# EU AI Act ab August 2026: Wann digitale Inhalte gekennzeichnet werden müssen und wann nicht

**By Thomas Müller** · 2026-07-26

Recht · Bildung · Digitalisierung

# EU AI Act ab August 2026: Wann digitale Inhalte gekennzeichnet werden müssen und wann nicht

Neue Transparenzregeln betreffen Unternehmen, Verlage, Bildungsträger, Schulen und digitale Lernplattformen. Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für jedes technisch unterstützte Werk gibt es jedoch nicht.

![](https://cdn.shopify.com/s/files/1/1069/4030/1651/files/Blogbeitrag26072026.png?v=1785050638)Ab dem 2. August 2026 werden weitere zentrale Regelungen des europäischen Gesetzes über künstliche Intelligenz anwendbar. Unternehmen, Verlage, Bildungsträger, Schulen und Betreiber digitaler Lernplattformen stehen damit vor einer wichtigen Frage: Wann muss der Einsatz künstlicher Intelligenz gegenüber Nutzern offengelegt werden und wann besteht keine Kennzeichnungspflicht?

Die Antwort fällt differenzierter aus, als manche Schlagzeilen vermuten lassen. Der EU AI Act schreibt keineswegs vor, jedes Dokument, jeden redaktionellen Beitrag oder jedes Lernmaterial vorsorglich mit einem allgemeinen KI-Hinweis zu versehen. Entscheidend ist, wie ein Inhalt entstanden ist, welche Aufgabe ein eingesetztes System übernimmt und ob ein Mensch die Veröffentlichung tatsächlich geprüft und redaktionell verantwortet hat.

Entscheidend ist nicht allein, ob ein technisches System beteiligt war. Maßgeblich sind seine konkrete Aufgabe, der Umfang seines Einflusses und die menschliche Verantwortung für das veröffentlichte Ergebnis.

## Nicht jede technische Unterstützung löst eine Kennzeichnungspflicht aus

Digitale Systeme werden längst nicht mehr ausschließlich zur Erstellung neuer Texte, Bilder oder Videos eingesetzt. In vielen Unternehmen dienen sie als Prüfwerkzeug. Sie kontrollieren Schreibweisen, suchen nach Widersprüchen, vergleichen Datenstände oder melden möglicherweise veraltete Angaben.

Ein solches System erstellt das Werk nicht selbst. Es unterstützt eine verantwortliche Person bei der fachlichen, sprachlichen oder technischen Kontrolle. Typische Einsatzmöglichkeiten sind:

-   Prüfung von Rechtschreibung und Grammatik
-   Erkennung von Zahlenfehlern oder widersprüchlichen Angaben
-   Vergleich von Texten mit aktualisierten Gesetzen und Verordnungen
-   Kontrolle, ob Lehrpläne, Ausbildungsordnungen oder technische Standards geändert wurden
-   Suche nach fehlenden Quellenangaben
-   Prüfung von Struktur, Formatierung und Vollständigkeit
-   Erkennung von Wiederholungen oder fehlerhaften Zuordnungen
-   Unterstützung bei der Qualitätssicherung umfangreicher Datenbestände

Wenn ein System ausschließlich solche Kontrollaufgaben übernimmt und den später veröffentlichten Inhalt nicht selbst erzeugt oder wesentlich verändert, besteht grundsätzlich keine allgemeine Pflicht, das Werk als KI-generiert zu kennzeichnen.

### Beispiel aus der Bildungspraxis

Ein von einem Fachautor geschriebener Fragenkatalog wird technisch auf doppelte Fragen, fehlerhafte Lösungszuordnungen oder zwischenzeitlich geänderte Vorschriften kontrolliert. Der Fragenkatalog bleibt ein redaktionell und fachlich verantwortetes Werk. Das Prüfsystem ist in diesem Fall ein Werkzeug der Qualitätssicherung.

## Aktualitätsprüfung ist nicht mit Erstellung gleichzusetzen

Gerade bei Lernmitteln, Fachbüchern und digitalen Fragenkatalogen ist Aktualität unverzichtbar. Ausbildungsordnungen, Rahmenlehrpläne, Rechtsvorschriften, technische Regeln und Prüfungsanforderungen können sich verändern. Bei großen Produktbeständen lässt sich eine laufende Überwachung kaum noch ausschließlich durch gelegentliche manuelle Stichproben gewährleisten.

Digitale Prüfsysteme können dabei helfen, Änderungen frühzeitig zu erkennen. Sie können beispielsweise melden, dass eine gesetzliche Fundstelle geändert wurde, eine Ausbildungsordnung neu gefasst worden ist oder eine fachliche Aussage erneut überprüft werden sollte.

Die Entscheidung über eine Änderung liegt weiterhin bei der zuständigen Redaktion oder Fachperson. Erst nach Prüfung wird entschieden, ob ein Werk angepasst wird und wie die neue Formulierung lautet. Ein solcher Einsatz macht das geprüfte Werk nicht automatisch zu einem KI-generierten Inhalt. Die technische Aktualitätskontrolle entspricht funktional einer Recherche-, Prüf- oder Warnfunktion.

## Was bei redaktionell bearbeiteten Texten gilt

Artikel 50 des EU AI Acts enthält eine wichtige Ausnahme für Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Daraus folgt jedoch nicht, dass eine oberflächliche Durchsicht ausreicht. Die Europäische Kommission stellt in ihren Erläuterungen klar, dass eine rein formale Rechtschreib- oder Grammatikprüfung noch keine ausreichende menschliche Kontrolle eines ansonsten vollständig erzeugten Textes darstellt. Eine belastbare redaktionelle Bearbeitung setzt mehr voraus:

**Fachliche Prüfung** Aussagen, Zahlen und Zusammenhänge werden inhaltlich kontrolliert.

**Quellenkontrolle** Verwendete Grundlagen werden auf Verlässlichkeit und Aktualität geprüft.

**Redaktionelle Gestaltung** Auswahl, Gewichtung und Aufbau werden eigenständig festgelegt.

**Verantwortliche Freigabe** Eine Person oder Redaktion übernimmt die Verantwortung für die Veröffentlichung.

Die Ausnahme greift somit nicht allein deshalb, weil ein Mensch einen Text kurz gelesen hat. Entscheidend ist eine echte redaktionelle Kontrolle, bei der die verantwortliche Person den Inhalt beurteilt, erforderlichenfalls verändert und anschließend bewusst zur Veröffentlichung freigibt.

## Welche Inhalte regelmäßig nicht als KI-generiert gekennzeichnet werden müssen

### Von Menschen verfasste und technisch geprüfte Texte

Ein Autor schreibt den vollständigen Beitrag selbst. Ein digitales System kontrolliert anschließend Rechtschreibung, Grammatik, Lesbarkeit oder Formatierung. Der Inhalt wird dadurch nicht zu einem künstlich erzeugten Werk.

### Fachlich erstellte Werke mit automatisierter Aktualitätskontrolle

Ein Lehrbuch, Fragenkatalog oder Lernmodul wird redaktionell und fachlich erstellt. Ein Prüfsystem vergleicht einzelne Angaben regelmäßig mit neuen Lehrplänen, Gesetzen oder technischen Regelwerken. Es meldet mögliche Abweichungen, entscheidet aber nicht selbst über die Veröffentlichung.

### Redaktionell verantwortete Veröffentlichungen

Ein Text wird inhaltlich umfassend geprüft, fachlich überarbeitet und von einer verantwortlichen Person oder Redaktion freigegeben. Bei Veröffentlichungen über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse kann die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 entfallen, wenn eine wirkliche menschliche Kontrolle und eine klare redaktionelle Verantwortung bestehen.

### Technische Qualitätskontrollen

Ein System sucht nach fehlerhaften Links, Zahlendrehern, doppelten Inhalten, falschen Antwortzuordnungen oder beschädigten Dateien. Da es den eigentlichen Inhalt nicht erstellt, entsteht allein durch diese Prüfung keine Kennzeichnungspflicht.

### Recherchen und Änderungshinweise

Ein digitales Werkzeug weist die Redaktion darauf hin, dass sich eine Vorschrift, ein Datenwert oder eine Ausbildungsordnung geändert haben könnte. Die Redaktion überprüft den Hinweis anhand verlässlicher Quellen und entscheidet anschließend selbst über eine Anpassung.

### Standardisierte Bearbeitungsfunktionen

Auch rein unterstützende Funktionen, die Eingabedaten oder deren Bedeutung nicht wesentlich verändern, fallen nicht automatisch unter die Kennzeichnungspflichten für erzeugte oder manipulierte Inhalte. Maßgeblich bleibt die konkrete Funktionsweise des eingesetzten Systems.

## Wann Transparenz erforderlich wird

Kennzeichnung und Information werden vor allem dort wichtig, wo Menschen unmittelbar mit einem automatisierten System kommunizieren oder wo Inhalte künstlich erzeugt beziehungsweise wesentlich verändert wurden. Das kann unter anderem folgende Fälle betreffen:

-   Nutzer kommunizieren mit einem Chatbot und können dies nicht eindeutig erkennen.
-   Bilder, Tonaufnahmen oder Videos wurden künstlich erzeugt oder erheblich verändert.
-   Es werden täuschend echte Darstellungen realer Personen, Ereignisse oder Äußerungen veröffentlicht.
-   Ein Text wird automatisiert erstellt und dient der Information der Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse, ohne ausreichende redaktionelle Kontrolle.
-   Ein System bewertet Personen oder unterstützt Entscheidungen über Zugang, Zulassung, Prüfungsergebnisse oder Bildungswege.
-   Lernende werden durch ein automatisiertes System überwacht oder ihr Verhalten in Prüfungssituationen wird ausgewertet.

Gerade im Bildungsbereich kommt es auf den konkreten Einsatzzweck an. Ein digitaler Trainer, der Fragen aus einem fachlich geprüften Bestand zufällig auswählt, ist anders zu beurteilen als ein System, das selbstständig über Bestehen, Zulassung oder weitere Bildungswege entscheidet.

## Kennzeichnungspflicht und Urheberschaft sind nicht dasselbe

Die Transparenzvorschriften des EU AI Acts beantworten nicht automatisch die Frage, wer Urheber eines Werkes ist. Ebenso bedeutet der Einsatz eines Prüfwerkzeugs nicht, dass dieses Werkzeug zum Ersteller oder Miturheber des geprüften Inhalts wird.

Ein Fachautor verliert seine redaktionelle Verantwortung nicht dadurch, dass er digitale Hilfsmittel zur Rechtschreibprüfung, Recherche oder Aktualitätskontrolle nutzt. Entscheidend bleibt, wer die inhaltlichen Entscheidungen trifft, das Werk gestaltet und die endgültige Veröffentlichung verantwortet. Umgekehrt wird ein vollständig automatisch erzeugter Inhalt nicht allein dadurch zu einer eigenständigen menschlichen Leistung, dass anschließend einige Schreibfehler korrigiert werden.

## Was Bildungsträger und Verlage jetzt vorbereiten sollten

Für Unternehmen und Bildungseinrichtungen ist eine nachvollziehbare interne Regelung sinnvoll. Darin sollte festgelegt werden, welche Systeme eingesetzt werden, welche Aufgaben sie übernehmen dürfen und wer die Ergebnisse kontrolliert.

1.  Bezeichnung und Zweck des eingesetzten Systems
2.  Beschreibung der unterstützten Arbeitsabläufe
3.  Abgrenzung zwischen Erstellung, Bearbeitung und Prüfung
4.  Festlegung der fachlich verantwortlichen Person
5.  Nachweis der redaktionellen Kontrolle
6.  Verfahren zur Freigabe und Veröffentlichung
7.  Besondere Regeln für Prüfungen und personenbezogene Bewertungen
8.  Regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Verfahren

Unternehmen sollten außerdem dafür sorgen, dass Beschäftigte, die solche Systeme einsetzen, über ausreichende Kenntnisse verfügen. Die Verpflichtung zur Förderung einer angemessenen KI-Kompetenz gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Dabei verlangt die EU keine einheitliche Standardprüfung für alle Beschäftigten. Umfang und Tiefe der Schulung sollen sich am jeweiligen Einsatzgebiet, an den vorhandenen Kenntnissen und an den möglichen Risiken orientieren.

## Qualität braucht klare Verantwortung

Digitale Prüf- und Kontrollsysteme können die Qualität von Lernmaterialien erheblich verbessern. Sie erkennen mögliche Fehler schneller, unterstützen die laufende Aktualisierung und helfen dabei, umfangreiche Inhalte systematisch zu kontrollieren.

Entscheidend ist, dass fachliche und redaktionelle Verantwortung nicht an ein technisches System abgegeben werden. Der EU AI Act verhindert den sinnvollen Einsatz moderner Werkzeuge nicht. Er verlangt vor allem Klarheit darüber, wann ein System lediglich unterstützt und wann es selbst Inhalte erzeugt, verändert oder Entscheidungen beeinflusst.

**Hinweis:** Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die konkrete rechtliche Bewertung hängt vom eingesetzten System und vom jeweiligen Verwendungszweck ab.

### Weiterführende Grundlagen

[EU AI Act im Wortlaut](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1689)  
[Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems)  
[Fragen und Antworten zu den Transparenzpflichten](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act)

---

> Source: [TPM-Media Verlag](https://tpm-mediashop.com/blogs/neuigkeiten/eu-ai-act-ab-august-2026-wann-digitale-inhalte-gekennzeichnet-werden-mussen-und-wann-nicht)
