Artist/-in (m/w/d)
Artisten und Artistinnen entwickeln und präsentieren künstlerische Darbietungen am Boden, in der Luft oder mit Requisiten. Je nach Spezialisierung arbeiten sie beispielsweise in Boden- oder Luftakrobatik, Jonglage, Äquilibristik, Balancekunst, Bewegungskunst, Zauberkunst oder komischen Darstellungsformen. Sie trainieren Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Präzision, gestalten eigene Bühnenprogramme und kümmern sich häufig auch um Requisiten, Sicherheit, Werbung, Bewerbungen und die Organisation neuer Engagements.
Was machen Artisten und Artistinnen?
Artisten und Artistinnen verbinden körperliches Können, künstlerischen Ausdruck und präzise Sicherheitsarbeit. Sie entwickeln Nummern, trainieren Bewegungsfolgen, proben mit Partnern, Musik, Licht und Requisiten und führen ihre Darbietungen vor Publikum auf. Neben dem eigentlichen Training gehören Selbstorganisation, Werbung, Vertragsfragen, Reiseplanung und die Akquise neuer Auftritte häufig zum Berufsalltag.
Artistische Darbietungen entwickeln
- Eigene Nummern und Bewegungsfolgen konzipieren und erproben
- Mindestens ein artistisches Genre bis zur Bühnenreife beherrschen
- Musik, Choreografie, Schauspiel, Pantomime und Gestaltung verbinden
- Darbietungen analysieren, verbessern und auf unterschiedliche Bühnen anpassen
Trainieren und sicher auftreten
- Kraft, Beweglichkeit, Koordination, Ausdauer und Konzentration täglich trainieren
- Requisiten, Geräte, Aufhängungen und persönliche Schutzausrüstung prüfen
- Rigging-, Bühnen-, Arbeits- und Brandschutzregeln beachten
- Mit Partnern, Ensembles, Technik und Regie zuverlässig zusammenarbeiten
Engagements organisieren
- Bewerbungen, Webseiten, Visitenkarten und weiteres Werbematerial erstellen
- Neue Auftritte und Engagements akquirieren
- Verträge, Steuern, Versicherungen und Abrechnungen berücksichtigen
- Requisiten, Kostüme und Arbeitsmaterial beschaffen, pflegen und transportieren
Welche Voraussetzungen sind wichtig?
Schulischer Zugang und Aufnahme
Nach dem aktuellen BERUFENET-Steckbrief ist für die Ausbildung mindestens ein Hauptschulabschluss beziehungsweise der entsprechende landesrechtliche Schulabschluss erforderlich. Die Berufsfachschulen wählen nach eigenen Kriterien aus. Typische Aufnahmebedingungen können eine künstlerisch-körperliche Eignungsprüfung und eine medizinische Beurteilung umfassen. Hilfreich sind:
- Sport für Kraft, Beweglichkeit, Ausdauer und Körperbeherrschung
- Musik für Rhythmusgefühl, Timing und die Gestaltung von Darbietungen
- Darstellendes Spiel für Bühnenpräsenz, Ausdruck, Pantomime und Rollenarbeit
- Deutsch und Englisch für Bewerbungen, Verträge und internationale Engagements
Persönliche Stärken
- Außergewöhnliche Körperbeherrschung, Konzentration und Belastbarkeit
- Geschicklichkeit und ausgeprägte Auge-Hand-Koordination
- Durchhaltevermögen beim intensiven und wiederholten Training
- Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und konsequentes Sicherheitsdenken
- Kreativität, Musikalität und Sinn für Ästhetik
- Teamfähigkeit, Bühnenpräsenz und zuverlässiges Verhalten unter Zeitdruck
- Bereitschaft zu wechselnden Arbeitszeiten, Reisen und selbstständiger Organisation
Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
Artist/-in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen. Sie dauert mindestens drei Jahre und findet überwiegend in Vollzeit statt. Anders als bei dualen Berufen gibt es keinen bundesweit einheitlichen Ausbildungsrahmenplan. Ausbildungsaufbau, Fächer, Aufnahmeprüfung und Abschluss richten sich nach dem Landesrecht und dem genehmigten Bildungsgang der jeweiligen Schule.
- 01 Kraft, Beweglichkeit, Ausdauer und Koordination entwickeln
- 02 Grundlagen von Bodenakrobatik, Luftartistik, Jonglage und Balance erarbeiten
- 03 Sicherheitsverhalten, Hilfestellung und Gerätekunde einüben
- 04 Tanz, Rhythmus, Schauspiel und Bühnenausdruck verbinden
- 05 Individuelle Stärken und das Hauptgenre gezielt vertiefen
- 06 Partner-, Gruppen- und Ensemblearbeit trainieren
- 07 Choreografie, Regie, Musik und Requisiten gestalterisch einsetzen
- 08 Eigene Darbietungen filmen, analysieren und weiterentwickeln
- 09 Eine künstlerische Darbietung bis zur Bühnenreife entwickeln
- 10 Bühnen-, Licht-, Ton-, Kostüm- und Riggingkenntnisse anwenden
- 11 Bewerbungsmaterial, Showreel und Eigenwerbung erstellen
- 12 Auftritte, Verträge, Versicherungen, Steuern und Abrechnung organisieren
Typische Ausbildungsinhalte im Überblick
Für Artist/-in besteht kein bundesweit einheitlicher KMK-Lernfeldplan mit festen Stundenwerten. Die folgenden Kompetenzbereiche sind aus dem offiziellen Europass-Zeugnisprofil für staatlich geprüfte Berufsartisten sowie den aktuellen Informationen der Bundesagentur für Arbeit abgeleitet.
Artistische Genres und Darstellung
- Luft- und Bodenakrobatik
- Jonglage und Äquilibristik
- Tänzerische Grundlagen und Bühnenbewegung
- Schauspiel, Pantomime und darstellerischer Ausdruck
- Choreografie, Regie und künstlerische Selbstreflexion
Bühne, Sicherheit und Gesundheit
- Bühnentechnik, Rigging, Licht und Ton
- Kostüm-, Requisiten- und Bühnengestaltung
- Arbeitssicherheit, Brandschutz und Erste Hilfe
- Anatomie, Fitness, Ernährung und Gesundheitslehre
- Pflege und sicherer Transport von Geräten und Arbeitsmaterialien
Berufspraxis und Selbstvermarktung
- Geschichte, Theorie und kulturelle Einordnung der Artistik
- Englische Fachsprache und internationale Bewerbungen
- Webseiten, Showreels, Visitenkarten und Werbematerial
- Vertragswesen, Steuern, Versicherungen und Rechnungswesen
- Organisation, Akquise und wirtschaftliche Planung von Auftritten
Wie wird der Bildungsgang abgeschlossen?
Die Ausbildung endet mit einer schulischen Abschlussprüfung nach den Vorschriften des jeweiligen Landes und der jeweiligen Berufsfachschule. Es handelt sich nicht um eine IHK- oder HWK-Prüfung. Prüfungsfächer, praktische Aufgaben, Dauer und Gewichtung sind nicht bundesweit einheitlich festgelegt.
Artistisches Hauptgenre
Im Mittelpunkt steht regelmäßig eine eigenständig vorbereitete künstlerische Darbietung. Das offizielle Zeugnisprofil verlangt die Bühnenreife in einem artistischen Genre, beispielsweise Luftakrobatik, Bodenakrobatik oder Jonglage. Gestaltung, Technik, Ausdruck, Sicherheit und professionelle Präsentation greifen dabei ineinander.
Weitere Prüfungsbestandteile
Je nach Landesrecht und Schule können weitere praktische, schriftliche oder mündliche Leistungen geprüft werden. Dazu können Grundlagen anderer Genres, Tanz, Darstellung, Bühnen- und Sicherheitstechnik, Gesundheitslehre, Englisch, Kulturtheorie sowie wirtschaftliche und organisatorische Inhalte gehören.
Bezeichnung des Abschlusses
Ein geregelter Bildungsgang kann beispielsweise zum Abschluss „Staatlich geprüfter Berufsartist“ beziehungsweise „Staatlich geprüfte Berufsartistin“ führen. Ob diese Bezeichnung verliehen wird, muss vor der Bewerbung anhand der staatlichen Anerkennung und der konkreten Schulordnung geprüft werden.
Mindestanforderungen
Nach der offiziellen Europass-Zeugniserläuterung sind zum Bestehen der Abschlussprüfung mindestens ausreichende Leistungen erforderlich. Die genaue Berechnung der Abschlussnote, mögliche Sperrfächer, Wiederholungsmöglichkeiten und ergänzende Prüfungen ergeben sich aus der für die Schule geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Was ist finanziell zu beachten?
Da es sich um eine schulische Ausbildung handelt, wird grundsätzlich keine Ausbildungsvergütung gezahlt. An privaten oder einzelnen staatlich anerkannten Schulen können Schulgeld, Aufnahme-, Prüfungs-, Ausstattungs-, Reise- oder Unterbringungskosten entstehen. Die tatsächlichen Beträge unterscheiden sich erheblich und müssen direkt bei der Schule erfragt werden.
| Bereich | Einordnung |
|---|---|
| Ausbildungsvergütung | Bei schulischer Ausbildung grundsätzlich keine Vergütung |
| Schulkosten | Je nach Schule können Schulgeld sowie Aufnahme- und Prüfungsgebühren anfallen |
| Ausrüstung | Mögliche Kosten für Trainingskleidung, Requisiten, Sicherheitsausstattung und Arbeitsmaterial |
| Unterkunft und Reisen | Bei auswärtiger Schule, Praktika und Auftritten gesondert einplanen |
| Mögliche Förderung | Schüler-BAföG, Kindergeld und weitere Hilfen abhängig von den persönlichen Voraussetzungen prüfen |
Wo arbeiten Artisten und Artistinnen?
Artisten und Artistinnen arbeiten in wechselnden Produktionen, Ensembles oder als Selbstständige. Typische Beschäftigungsfelder sind Zirkusse, Varietés, Kleinkunstbühnen, Theater, Festivals, Freizeitparks, Galas sowie Film- und Fernsehproduktionen. Gearbeitet wird auf Bühnen, in Zirkuszelten, Veranstaltungsräumen, Trainingshallen, im Freien und bei organisatorischen Aufgaben auch im Büro.
Zirkus, Varieté und Kleinkunst
Solistische, partnerschaftliche oder gruppenbezogene Darbietungen in festen Produktionen, Tourneeprogrammen und wechselnden Engagements.
Theater, Festivals und Veranstaltungen
Mitwirkung an Bühnenproduktionen, Galas, Events und spartenübergreifenden Formaten mit Tanz, Schauspiel, Musik und Bewegungskunst.
Freizeitparks, Film und Fernsehen
Live-Shows, Showproduktionen, szenische Auftritte, Stunt-nahe Bewegungsarbeit und artistische Beiträge für audiovisuelle Produktionen.
Berufseinstieg und Weiterbildung
Nach dem Berufsfachschulabschluss erfolgt der Einstieg häufig über Auditions, Gastverträge, Agenturen, eigene Produktionen oder freiberufliche Engagements. Eine klare Spezialisierung, ein professionelles Showreel, internationale Kontakte und dauerhaftes Training sind für die berufliche Entwicklung besonders wichtig.
Fachliche Spezialisierung
- Luftakrobatik und vertikale Geräte
- Boden-, Partner- und Gruppenakrobatik
- Jonglage, Objektmanipulation und Balancekunst
- Interdisziplinäre Bewegungskunst und zeitgenössischer Circus
Künstlerische Entwicklung
- Choreografie und Regie
- Showentwicklung und Produktionsleitung
- Clownerie, Schauspiel, Tanz oder Stimmarbeit
- Bühnen-, Rigging- und Sicherheitstechnik
Pädagogik und Studium
- Circuspädagogik und Training mit Zusatzqualifikation
- Studium der Artistik oder zeitgenössischen Circuskünste
- Tanz-, Schauspiel- oder Sportstudium
- Hochschulzugang nach den jeweiligen Landes- und Hochschulregeln
Häufige Fragen zur Ausbildung
Ist Artist/-in eine duale Ausbildung?
Nein. Es handelt sich um eine schulische Ausbildung an Berufsfachschulen. Die Regelungen richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht und dem anerkannten Bildungsgang der Schule.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Nach dem aktuellen BERUFENET-Steckbrief dauert die Ausbildung mindestens drei Jahre. Einzelne Schulen bieten integrierte, länger angelegte Ausbildungswege oder besondere Einstiegsmöglichkeiten an.
Welcher Schulabschluss wird benötigt?
BERUFENET nennt mindestens einen Hauptschulabschluss beziehungsweise den entsprechenden landesrechtlichen Abschluss. Die Schule entscheidet nach eigenen Kriterien und kann zusätzlich eine Aufnahmeprüfung sowie einen medizinischen Eignungsnachweis verlangen.
Gibt es bundesweit einheitliche Lernfelder?
Nein. Da die Ausbildung landesrechtlich geregelt ist, gibt es keinen bundesweit verbindlichen KMK-Lernfeldplan mit einheitlichen Stundenwerten. Der konkrete Lehrplan der Schule ist maßgeblich.
Welche artistischen Richtungen gehören zur Ausbildung?
Typische Bereiche sind Luft- und Bodenakrobatik, Jonglage, Äquilibristik, Balancekunst, Tanz, Schauspiel und Pantomime. Eine Spezialisierung wird bis zur Bühnenreife entwickelt; das konkrete Angebot hängt von der Schule ab.
Erhält man eine Ausbildungsvergütung?
Nein. Während der schulischen Ausbildung wird grundsätzlich keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Je nach Schule können zusätzlich Kosten und Gebühren entstehen.
Gibt es ein passendes Produkt im TPM-Mediashop?
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Offizielle Quellen zum Nachlesen
- Bundesagentur für Arbeit: BERUFENET-Steckbrief Artist/in, Stand 2. März 2026
- Kultusministerkonferenz: Europass-Zeugniserläuterung Staatlich geprüfte/-r Berufsartist/-in
- Land Berlin: Berufsfachschulverordnung, Anlage Artist/-in
- Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin: Ausbildung und Aufnahmebedingungen
- Deutscher Qualifikationsrahmen: Staatlich geprüfte/-r Berufsartist/-in
Redaktionell geprüft im Juli 2026. Ausbildungsart, Mindestdauer, Zugang, Tätigkeiten, Kompetenzprofil, Abschluss, Arbeitsorte und finanzielle Rahmenbedingungen wurden mit dem aktuellen BERUFENET-Steckbrief, der KMK-Zeugniserläuterung und den landesrechtlichen beziehungsweise schulischen Informationen abgeglichen. Bundesweit einheitliche Lernfelder oder Stundenwerte wurden bewusst nicht behauptet.
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