Aktuelle Fachprüfung und vorgenommene Anpassungen
Die Berufsdetailseite wurde erneut mit dem aktuellen Stand der Bundesregelungen, den inzwischen veröffentlichten BIBB-Rahmenplänen, BERUFENET, den geltenden Pflegearbeitsbedingungen und dem aktuellen berufsspezifischen Produktangebot abgeglichen. Der Übergang von den landesrechtlichen Pflegehilfeausbildungen zur bundeseinheitlichen Pflegefachassistenz ab 1. Januar 2027 bleibt bestehen; mehrere Angaben konnten gegenüber dem Revisionsstand vom 9. August 2026 weiter konkretisiert werden.
- Systemwechsel und Übergangsfristen bestätigt: Die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung beginnt am 1. Januar 2027. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können vor Ablauf des 31. Dezember 2026 begonnene landesrechtliche Ausbildungen bis Ende 2029 abgeschlossen werden. Länder dürfen zur Sicherung von Ausbildungskapazitäten noch Starts bis Ende 2027 zulassen; diese müssen spätestens Ende 2030 abgeschlossen sein.
- Ausbildungsumfang ab 2027 konkretisiert: Die Pflegefachassistenz dauert 18 Monate in Vollzeit und kann in Teilzeit auf bis zu 36 Monate verlängert werden. Vorgesehen sind 1.050 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht an der Pflegeschule sowie 1.280 Stunden praktische Ausbildung, verteilt auf fünf Einsätze in Krankenhaus, stationärer Langzeitpflege und ambulanter Pflege.
- Praxisanleitung ergänzt: In jedem Praxiseinsatz müssen mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit als geplante und strukturierte Praxisanleitung ausgewiesen werden. Diese Anleitungszeit ist ein verbindlicher Bestandteil der neuen Bundesausbildung.
- Zugang zur Pflegefachassistenz präzisiert: Zugang besteht grundsätzlich mit Hauptschulabschluss oder gleichwertigem Abschluss sowie alternativ mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung. Auch ohne Hauptschulabschluss ist ein Zugang möglich, wenn die Pflegeschule eine positive und sachlich begründete Erfolgsprognose erstellt.
- BIBB-Rahmenpläne jetzt verfügbar: Die zuvor nur als übergeben gemeldeten Rahmenpläne für die Pflegefachassistenz sind inzwischen veröffentlicht. Sie umfassen Begründungsrahmen, Rahmenlehrplan, Rahmenausbildungsplan und ergänzende Materialien; zusätzlich steht eine Kompetenzmatrix als offene Excel-Datei zur Verfügung.
- Entgeltangaben erneut abgegrenzt: Der auf der Seite genannte Entgeltatlas-Median bleibt eine statistische Orientierung für Beschäftigte und keine Gehaltszusage. Das Pflegebranchen-Mindestentgelt von 17,80 Euro je Stunde für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung gilt nur im Anwendungsbereich der 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung und bei entsprechender Tätigkeit; Auszubildende fallen nicht darunter.
- Produktbereich wesentlich erweitert: Neben dem weiterhin verfügbaren Einzelprodukt zu Lernfeld 2 mit 520 Multiple-Choice-Fragen ist inzwischen eine Excel-/CSV-Komplettdatenbank mit allen zwölf Lernfeldern und über 6.000 Multiple-Choice-Fragen verfügbar. Die Berufsseite wurde auf dieses aktuelle Gesamtangebot umgestellt.
Redaktioneller Prüfstand: 18. August 2026. Für die noch laufende Altenpflegehilfe bleiben landesrechtliche Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes maßgeblich. Angaben zur Pflegefachassistenz beziehen sich auf das ab 1. Januar 2027 geltende Bundesrecht und die hierzu veröffentlichten BIBB-Unterlagen.

Altenpflegehelfer/-in (m/w/d)
Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer unterstützen ältere, pflegebedürftige und erkrankte Menschen bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Ausscheidung, Tagesgestaltung und sozialer Teilhabe. Sie beobachten Veränderungen, dokumentieren übertragene Maßnahmen, geben pflegerelevante Informationen weiter und wirken unter Anleitung von Pflegefachpersonen an einer sicheren, würdevollen und personenzentrierten Versorgung mit. Der Beruf befindet sich 2026 in einer Übergangsphase: Ab 1. Januar 2027 beginnt die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung.
Was machen Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer im Berufsalltag?
Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer arbeiten nah am pflegebedürftigen Menschen. Sie übernehmen übertragene Unterstützungs- und Pflegemaßnahmen, fördern vorhandene Fähigkeiten und beobachten den Gesundheitszustand im Tagesverlauf. Ihre Wahrnehmungen sind für Pflegefachpersonen besonders wichtig, weil Veränderungen häufig zuerst bei Körperpflege, Mobilisation, Mahlzeiten oder Gesprächen auffallen.
Grundpflege, Ernährung und Mobilität
- Bei Körperpflege, Mundpflege, An- und Auskleiden sowie Toilettengängen unterstützen
- Bei Mahlzeiten, Flüssigkeitsaufnahme und gegebenenfalls angepassten Kostformen helfen
- Beim Aufstehen, Umsetzen, Gehen, Lagern und bei Bewegungsangeboten mitwirken
- Selbstständigkeit fördern, statt Tätigkeiten ohne Not vollständig abzunehmen
- Intimsphäre, Gewohnheiten, kulturelle Bedürfnisse und persönliche Wünsche achten
Beobachten, sichern und weitergeben
- Hautzustand, Schmerzen, Atmung, Kreislauf, Ausscheidung und Beweglichkeit beobachten
- Vitalzeichen im übertragenen Aufgabenbereich messen und sachlich dokumentieren
- Sturzrisiken, Dehydratation, Schluckprobleme, akute Verwirrtheit oder Infektionszeichen erkennen
- Bei plötzlichen Veränderungen zuerst Sicherheit herstellen und unverzüglich Fachpersonal informieren
- Bei Prophylaxen und Behandlungspflege nur innerhalb der zulässigen Übertragung mitwirken
Betreuung, Beziehung und Dokumentation
- Gespräche führen, Orientierung geben und den Alltag gemeinsam strukturieren
- Menschen mit Demenz respektvoll und biografieorientiert begleiten
- Bei Beschäftigung, Bewegung, Arztterminen und sozialen Aktivitäten unterstützen
- Durchgeführte Maßnahmen und Beobachtungen zeitnah, sachlich und nachvollziehbar dokumentieren
- Mit Pflegefachpersonen, Betreuung, Therapie, Ärzteschaft und Angehörigen abgestimmt zusammenarbeiten
Typischer Ablauf einer Pflegeschicht
- Übergabe aufnehmen, Pflegeplanung und aktuelle Hinweise beachten
- Arbeitsbereich vorbereiten, Hygiene- und Sicherheitsanforderungen prüfen
- Pflegebedürftige Menschen begrüßen, Einverständnis und aktuelle Bedürfnisse klären
- Übertragene Pflege- und Unterstützungsmaßnahmen personenzentriert durchführen
- Wirkung, Verträglichkeit und Veränderungen beobachten
- Abweichungen sofort melden und Leistungen nachvollziehbar dokumentieren
- Offene Punkte bei der nächsten Übergabe konkret weitergeben
Warnzeichen, bei denen sofort gehandelt werden muss
- Plötzliche Atemnot, Brustschmerz, Bewusstseinsveränderung oder Lähmungszeichen
- Sturz, akute Blutung, schwere Schmerzen oder rasche Verschlechterung
- Neue starke Verwirrtheit, auffällige Schläfrigkeit oder Krampfgeschehen
- Deutliche Schluckstörung, Aspiration, anhaltendes Erbrechen oder Austrocknungszeichen
- Ungewöhnliche Hautveränderungen, Druckstellen oder Infektionszeichen
- Jede Situation, die den eigenen Kompetenz- und Verantwortungsbereich überschreitet
Klare Verantwortungsgrenzen sind ein Qualitätsmerkmal
Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer stellen keine medizinischen Diagnosen, verändern keine Medikation und legen den Pflegebedarf oder die Pflegeplanung nicht eigenständig fest. Die Erhebung des individuellen Pflegebedarfs, die Planung, Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses sowie dessen Analyse und Evaluation sind nach § 4 Pflegeberufegesetz Pflegefachpersonen vorbehalten. Pflegehilfskräfte wirken verantwortungsvoll mit, indem sie geplante Maßnahmen sicher durchführen, genau beobachten, Grenzen erkennen und Informationen zuverlässig weitergeben.
Welche Voraussetzungen sind wichtig?
Schulischer Zugang und Nachweise
- Aufnahmebedingungen nach Bundesland, Schule und Bildungsgang
- Häufig erster allgemeinbildender Schulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
- Gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten in der Pflege
- Je nach Schule Führungszeugnis, Impfnachweise oder weitere Unterlagen
- Gegebenenfalls Praxisvertrag oder bestätigter Einsatzplatz
Fachliche und sprachliche Grundlagen
- Ausreichende Deutschkenntnisse für Gespräch, Übergabe und Dokumentation
- Grundverständnis für Biologie, Gesundheit, Hygiene und Ernährung
- Bereitschaft, pflegerische Fachsprache sicher zu erlernen
- Sorgfältiger Umgang mit Zahlen, Vitalwerten und digitalen Dokumentationssystemen
- Bereitschaft zu kontinuierlichem Lernen und Rückfragen
Persönliche und körperliche Anforderungen
- Einfühlungsvermögen, Respekt und professionelle Nähe
- Psychische Stabilität bei Krankheit, Demenz, Sterben und Tod
- Körperliche Belastbarkeit und konsequentes rückenschonendes Arbeiten
- Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Bereitschaft zu Früh-, Spät-, Wochenend- und gegebenenfalls Nachtdiensten
Zugang zur bisherigen Altenpflegehilfe
Bis zum Systemwechsel gelten die landesrechtlichen Bestimmungen. Deshalb können Mindestschulabschluss, Dauer, Praktikumsstruktur, Gesundheitsnachweise und Auswahlverfahren regional voneinander abweichen.
Eine allgemeine Berufsbeschreibung ersetzt nicht die Aufnahmeordnung der gewünschten Schule.
Zugang zur Pflegefachassistenz ab 2027
Für die neue bundeseinheitliche Ausbildung berechtigen grundsätzlich ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss sowie alternativ eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Zugang. Auch ohne Hauptschulabschluss ist eine Aufnahme möglich, wenn die Pflegeschule eine positive und sachlich begründete Prognose erstellt, dass Ausbildung und staatliche Abschlussprüfung erfolgreich bewältigt werden können.
Konkrete Bewerbungsunterlagen und Starttermine veröffentlichen die Länder, Schulen und Träger.
Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
Die bisherige Altenpflegehilfe ist landesrechtlich geregelt. Sie verbindet theoretischen und praktischen Unterricht mit begleiteten Einsätzen in stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen. BERUFENET nennt eine Dauer von ein bis zwei Jahren in Vollzeit und eineinhalb bis vier Jahren in Teilzeit. Stundenumfang, Reihenfolge der Einsätze, Prüfungsfächer und Berufsbezeichnung richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
- PflegeGrundpflege, aktivierende Unterstützung, Pflegeprozess und Beobachtung
- GesundheitAnatomie, Physiologie, häufige Erkrankungen und Alterungsprozesse
- SicherheitHygiene, Infektionsschutz, Arbeitsschutz und Notfallmaßnahmen
- PraxisPflegehandlungen unter Anleitung vorbereiten, durchführen und nachbereiten
- BeobachtenRessourcen, Risiken, Veränderungen und Pflegebedarf erkennen und melden
- TeamÜbergaben, Dokumentation und Zusammenarbeit im Pflegeteam einüben
- VertiefungDemenz, chronische Erkrankungen, Palliativsituationen und Biografiearbeit
- QualitätPflegeergebnisse beobachten und im eigenen Aufgabenbereich sichern
- PrüfungVorbereitung auf den staatlichen Abschluss nach Landesrecht
- Dauer18 Monate in Vollzeit; in Teilzeit Verlängerung auf bis zu 36 Monate möglich
- Schule1.050 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht an einer Pflegeschule
- Praxis1.280 Stunden praktische Ausbildung in fünf Einsätzen im Krankenhaus, in stationärer Langzeitpflege und ambulanter Pflege
- AnleitungMindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit jedes Einsatzes als geplante und strukturierte Praxisanleitung
- ZugangHauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss, alternativ abgeschlossene Berufsausbildung; Sonderzugang bei positiver schulischer Erfolgsprognose
- VergütungFür die neue Ausbildung ist eine angemessene Ausbildungsvergütung gesetzlich vorgesehen
- AnschlussÜbergang in die Ausbildung zur Pflegefachperson kann durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungsanteile erleichtert werden
Welche Fachinhalte werden vermittelt?
Für die bisherige Altenpflegehilfe existiert kein bundesweit identischer Lehrplan. Lernfelder, Fächerbezeichnungen, Stundenumfänge und Befugnisse unterscheiden sich zwischen Ländern und Schulen. Die folgenden Bereiche bilden typische, fachlich belastbare Schwerpunkte ab.
Pflege, Gesundheit und Alter
- Anatomie, Physiologie, Alterungsprozesse und Gerontologie
- Häufige akute und chronische Erkrankungen älterer Menschen
- Grundpflege, Ernährung, Ausscheidung, Schlaf und Mobilität
- Schmerzbeobachtung, Vitalzeichen und Veränderungswahrnehmung
- Gesundheitsförderung, Prävention und Ressourcenorientierung
Hygiene, Sicherheit und Pflegepraxis
- Händehygiene, Flächendesinfektion und Infektionsschutz
- Sturz-, Dekubitus-, Thrombose-, Pneumonie- und Kontrakturprophylaxe
- Rückenschonende Mobilisation und Einsatz von Hilfsmitteln
- Notfallverhalten, Erste Hilfe und Meldewege
- Umgang mit Arzneimitteln und Behandlungspflege nur im übertragenen Bereich
Kommunikation, Recht und Ethik
- Gesprächsführung mit Pflegebedürftigen, Angehörigen und Teams
- Würde, Selbstbestimmung, Nähe und Distanz sowie kultursensible Pflege
- Schweigepflicht, Datenschutz, Haftung und Zuständigkeitsgrenzen
- Dokumentation, Übergabe und Qualitätssicherung
- Begleitung bei Sterben, Tod und Trauer
Demenz und gerontopsychiatrische Situationen
- Orientierung und Sicherheit geben, ohne unnötig zu korrigieren oder zu bevormunden
- Biografie, Gewohnheiten, Bedürfnisse und Auslöser herausfordernden Verhaltens berücksichtigen
- Delir, Depression, Angst und akute Veränderungen voneinander abgrenzen lernen
- Deeskalierend kommunizieren und bei Eigen- oder Fremdgefährdung sofort Unterstützung holen
Palliative und belastende Pflegesituationen
- Beschwerden und Veränderungen aufmerksam beobachten und weitergeben
- Mundpflege, Lagerung, Ruhe, Nähe und individuelle Wünsche berücksichtigen
- Angehörige respektvoll einbeziehen und professionelle Grenzen einhalten
- Mit Sterben, Tod, Trauer und eigenen emotionalen Reaktionen reflektiert umgehen
- 01Pflegerelevante Informationen, Gewohnheiten, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarf erfassen
- 02Ressourcen, Risiken, Pflegeprobleme und Ziele im vorgegebenen Pflegeprozess verstehen
- 03Geplante Maßnahmen sicher, personenzentriert und hygienisch durchführen
- 04Wirkung, Verträglichkeit und Veränderungen beobachten
- 05Abweichungen, Ablehnungen und Risiken unverzüglich weitergeben
- 06Durchführung und Beobachtungen sachlich, zeitnah und nachvollziehbar dokumentieren
- 07Übergaben, Teamabsprachen und Zuständigkeitsgrenzen sicher beachten
- 08Selbstbestimmung, Datenschutz, Schweigepflicht und Würde wahren
Wie wird die Ausbildung geprüft?
Während der landesrechtlichen Altenpflegehilfe werden schulische und praktische Leistungen fortlaufend bewertet. Am Ende steht eine staatliche Abschlussprüfung. Ob schriftliche, mündliche und praktische Teile vorgesehen sind, welche Fächer geprüft werden und wie die Ergebnisse gewichtet werden, bestimmt die jeweilige Landesregelung.
Pflegefachliche Theorie
Klassenarbeiten, Fallaufgaben, Referate und Dokumentationen prüfen Kenntnisse zu Pflege, Gesundheit, Erkrankungen, Gerontologie, Hygiene, Kommunikation, Recht und beruflicher Verantwortung.
Pflegehandlungen und sichere Arbeitsweise
Beurteilt werden können Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Pflegesituation, Kommunikation, Hygiene, Mobilisation, Beobachtung, Dokumentation und das sichere Einhalten der eigenen Zuständigkeit.
Berufsbezogene Abschlussleistungen
Typische Prüfungsinhalte betreffen Grundpflege, Pflegeprozess, Krankheitsbeobachtung, Prophylaxen, Demenz, Kommunikation, rechtliche Grundlagen und eine praktische Pflegesituation. Verbindlich ist ausschließlich die geltende Prüfungsordnung.
Pflegefachassistenz nach neuer Bundesverordnung
Für die neue Pflegefachassistenz regelt die Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung die Mindestanforderungen und die staatliche Prüfung bundeseinheitlich. Schulen und Länder setzen die Vorgaben in Curricula, Prüfungsorganisation und praktische Ausbildungspläne um.
Welche Technologien verändern den Berufsalltag?
Digitale Systeme ersetzen weder Beziehung noch professionelle Verantwortung. Sie verändern jedoch Dokumentation, Kommunikation, Sicherheit und Arbeitsorganisation. Pflegehilfskräfte müssen Daten korrekt erfassen, Warnmeldungen einordnen, technische Grenzen erkennen und Datenschutzregeln konsequent beachten.
Elektronische Dokumentation und mobile Arbeit
- Pflegemaßnahmen, Vitalwerte und Beobachtungen digital erfassen
- Mobile Tourenplanung und Übergaben im ambulanten Dienst nutzen
- Einträge zeitnah, sachlich und unter dem richtigen Benutzerkonto dokumentieren
- Zugangsdaten, Geräte und besonders sensible Gesundheitsdaten schützen
Assistenzsysteme und Sensorik
- Sturz-, Bewegungs-, Bett- und Türsensoren sachgerecht bedienen
- Ambient-Assisted-Living-Systeme im Alltag älterer Menschen unterstützen
- Digitale Trink-, Bewegungs- oder Erinnerungsangebote begleiten
- Fehlalarme und technische Störungen erkennen und weitergeben
Telecare, Robotik und körperliche Entlastung
- Videobasierte Beratung und telepflegerische Kontakte vorbereiten
- Pflege- und Serviceroboter nur innerhalb klarer Einsatzregeln verwenden
- Exoskelette oder Transferhilfen zur körperlichen Entlastung nutzen
- Technik niemals ohne Einwilligung oder gegen die Würde der betroffenen Person einsetzen
Welche finanziellen Rahmenbedingungen gelten?
Für die landesrechtliche Altenpflegehilfe besteht 2026 keine bundesweit einheitliche Vergütungsregel. Ob eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird und ob Schulgebühren oder weitere Kosten entstehen, hängt von Land, Schule, Praxisträger und Vertrag ab. Die neue Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 sieht eine angemessene Ausbildungsvergütung vor.
| Bereich | Aktuelle Einordnung |
|---|---|
| Landesrechtliche Altenpflegehilfe | Vergütung und mögliche Gebühren nicht bundesweit einheitlich; Schule und Praxisträger prüfen |
| Pflegefachassistenz ab 2027 | Angemessene Ausbildungsvergütung ist gesetzlich vorgesehen |
| Beschäftigung nach Abschluss | Entgeltatlas 2025: Median 3.335 € brutto pro Monat bei Vollzeit in der zugeordneten Helfer-Berufsgattung |
| Pflegebranchen-Mindestentgelt | Seit 1. Juli 2026: 17,80 € brutto je Stunde für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit, sofern die 7. PflegeArbbV anwendbar ist |
| Weitere Einflussfaktoren | Tarifvertrag, Region, Einrichtung, Berufserfahrung, Schicht-, Sonn- und Feiertagszulagen sowie konkrete Tätigkeit |
Mögliche Ausbildungskosten
- Lernmittel und Fachliteratur
- Arbeits- und Schutzkleidung
- Führungszeugnis, Gesundheits- oder Impfnachweise
- Fahrten zu Schule und Praxisstellen
- Je nach Schule Gebühren oder weitere Eigenanteile
Mögliche Förderung
- Schüler-BAföG nach persönlicher Situation prüfen
- Förderung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich
- Unterstützung durch Praxisträger oder Stipendienprogramme erfragen
- Bei Umschulung Finanzierung und Lebensunterhalt vor Vertragsabschluss klären
Wo und unter welchen Bedingungen wird gearbeitet?
Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen vor allem in stationären Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten, in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Klinikbereichen, in Pflege- und Rehabilitationskliniken, Hospizen, Tagespflegen und unterstützten Wohnformen.
Stationäre Langzeitpflege
Pflege und Begleitung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen, Wohngruppen und gerontopsychiatrischen Bereichen. Der Alltag umfasst körpernahe Pflege, Mobilität, Mahlzeiten, Beobachtung, Dokumentation und soziale Begleitung.
Ambulante Pflege
Unterstützung in Privathaushalten nach Tourenplanung. Zeitmanagement, sichere Alleinarbeit, Dokumentation und das Erkennen von Veränderungen sind besonders wichtig. Ein Führerschein kann je nach Arbeitgeber erforderlich oder hilfreich sein.
Klinik, Rehabilitation und Hospiz
Mitwirkung in geriatrischen Akutstationen, Rehabilitation, Palliativversorgung und Hospizen. Arbeitsabläufe sind stärker interprofessionell geprägt und erfordern klare Übergaben und Zuständigkeitsgrenzen.
Typische Arbeitsbedingungen
- Früh-, Spät-, Wochenend- und Feiertagsdienste; je nach Einsatz auch Nachtarbeit
- Körpernahe Tätigkeiten, Infektionsschutz und konsequente Hygiene
- Heben, Transfer und längeres Stehen mit geeigneten Hilfsmitteln
- Zeitdruck, Unterbrechungen und wechselnde Pflegesituationen
- Emotionale Nähe bei Krankheit, Demenz, Sterben und Trauer
Was gute Arbeitgeber auszeichnet
- Verlässliche Einarbeitung und erreichbare Pflegefachpersonen
- Ausreichende Praxisanleitung und klare Delegationsregeln
- Hilfsmittel für Mobilisation und rückenschonendes Arbeiten
- Funktionierende Dokumentations- und Übergabesysteme
- Fortbildung, Supervision und respektvolle Teamkultur
Berufseinstieg, Spezialisierung und Aufstieg
Nach dem staatlichen Abschluss ist ein Einstieg in stationäre, ambulante und klinische Pflegebereiche möglich. Berufserfahrung und Fortbildungen können den Einsatzbereich erweitern, ersetzen aber nicht die gesetzlich vorbehaltenen Aufgaben von Pflegefachpersonen.
Fachliche Vertiefung
- Demenzbegleitung und gerontopsychiatrische Versorgung
- Palliative Begleitung und Hospizarbeit
- Hygiene, Mobilitätsförderung und Sturzprävention
- Ernährung, Kontinenzförderung und soziale Betreuung
- Digitale Dokumentation und Qualitätsmitwirkung
Weiterführende Pflegeausbildung
- Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann
- Ab 2027 Pflegefachassistenz als einheitlicher Anschluss- und Einstiegsweg
- Anrechnung oder Verkürzung bereits erworbener Kompetenzen möglich
- Entscheidung über Verkürzung trifft die zuständige Stelle nach den geltenden Regeln
Studium und weitere Bildungswege
- Pflegewissenschaft oder Pflegepädagogik
- Pflegemanagement oder Gesundheitsmanagement
- Soziale Arbeit, Gerontologie oder verwandte Studiengänge
- Zugang nur mit der jeweils erforderlichen Hochschulberechtigung
Häufige Fragen zur Altenpflegehilfe
Ist Altenpflegehelfer/-in eine duale Ausbildung?
Nein. Die derzeitige Altenpflegehilfe ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule mit umfangreichen praktischen Ausbildungsanteilen in geeigneten Pflegeeinrichtungen.
Wie lange dauert die Ausbildung?
BERUFENET nennt für die landesrechtliche Altenpflegehilfe eine Dauer von ein bis zwei Jahren in Vollzeit und eineinhalb bis vier Jahren in Teilzeit. Die konkrete Dauer richtet sich nach Bundesland, Schule und Bildungsgang.
Welcher Schulabschluss wird benötigt?
Für die bisherige Altenpflegehilfe gelten die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes und der Schule. Häufig wird mindestens ein erster allgemeinbildender Schulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand verlangt. Für die neue Pflegefachassistenz ab 2027 berechtigen ein Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss sowie alternativ eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Zugang. Ohne Hauptschulabschluss kann eine Aufnahme bei positiver und sachlich begründeter Erfolgsprognose der Pflegeschule möglich sein.
Dürfen Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer Medikamente eigenständig verabreichen?
Nicht eigenmächtig. Eine Mitwirkung kommt nur im rechtlich zulässigen, fachlich übertragenen und sicher beherrschten Aufgabenbereich in Betracht. Maßgeblich sind ärztliche Anordnung, Delegation, Qualifikation, Einrichtungsstandard, Landesrecht und die Verantwortung der zuständigen Pflegefachperson.
Welche Aufgaben bleiben Pflegefachpersonen vorbehalten?
Die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Planung der Pflege, die Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses sowie dessen Analyse und Evaluation sind nach § 4 Pflegeberufegesetz vorbehaltene Aufgaben von Pflegefachpersonen. Pflegehilfskräfte liefern dazu wichtige Beobachtungen und führen übertragene Maßnahmen zuverlässig durch.
Wird während der bisherigen Altenpflegehilfeausbildung eine Vergütung gezahlt?
Das ist nicht bundesweit einheitlich. Vergütung, Schulgeld, Gebühren und Fördermöglichkeiten hängen von Bundesland, Schule, Praxisträger, Tarifbindung und Vertrag ab. Die neue Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 sieht dagegen eine angemessene Ausbildungsvergütung vor.
Was ändert sich ab 1. Januar 2027?
Die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Sie ist generalistisch, dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate, umfasst zentrale Versorgungsbereiche und wird vergütet. Für bereits begonnene landesrechtliche Bildungsgänge gelten Übergangsfristen.
Kann eine bereits begonnene Altenpflegehilfeausbildung noch abgeschlossen werden?
Ja. Eine vor dem 31. Dezember 2026 begonnene, die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllende landesrechtliche Ausbildung kann grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden. Länder können zur Sicherung von Ausbildungskapazitäten noch Starts bis zum 31. Dezember 2027 zulassen; diese müssen spätestens bis Ende 2030 abgeschlossen sein.
Wie hoch ist das Einkommen nach dem Abschluss?
Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit weist für Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer beziehungsweise die zugeordnete Helfer-Berufsgattung ein mittleres monatliches Bruttoentgelt von 3.335 Euro für Vollzeitbeschäftigte aus. Das ist ein statistischer Median und keine individuelle Gehaltszusage. Region, Tarif, Einrichtung, Berufserfahrung, Schichtzulagen und tatsächliche Tätigkeit beeinflussen das Einkommen.
Welche digitalen Technologien spielen im Beruf eine Rolle?
Typische Entwicklungen sind elektronische Pflegedokumentation, mobile Touren- und Übergabesysteme, digitale Vitalwert- und Sturzsensorik, Ambient-Assisted-Living-Systeme, Telecare, digitale Medikamentenunterstützung sowie technische Hilfen wie Exoskelette oder Pflegeassistenzsysteme. Datenschutz und sichere Anwendung bleiben zwingend.
Ist bereits ein berufsspezifisches Produkt im TPM-Mediashop verfügbar?
Ja. Inzwischen ist eine Excel-/CSV-Komplettdatenbank für Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer mit allen zwölf Lernfeldern und über 6.000 Multiple-Choice-Fragen verfügbar. Zusätzlich bleibt das Einzelprodukt „Lernfeld 2: An der Umsetzung des Pflegeprozesses mitwirken“ mit 520 Fragen direkt verlinkt.
Offizielle und unmittelbar geprüfte Quellen
- Bundesagentur für Arbeit · BERUFENET: Altenpflegehelfer/in
- Bundesagentur für Arbeit · Entgeltatlas: Altenpflegehelfer/in
- Pflegefachassistenzgesetz vom 28. Oktober 2025
- § 52 Pflegefachassistenzgesetz · Übergangsvorschriften
- Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung vom 2. Juni 2026
- Bundesgesundheitsministerium · Übergabe von Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan am 30. Juni 2026
- Bundesinstitut für Berufsbildung · FAQ zur Pflegefachassistenz: Zugang, Dauer, Unterricht, Praxiseinsätze und Praxisanleitung
- Bundesinstitut für Berufsbildung · Rahmenpläne und Kompetenzmatrix zur Pflegefachassistenz
- § 4 Pflegeberufegesetz · Vorbehaltene Aufgaben und Pflegeprozessverantwortung
- 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung · Mindestentgelte ab 1. Juli 2026
- TPM-Mediashop · Altenpflegehelfer Komplettdatenbank mit allen 12 Lernfeldern und über 6.000 MC-Fragen
- TPM-Mediashop · Altenpflegehelfer Lernfeld 2 mit 520 MC-Fragen im Excel-/CSV-Format
Fachlich und redaktionell geprüft am 18. August 2026. Landesrechtliche Aufnahmebedingungen, Dauer, Berufsbezeichnung, Prüfung, Kosten und Befugnisse können bis zum Systemwechsel regional abweichen. Für die ab 1. Januar 2027 beginnende Pflegefachassistenz wurden die inzwischen veröffentlichten BIBB-Rahmenpläne, der konkretisierte Ausbildungsumfang und die Praxisanleitung berücksichtigt.
Über 6.000 Multiple-Choice-Fragen in allen 12 Lernfeldern
Das berufsspezifische Produktangebot wurde seit der letzten Revision deutlich erweitert. Neben einzelnen Lernfeld-Datenbanken ist inzwischen eine vollständige Excel-/CSV-Komplettdatenbank verfügbar, die alle zwölf Lernfelder des Altenpflegehelfers in einer strukturierten Fragenbasis zusammenführt.
Altenpflegehelfer/-in: Komplettdatenbank mit über 6.000 MC-Fragen
Die Komplettdatenbank deckt alle zwölf Lernfelder ab und verbindet pflegefachliche Grundlagen, Pflegeprozess, stabile und komplexere Pflegesituationen, diagnostische und medizinisch-therapeutische Mitwirkung, Lebensgestaltung, Gesundheitsförderung, rechtliche Rahmenbedingungen, Qualitätssicherung, berufliches Selbstverständnis, Lernkompetenz, Krisenbewältigung und die eigene Gesundheit im Pflegeberuf.
Produktangebot, Umfang und direkte Verlinkungen geprüft am 18. August 2026.
Vier hochwertige Sponsorenplätze für Pflege und Bildung
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- Stellen- und Praxisangebote
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