# Neue Ausbildungsordnungen 2026: Das ändert sich in 19 Bauberufen ab 1. August

**By Thomas Müller** · 2026-07-23

![Auszubildende und Ausbilder bei der digitalen Planung auf einer modernen Lehrbaustelle](https://cdn.shopify.com/s/files/1/1069/4030/1651/files/Digitale_Bauausbildung_fuer_nachhaltiges_Handwerk.png?v=1784842348)

Moderne Bauausbildung verbindet Handwerk, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

Berufsausbildung · Bauwirtschaft · ab 1. August 2026

# Neue Ausbildungsordnungen 2026: Das ändert sich in 19 Bauberufen ab 1. August

Zum 1. August 2026 wird die Berufsausbildung in der deutschen Bauwirtschaft grundlegend modernisiert. Für insgesamt 19 anerkannte Ausbildungsberufe treten neue Ausbildungsordnungen in Kraft. Die Änderungen betreffen nicht nur einzelne Ausbildungsinhalte, sondern auch den Aufbau der Ausbildung, die Prüfungsverfahren und den Übergang von zweijährigen zu dreijährigen Berufen.

Damit reagiert die Bauwirtschaft auf veränderte technische, ökologische und organisatorische Anforderungen. Digitalisierung, Klimaschutz, Energieeffizienz und das Arbeiten an bestehenden Gebäuden erhalten künftig deutlich mehr Gewicht.

**19**modernisierte Bauberufe

**16 + 3**dreijährige und zweijährige Ausbildungen

**01.08.2026**Inkrafttreten der Neuordnung

## Eine umfassende Neuordnung der Bauberufe

Die bisherigen Ausbildungsregelungen stammen in wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1999. Seitdem haben sich Baustoffe, Arbeitsverfahren, gesetzliche Anforderungen und digitale Technologien erheblich weiterentwickelt.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung, kurz BIBB, hat die neuen Ausbildungsordnungen gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern sowie Sachverständigen aus der beruflichen Praxis entwickelt. Die rechtliche Grundlage bildet die im Juni 2024 veröffentlichte Mantelverordnung für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft.

Betroffen sind 16 dreijährige und drei zweijährige Ausbildungsberufe aus den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau.

## Diese 19 Ausbildungsberufe sind betroffen

### Berufe im Ausbau

-   Zimmerer und Zimmerin
-   Stuckateur und Stuckateurin
-   Estrichleger und Estrichlegerin
-   Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und -legerin
-   Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und -isoliererin
-   Trockenbaumonteur und Trockenbaumonteurin
-   Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin

### Berufe im Hochbau

-   Maurer und Maurerin
-   Beton- und Stahlbetonbauer und -bauerin
-   Feuerungs- und Schornsteinbauer und -bauerin
-   Bauwerksmechaniker und Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
-   Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin

### Berufe im Tiefbau

-   Straßenbauer und Straßenbauerin
-   Kanalbauer und Kanalbauerin für Infrastrukturtechnik
-   Leitungsbauer und Leitungsbauerin für Infrastrukturtechnik
-   Brunnenbauer und Brunnenbauerin
-   Spezialtiefbauer und Spezialtiefbauerin
-   Gleisbauer und Gleisbauerin
-   Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterin

Die Bezeichnungen Kanalbauer für Infrastrukturtechnik und Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik zeigen bereits, dass sich die Berufsbilder stärker an modernen Infrastrukturanforderungen orientieren.

## Gestreckte Abschlussprüfung statt klassischer Zwischenprüfung

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft das Prüfungsverfahren in den 16 dreijährigen Ausbildungsberufen.

Die bisherige Zwischenprüfung wird durch eine gestreckte Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfung ersetzt. Die Prüfung besteht künftig aus zwei Teilen:

-   Teil 1 findet gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und fließt mit 40 Prozent in das Gesamtergebnis ein.
-   Teil 2 wird am Ende der dreijährigen Ausbildung durchgeführt und zählt 60 Prozent.

Damit erhält die Prüfung nach dem zweiten Ausbildungsjahr eine wesentlich größere Bedeutung. Ihre Ergebnisse dienen nicht mehr nur der Feststellung des bisherigen Ausbildungsstandes, sondern werden Bestandteil der endgültigen Berufsabschlussnote.

Für Auszubildende bedeutet dies, dass eine kontinuierliche Prüfungsvorbereitung wichtiger wird. Ausbildungsinhalte aus den ersten beiden Jahren müssen nicht nur kurzfristig verstanden, sondern sicher angewendet werden können.

## Bessere Übergänge zwischen zwei- und dreijährigen Berufen

Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe Ausbaufacharbeiter, Hochbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiter bleiben erhalten. Gleichzeitig werden sie enger mit den entsprechenden dreijährigen Ausbildungsberufen verbunden.

Nach erfolgreichem Abschluss einer zweijährigen Ausbildung kann die Ausbildung bei entsprechender Vereinbarung zwischen Betrieb und Auszubildendem in einem zugeordneten dreijährigen Beruf fortgesetzt werden. Das Ergebnis der Abschlussprüfung des zweijährigen Berufes kann dabei als erster Teil der gestreckten Abschlussprüfung berücksichtigt werden.

Dieses Anrechnungsmodell verbessert die Durchlässigkeit innerhalb der Bauausbildung. Jugendliche können zunächst einen anerkannten zweijährigen Berufsabschluss erwerben und anschließend ihre Qualifikation gezielt erweitern.

## Klarer Aufbau der Ausbildung

Die neuen Ausbildungsordnungen folgen weiterhin einem gestuften Grundmodell:

-   Im ersten Ausbildungsjahr werden gemeinsame berufliche Grundlagen vermittelt.
-   Im zweiten Ausbildungsjahr erfolgt eine stärkere Ausrichtung auf den jeweiligen Bereich Ausbau, Hochbau oder Tiefbau.
-   Im dritten Ausbildungsjahr stehen die besonderen Anforderungen des gewählten Ausbildungsberufes im Mittelpunkt.

Diese Struktur ermöglicht eine breite Grundqualifikation und gleichzeitig eine zunehmende berufliche Spezialisierung.

Auch die überbetriebliche Ausbildung bleibt ein wichtiger Bestandteil. Nach Angaben des BIBB sind bei einer dreijährigen Ausbildung mindestens 30 Wochen überbetriebliche Unterweisung vorgesehen. Gerade bei spezialisierten Maschinen, Verfahren und Arbeitstechniken können dadurch Inhalte vermittelt werden, die nicht in jedem Ausbildungsbetrieb vollständig abgedeckt werden können.

## Bauen im Bestand wird zum festen Ausbildungsinhalt

Ein erheblicher Teil der zukünftigen Bauleistungen wird nicht auf klassischen Neubauvorhaben stattfinden. Sanierungen, Modernisierungen, energetische Verbesserungen und der Umbau bestehender Gebäude gewinnen weiter an Bedeutung.

Deshalb wird das Bauen im Bestand in den neuen Ausbildungsordnungen über alle Ausbildungsjahre hinweg berücksichtigt. Auszubildende sollen unter anderem lernen,

-   vorhandene Bausubstanz fachgerecht zu beurteilen,
-   Bauteile zu erhalten oder kontrolliert zurückzubauen,
-   Arbeiten in bestehenden Gebäuden vorzubereiten,
-   Anschlüsse zwischen alten und neuen Bauteilen herzustellen,
-   energetische Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen,
-   mit Schadstoffen und belasteten Baustoffen verantwortungsvoll umzugehen.

Damit rückt die Bauausbildung näher an die tatsächlichen Anforderungen heran, die auf Baustellen, bei Sanierungsprojekten und in der Gebäudemodernisierung bestehen.

## Nachhaltigkeit und Klimaschutz in allen Bauberufen

Umwelt- und Klimaschutz werden nicht mehr als isolierte Zusatzthemen behandelt. Sie gehören künftig zum beruflichen Handeln in allen 19 Ausbildungsberufen.

Dazu zählen insbesondere der wirtschaftliche Einsatz von Energie und Materialien, die Vermeidung von Abfällen, die Wiederverwendung geeigneter Baustoffe sowie die fachgerechte Trennung und Entsorgung von Reststoffen.

Die Ausbildungsordnungen sind an vielen Stellen bewusst materialoffen formuliert. Dadurch können Betriebe auch neue und nachhaltigere Baustoffe einsetzen, ohne dass bei jeder technischen Entwicklung eine vollständige Neuordnung des Berufsbildes erforderlich wird.

Für die Ausbildung bedeutet das: Es reicht nicht mehr aus, lediglich die Verarbeitung eines bestimmten Baustoffs zu beherrschen. Auszubildende müssen zunehmend verstehen, warum ein Material ausgewählt wird, welche bauphysikalischen Eigenschaften es besitzt und welche Auswirkungen seine Verwendung auf Umwelt, Energieverbrauch und Lebensdauer eines Bauwerks hat.

## Digitale Baustellen verändern die Ausbildungsinhalte

Digitale Technologien werden in der Bauwirtschaft immer wichtiger. Baupläne, Aufmaße, Leistungsverzeichnisse, Dokumentationen und Abstimmungen werden zunehmend digital erstellt und verarbeitet.

Die neuen Ausbildungsordnungen berücksichtigen deshalb unter anderem:

-   den Umgang mit digitalen Bauzeichnungen und Plänen,
-   digitale Mess- und Dokumentationsverfahren,
-   die Verarbeitung und Weitergabe projektbezogener Daten,
-   den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien,
-   Datenschutz und Datensicherheit,
-   Grundlagen digital vernetzter Bauprozesse.

Auch Building Information Modeling, kurz BIM, wirkt sich auf zahlreiche Tätigkeiten aus. Dabei werden Bauwerke anhand digitaler Modelle geplant, koordiniert und dokumentiert. Auszubildende müssen deshalb lernen, Informationen aus digitalen Modellen und Plänen richtig zu entnehmen und für ihre praktische Arbeit zu nutzen.

Das handwerkliche Können bleibt weiterhin die Grundlage der Bauberufe. Es wird jedoch zunehmend durch digitale Kompetenzen ergänzt.

## Was Ausbildungsbetriebe jetzt vorbereiten sollten

Ausbildungsbetriebe sollten sich rechtzeitig mit den neuen Ausbildungsrahmenplänen auseinandersetzen. Eine bloße Umbenennung vorhandener Unterlagen wird nicht ausreichen.

Zu prüfen sind insbesondere:

-   betriebliche Ausbildungspläne,
-   zeitliche Zuordnung der Ausbildungsinhalte,
-   Vorbereitung auf Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Prüfung,
-   Vermittlung digitaler Kompetenzen,
-   Inhalte zu Nachhaltigkeit und Energieeffizienz,
-   Arbeiten im Gebäudebestand,
-   Zusammenarbeit mit Berufsschulen und überbetrieblichen Bildungsstätten.

Auch Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen aktuelle Informationen. Sie müssen einschätzen können, welche bisherigen Lerninhalte weiterhin gelten, welche Themen ergänzt wurden und wie die neuen Kompetenzen im betrieblichen Alltag vermittelt werden können.

## Neue Anforderungen an Berufsschulen und Bildungsträger

Berufsschulen, Bildungszentren und Anbieter von Prüfungsvorbereitungen stehen ebenfalls vor einer umfangreichen Aufgabe. Lehrpläne, Lernkontrollen, Aufgabenstellungen und Unterrichtsmaterialien müssen an die neuen Ausbildungsordnungen angepasst werden.

Besonders die gestreckte Abschlussprüfung verändert die zeitliche Planung. Da Teil 1 bereits 40 Prozent des Gesamtergebnisses ausmacht, muss die gezielte Prüfungsvorbereitung früher beginnen.

Gleichzeitig sollten Aufgaben nicht nur reines Faktenwissen abfragen. Gefordert werden zunehmend berufliche Handlungssituationen, in denen Auszubildende planen, entscheiden, berechnen, ausführen, kontrollieren und dokumentieren müssen.

## TPM-Media Verlag richtet Lernangebote an der Neuordnung aus

Für den TPM-Media Verlag ist die Neuordnung der Bauberufe ein wichtiger Anlass, bestehende Konzepte für digitale Lernmaterialien und Prüfungsvorbereitungen weiterzuentwickeln.

Dabei geht es nicht darum, ältere Fragenkataloge lediglich mit neuen Berufsbezeichnungen zu versehen. Lerninhalte müssen mit den neuen Ausbildungsrahmenplänen, den veränderten Kompetenzanforderungen und der gestreckten Prüfungsstruktur abgeglichen werden.

Der TPM-Media Verlag berücksichtigt bei der Entwicklung seiner Lernangebote insbesondere:

-   eine nachvollziehbare Zuordnung zu den Ausbildungsinhalten,
-   verständliche Erklärungen zu fachlichen Zusammenhängen,
-   praxisbezogene Multiple-Choice-Fragen,
-   digitale Selbstkontrollen und Online-Trainer,
-   die getrennte Vorbereitung auf beide Prüfungsteile,
-   Aufgaben zu Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Digitalisierung,
-   typische berufliche Handlungssituationen aus Ausbau, Hochbau und Tiefbau.

Digitale Lernsysteme können die praktische Ausbildung nicht ersetzen. Sie können Auszubildenden jedoch dabei helfen, ihren Wissensstand regelmäßig zu überprüfen, Unsicherheiten frühzeitig zu erkennen und sich strukturiert auf Prüfungen vorzubereiten.

Für Ausbildungsbetriebe bieten aktuelle digitale Materialien zudem die Möglichkeit, betriebliche Unterweisungen zu ergänzen und Lernergebnisse besser nachzuvollziehen.

## Frühzeitige Vorbereitung schafft Sicherheit

Bis zum Inkrafttreten am 1. August 2026 sollten Betriebe, Berufsschulen, Bildungsanbieter und Auszubildende die verbleibende Zeit für eine geordnete Umstellung nutzen.

Die neuen Ausbildungsordnungen verbinden bewährte handwerkliche Grundlagen mit den Anforderungen einer digitaleren und nachhaltigeren Bauwirtschaft. Entscheidend wird sein, die neuen Inhalte nicht nur formal in Ausbildungspläne aufzunehmen, sondern sie verständlich und praxisnah zu vermitteln.

Wer Ausbildungsunterlagen, Lernmedien und Prüfungsvorbereitungen frühzeitig anpasst, schafft bessere Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start der neuen Bauausbildung.

## Quellen und weiterführende Informationen

Dieser Beitrag beruht auf amtlichen Veröffentlichungen und wurde eigenständig redaktionell formuliert. Auf die Übernahme längerer Textpassagen oder nicht gekennzeichneter Zitate wurde verzichtet.

-   [Bundesinstitut für Berufsbildung: Neuordnung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft](https://www.bibb.de/de/182919.php)
-   [BIBB-Pressemitteilung zu den 19 modernisierten Bauberufen](https://www.bibb.de/de/pressemitteilung_218417.php)
-   [Amtliche Mantelverordnung für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft](https://www.bibb.de/dokumente/pdf/Mantelverordnung_Bauberufe.pdf)
-   [BIBB: Ausbildungsberufe im Ausbau](https://www.bibb.de/de/182951.php)
-   [BIBB: Ausbildungsberufe im Hochbau](https://www.bibb.de/de/182947.php)
-   [BIBB: Ausbildungsberufe im Tiefbau](https://www.bibb.de/de/182943.php)

Th. Mueller - TPM-Media Verlag

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> Source: [TPM-Media Verlag](https://tpm-mediashop.com/blogs/neuigkeiten/neue-ausbildungsordnungen-2026-das-andert-sich-in-19-bauberufen-ab-1-august)
