Anästhesietechnische/r Assistent/-in (m/w/d)
Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten, kurz ATA, betreuen Patientinnen und Patienten vor, während und nach anästhesiologischen Maßnahmen. Sie bereiten Anästhesiearbeitsplätze, Arzneimittel, Medizinprodukte und Geräte vor, assistieren dem ärztlichen Anästhesieteam, überwachen Vitalfunktionen und wirken im Aufwachraum, bei Notfällen sowie in weiteren diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereichen mit.
Was machen Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten?
ATA übernehmen in ihrem gesetzlich definierten Aufgabenbereich eigenverantwortliche Tätigkeiten und wirken bei medizinischer Diagnostik, Therapie und anästhesiologischen Maßnahmen mit. Im Mittelpunkt stehen Patientensicherheit, die sichere Vorbereitung und Bedienung medizinisch-technischer Geräte, eine lückenlose Überwachung sowie die strukturierte Zusammenarbeit mit dem ärztlichen und interprofessionellen Team.
Anästhesiearbeitsplatz und Patientenversorgung vorbereiten
- Anästhesiegeräte, Beatmungssysteme, Monitoring und Absaugung prüfen
- Arzneimittel, Infusionen, Materialien und Medizinprodukte bereitstellen
- Identität, Unterlagen und sicherheitsrelevante Checklisten mitprüfen
- Patientinnen und Patienten empfangen, informieren, lagern und beruhigen
Während der Anästhesie assistieren und überwachen
- Bei Einleitung, Aufrechterhaltung und Ausleitung der Anästhesie assistieren
- Atmung, Kreislauf, Temperatur und weitere Monitoringwerte beobachten
- Ärztlich veranlasste Maßnahmen fachgerecht und rechtssicher durchführen
- Komplikationen früh erkennen und in Notfällen situationsgerecht handeln
Nachbetreuen, dokumentieren und Qualität sichern
- Patientinnen und Patienten in Aufwacheinheiten überwachen und begleiten
- Anästhesieverlauf, Messwerte, Maßnahmen und Übergaben dokumentieren
- Arbeitsplatz aufbereiten, Geräte kontrollieren und Patientenwechsel organisieren
- Bestände, Hygiene, Sterilgut, Arbeitsschutz und Risikomanagement sichern
Welche Voraussetzungen sind wichtig?
Schulischer und beruflicher Zugang
Nach § 11 ATA-OTA-G ist grundsätzlich ein mittlerer oder gleichwertiger Schulabschluss erforderlich. Mit Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Schulbildung ist der Zugang ebenfalls möglich, wenn zusätzlich eine der gesetzlich anerkannten Berufsausbildungen abgeschlossen wurde:
- Mindestens zweijährige, regulär geregelte Berufsausbildung
- Mindestens einjährige, anerkannte Pflegeassistenz- oder Pflegehilfeausbildung
- Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung für die Ausbildung
- Für die Ausbildung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache
Persönliche Stärken
- Hohe Konzentration, Sorgfalt und technisches Verständnis
- Rasche Reaktionsfähigkeit und besonnenes Handeln in Notfällen
- Einfühlungsvermögen gegenüber ängstlichen oder belasteten Menschen
- Psychische und körperliche Belastbarkeit im klinischen Alltag
- Teamfähigkeit, klare Kommunikation und Verantwortungsbewusstsein
- Bereitschaft zu Schicht-, Bereitschafts-, Wochenend- und Nachtarbeit
Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
Die ATA-Ausbildung ist seit dem 1. Januar 2022 bundesweit durch das ATA-OTA-G und die ATA-OTA-APrV geregelt. Sie dauert in Vollzeit drei Jahre und kann in Teilzeit mit einer Gesamtdauer von höchstens fünf Jahren absolviert werden. Vorgeschrieben sind mindestens 2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht sowie 2.500 Stunden praktische Ausbildung.
- Medizin Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Pharmakologie und Anästhesieverfahren
- Technik Monitoring, Beatmung, Medizinprodukte, Geräte- und Arbeitsplatzsicherheit
- Handlung Hygiene, Notfallmanagement, Kommunikation, Recht, Ethik und Qualität
- Pflicht Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie oder Orthopädie sowie Gynäkologie oder Urologie
- Ambulant Anästhesie im ambulanten Kontext und Einsätze in Aufwacheinheiten
- Wahlpflicht 400 Stunden in weiteren anästhesiologischen Fachdisziplinen
- Versorgung Pflegepraktikum, Operationsdienst und Aufbereitung von Medizinprodukten
- Funktion Schmerzdienst, Notaufnahme, Ambulanz und interventionelle Funktionseinheiten
- Prüfung Kompetenzvertiefung und Vorbereitung auf die staatliche Prüfung
Welche Kompetenzen werden vermittelt?
Anlage 1 der ATA-OTA-APrV legt acht verbindliche Kompetenzschwerpunkte sowie einen Bereich zur freien Vertiefung fest. Die Schulen entwickeln daraus ihr Curriculum und stimmen es mit dem praktischen Ausbildungsplan ab. Es handelt sich um Kompetenzbereiche, nicht um einen BBiG-Rahmenlehrplan mit klassischen Lernfeldern.
Anästhesiologische und medizinische Aufgaben
- Berufsbezogene Aufgaben eigenverantwortlich planen und strukturiert ausführen
- Patientinnen und Patienten vor, während und nach Anästhesien unterstützen
- Bei Diagnostik und Therapie mitwirken sowie ärztliche Anordnungen durchführen
- Monitoring, Aufwachraum, Arzneimittel, Geräte und Schmerztherapie beherrschen
Team, Professionalität, Recht und Qualität
- Interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln mitgestalten
- Berufliches Selbstverständnis und lebenslanges Lernen entwickeln
- Rechtliche Vorgaben, Verantwortungsbereiche und Dokumentation beachten
- Qualitätsentwicklung, Risikomanagement und Patientensicherheit umsetzen
Kommunikation, Notfallhandeln und Hygiene
- Mit Menschen aller Altersstufen und Bezugspersonen professionell kommunizieren
- Kulturelle, religiöse, psychische und kognitive Bedürfnisse berücksichtigen
- Lebensbedrohliche Situationen erkennen und Sofortmaßnahmen einleiten
- Hygiene, Sterilgut, Infektionsschutz und Arbeitsschutz sicher anwenden
Wie wird die Ausbildung abgeschlossen?
Die staatliche Prüfung besteht verbindlich aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. In die Noten der drei Prüfungsteile fließen jeweils die während der Ausbildung gebildeten Vornoten ein. Jeder Prüfungsteil muss mindestens mit „ausreichend“ bestanden werden.
Berufsaufgaben, Diagnostik, Therapie, Recht und Hygiene
Geprüft werden das Planen und Ausführen beruflicher Aufgaben, die Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie, das Durchführen ärztlicher Anordnungen sowie gemeinsam die Kompetenzbereiche Recht, Qualität und Hygiene.
Komplexe berufliche Fallsituation
Die mündliche Prüfung verbindet interprofessionelles Handeln, berufliches Selbstverständnis, lebenslanges Lernen, Kommunikation sowie die Bewältigung beruflicher Belastungs- und Konfliktsituationen anhand einer komplexen Aufgabe.
Anästhesiologische Maßnahme vorbereiten, assistieren und nachbereiten
Der praktische Teil umfasst eine reale und komplexe anästhesiologische Situation, einen unter Aufsicht erstellten Ablaufplan, die Fallvorstellung, die Durchführung der Aufgabe und ein Reflexionsgespräch. Für den Ablaufplan sind 90 Minuten vorgesehen.
Geschützte Berufsbezeichnung
Nach bestandener staatlicher Prüfung und Erfüllung der gesetzlichen persönlichen, gesundheitlichen und sprachlichen Voraussetzungen wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin“ beziehungsweise „Anästhesietechnischer Assistent“ erteilt.
Wie wird die Ausbildung vergütet?
Der Ausbildungsträger muss während der gesamten Ausbildung eine angemessene monatliche Ausbildungsvergütung zahlen. Die konkrete Höhe richtet sich nach Ausbildungsvertrag, Tarifbindung und Träger. Gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsmittel, insbesondere Fachliteratur, Datenbankzugänge, Instrumente und Apparate, sind kostenlos bereitzustellen.
| Bereich | Typische finanzielle Situation |
|---|---|
| Erstes Ausbildungsjahr | Angemessene monatliche Vergütung nach Vertrag oder Tarif |
| Zweites Ausbildungsjahr | Angemessene monatliche Vergütung nach Vertrag oder Tarif |
| Drittes Ausbildungsjahr | Angemessene monatliche Vergütung nach Vertrag oder Tarif |
Wo arbeiten Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten?
ATA arbeiten vor allem in Krankenhäusern, Fach- und Universitätskliniken sowie in ambulanten Operationszentren oder geeigneten Facharztpraxen mit anästhesiologischen Eingriffen. Je nach Einrichtung sind sie außerdem in Aufwacheinheiten, Notaufnahmen, Schmerzbereichen und interventionellen Funktionseinheiten eingesetzt.
Anästhesie und Operationsbereich
Vorbereitung, Assistenz, Monitoring und Nachbereitung bei anästhesiologischen Maßnahmen in unterschiedlichen operativen Fachgebieten.
Aufwachraum und Schmerzversorgung
Postanästhesiologische Überwachung, strukturierte Übergaben, Erkennen kritischer Veränderungen und Mitwirkung in Schmerzambulanz oder Schmerzdienst.
Ambulante und interventionelle Bereiche
Tätigkeiten in ambulanten OP-Zentren, Tageskliniken, Endoskopie, Katheterlabor, Notaufnahme und weiteren diagnostischen oder therapeutischen Funktionseinheiten.
Berufseinstieg, Spezialisierung und Weiterbildung
Nach dem staatlichen Abschluss bieten sich vielfältige Einsatzfelder in stationären und ambulanten anästhesiologischen Bereichen. Fort- und Weiterbildungen können Fachwissen vertiefen oder auf Praxisanleitung, Organisation, Qualität und Bildung vorbereiten. Zusätzliche Funktionen setzen jeweils die erforderliche Qualifikation und Beauftragung voraus.
Fachliche Spezialisierung
- Kinder-, Neuro-, Thorax-, Gefäß- oder geburtshilfliche Anästhesie
- Aufwachraum, Schmerzmanagement und perioperative Überwachung
- Notfallmanagement, Reanimation und Patiententransport
- Medizinprodukte, Hygiene, Sterilgut und Qualitätsmanagement
Weiterbildung und Verantwortung
- Praxisanleitung nach den geltenden Qualifikationsvorgaben
- Teamkoordination und Management in Funktionsbereichen
- Hygienebeauftragte oder Medizinproduktebeauftragte Funktionen
- Fortbildungen in Simulation, CIRS, Kommunikation und Risikomanagement
Studium
- Medizinpädagogik oder Berufspädagogik Gesundheit
- Gesundheitsmanagement oder Gesundheitswissenschaften
- Physician Assistance oder verwandte Gesundheitsstudiengänge
- Zugang nur mit der jeweils erforderlichen Hochschulberechtigung
Häufige Fragen zur Ausbildung
Ist die ATA-Ausbildung bundesweit einheitlich geregelt?
Ja. Seit dem 1. Januar 2022 gelten das ATA-OTA-G und die ATA-OTA-APrV. Die Ausbildung verbindet Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule mit praktischer Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern und zu einem kleineren Teil in ambulanten Einrichtungen.
Welcher Schulabschluss wird benötigt?
Der direkte Zugang setzt einen mittleren oder gleichwertigen Schulabschluss voraus. Mit Hauptschulabschluss ist zusätzlich eine gesetzlich anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich, beispielsweise eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine entsprechend anerkannte mindestens einjährige Pflegehilfeausbildung.
Wie lange dauert die Ausbildung?
In Vollzeit dauert sie drei Jahre. Eine Teilzeitausbildung darf höchstens fünf Jahre dauern. Vorgeschrieben sind mindestens 2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht und 2.500 Stunden praktische Ausbildung.
Führen ATA eine Anästhesie selbstständig durch?
ATA führen berufsspezifische Aufgaben eigenverantwortlich aus und dürfen ärztlich veranlasste Maßnahmen im gesetzlichen Kompetenzrahmen durchführen. Die ärztliche Entscheidung über Anästhesieverfahren, Indikation und Therapie sowie die medizinische Gesamtverantwortung werden dadurch nicht ersetzt.
Wird während der Ausbildung eine Vergütung gezahlt?
Ja. Der Ausbildungsträger muss nach § 29 ATA-OTA-G eine angemessene monatliche Ausbildungsvergütung zahlen. Die konkrete Höhe ergibt sich aus Ausbildungsvertrag und gegebenenfalls anwendbarem Tarifvertrag.
Was unterscheidet ATA von OTA?
ATA sind auf anästhesiologische Maßnahmen, Monitoring und postanästhesiologische Betreuung ausgerichtet. OTA arbeiten schwerpunktmäßig im operativen Bereich und bei der Instrumentation. Teile des Unterrichts dürfen gemeinsam stattfinden, die praktischen Schwerpunkte und Berufsbezeichnungen bleiben jedoch getrennt.
Ist bereits ein berufsspezifisches Produkt im TPM-Mediashop verlinkt?
Ja. Verlinkt ist das eindeutig zugeordnete PowerPoint-Komplettpaket für die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin beziehungsweise zum Anästhesietechnischen Assistenten mit 150 Kapiteln und etwa 4.500 editierbaren Folien.
Offizielle Quellen zum Nachlesen
- BERUFENET: Anästhesietechnische/r Assistent/in
- ATA-OTA-G: Berufsbezeichnung, Ausbildungsziel, Zugang, Dauer und Vergütung
- ATA-OTA-APrV: Ausbildung und staatliche Prüfung
- Anlage 1 ATA-OTA-APrV: Kompetenzschwerpunkte des Unterrichts
- Anlage 2 ATA-OTA-APrV: 2.500 Stunden praktische ATA-Ausbildung
Redaktionell geprüft im Juli 2026. Die bundesrechtlichen Mindestvorgaben sind verbindlich. Bewerbungsfristen, Auswahlverfahren, Tarifvergütung, konkrete Einsatzplanung und zusätzliche schulische oder betriebliche Anforderungen können sich zwischen Schulen und Ausbildungsträgern unterscheiden.
Passendes Produkt für die ATA-Ausbildung
Bei der aktuellen Shopprüfung wurde ein eindeutig berufsspezifisches Produkt für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten bestätigt. Verlinkt wird ausschließlich diese direkt geprüfte Produktseite; lediglich ähnlich bezeichnete Produkte für andere Gesundheitsberufe bleiben ausgeschlossen.
PowerPoint-Komplettpaket für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten
Das berufsspezifische Unterrichtspaket umfasst 150 Kapitel mit etwa 4.500 editierbaren PowerPoint-Folien. Die Inhalte orientieren sich am ATA-OTA-G, an der ATA-OTA-APrV und den bundesrechtlichen Kompetenzschwerpunkten der ATA-Ausbildung.
Produktzuordnung und direkte Produktseite geprüft im Juli 2026. Die verbindlichen Mindestinhalte der Ausbildung ergeben sich aus ATA-OTA-G, ATA-OTA-APrV und deren Anlagen. Klinikspezifische Standards und schulinterne Curricula können zusätzliche Anforderungen enthalten.