Aufbereitungsmechaniker/-in (m/w/d)

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Aufbereitungsmechaniker/-in (m/w/d)

Aufbereitungsmechanikerinnen und Aufbereitungsmechaniker gewinnen und verarbeiten mineralische, keramische oder kohlehaltige Rohstoffe. Sie bedienen und überwachen weitgehend automatisierte Gewinnungs- und Aufbereitungsanlagen, zerkleinern, klassieren, sortieren, mischen und dosieren Rohstoffe, sichern die Produktqualität durch Proben und Analysen und halten Maschinen und Anlagen betriebsbereit.

Anerkannter Ausbildungsberuf Duale Ausbildung in der Industrie · 3 Jahre 5 Fachrichtungen · Vertiefung im 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsordnung seit 1. August 2004 Informationsstand: Juli 2026
Ausbildungsart Duale Ausbildung in der Industrie
Regeldauer 3 Jahre · 36 Monate
Lernorte Ausbildungsbetrieb und Berufsschule
Zugang Rechtlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben
Fachrichtungen Naturstein · Keramische Rohstoffe · Sand und Kies · Steinkohle · Braunkohle
Abschluss Abschlussprüfung vor der zuständigen IHK
Berufsbild

Was machen Aufbereitungsmechanikerinnen und Aufbereitungsmechaniker?

Der Beruf verbindet Rohstoffgewinnung, Verfahrenstechnik, Maschinenbedienung, Instandhaltung und Qualitätssicherung. Je nach Fachrichtung werden Naturstein, Sand und Kies, feuerfeste und keramische Rohstoffe, Steinkohle oder Braunkohle gewonnen beziehungsweise aufbereitet und zu lager- oder versandfähigen Produkten verarbeitet.

Rohstoffe gewinnen und fördern

  • Gewinnungs-, Förder- und Transportanlagen bedienen und überwachen
  • Rohstoffe aus Steinbrüchen, Gruben, Tagebauen oder Baggerseen bereitstellen
  • Materialströme erfassen und zu den Aufbereitungsanlagen leiten
  • Arbeitsabläufe unter Sicherheits- und Umweltgesichtspunkten planen

Aufbereitungsprozesse steuern

  • Rohstoffe zerkleinern, klassieren, sortieren, mischen und dosieren
  • Trocken- und Nassaufbereitungsanlagen anfahren, überwachen und abstellen
  • Sollwerte einstellen sowie Mess- und Prozessdaten kontrollieren
  • Störungen erkennen, Ursachen eingrenzen und Maßnahmen veranlassen

Qualität und Anlagen sichern

  • Proben fachgerecht nehmen, vorbereiten und analysieren
  • Feuchte, Dichte, Schüttgewicht, Kornverteilung oder Kornform bestimmen
  • Maschinen und Anlagen inspizieren, warten und instand setzen
  • Produkte lagern, wiegen, verladen und für den Versand vorbereiten
Arbeitssicherheit hat Vorrang: Große Maschinen, Förderanlagen, bewegte Anlagenteile, Staub, Lärm, Höhen und Arbeiten im Freien verlangen Umsicht, persönliche Schutzausrüstung sowie die konsequente Beachtung von Betriebs-, Umwelt- und Sicherheitsvorschriften.
Einstieg

Welche Voraussetzungen sind wichtig?

Schulischer Zugang und Fachinteressen

Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe je nach Fachrichtung häufig Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss oder erstem Schulabschluss ein. Besonders hilfreich sind:

  • Mathematik für Mischungen, Dosierungen, Mengen und Produktionsdaten
  • Physik für Kräfte, Bewegungen, Brech- und Sinkverhalten sowie Energie
  • Werken und Technik für Skizzen, Verfahrensfließbilder und Instandhaltung
  • Grundverständnis für Stoffeigenschaften und technische Messverfahren

Persönliche Stärken

  • Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick
  • Beobachtungsgenauigkeit und dauerhafte Aufmerksamkeit
  • Sorgfalt bei Probenahme, Analyse und Dokumentation
  • Umsicht im Umgang mit Maschinen, Anlagen und Gefahrstoffen
  • Entscheidungsfähigkeit und schnelle Reaktion bei Störungen
  • Bereitschaft zu Arbeit im Freien und gegebenenfalls im Schichtbetrieb
Praktischer Tipp: Ein Praktikum in einem Steinbruch, Sand- und Kieswerk, Rohstoffbetrieb oder einer Aufbereitungsanlage vermittelt einen realistischen Eindruck von Anlagenlärm, Staub, Witterung, Leitstandarbeit, Laboraufgaben und technischen Instandhaltungsarbeiten.
Betrieb und Berufsschule

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet im Ausbildungsbetrieb sowie in der Berufsschule statt. Die ersten beiden Ausbildungsjahre vermitteln gemeinsame Grundlagen. Im dritten Ausbildungsjahr wird in einer von fünf Fachrichtungen vertieft. Rechtsgrundlage ist die Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung vom 9. Februar 2004, die am 1. August 2004 in Kraft trat.

Gemeinsame betriebliche Inhalte

  • Technische Unterlagen lesen, anwenden und erstellen
  • Werkstoffe manuell und maschinell bearbeiten und fügen
  • Hydraulik, Pneumatik, Elektrotechnik sowie Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Rohstoffe gewinnen, fördern, transportieren und zu Endprodukten verarbeiten
  • Zerkleinern, klassieren, sortieren, mischen und dosieren
  • Maschinen und Anlagen warten, prüfen und instand halten
  • Rohstoffe und Produkte lagern sowie Betriebs- und Gefahrstoffe entsorgen

Fachrichtungsübergreifende Vertiefung

  • Arbeitsabläufe planen und technische Störungen systematisch beseitigen
  • Maschinen- und Anlagenteile demontieren, instand setzen und prüfen
  • Proben nehmen und Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen
  • Automatisierte oder teilautomatisierte Prozesse überwachen, steuern und regeln
  • Produkte füllen oder verladen, wiegen und versandfertig machen
  • Produktions-, Mess- und Störungsdaten dokumentieren
Vertiefung im dritten Jahr

Die fünf Fachrichtungen

Naturstein

Festgestein gewinnen, Aufbereitungsanlagen überwachen, Natursteinprodukte prüfen sowie Schotter, Splitt und weitere Körnungen verladen und versenden.

Feuerfeste und keramische Rohstoffe

Rohstoffe wie Ton, Kaolin, Bauxit oder Quarz nass oder trocken aufbereiten, mischen, zerkleinern, trocknen, mahlen, prüfen, füllen und versenden.

Sand und Kies

Rohstoffe trocken oder nass gewinnen, waschen, von Fremdanteilen befreien, nach Korngrößen klassieren, prüfen, lagern und verladen.

Steinkohle

Rohkohle sieben, Begleitgestein abtrennen, Sorten trennen oder weiter veredeln, die Qualität prüfen und den Versand vorbereiten.

Braunkohle

Gewinnungs- und Aufbereitungsabläufe überwachen, Rohkohle trennen, trocknen und beispielsweise zu Briketts, Braunkohlenstaub oder weiteren Produkten verarbeiten.

Ausbildungsnachweis: Auszubildende führen einen Ausbildungsnachweis. Der Ausbildungsbetrieb muss Gelegenheit geben, ihn während der Ausbildungszeit zu führen, und ihn regelmäßig durchsehen.
KMK-Rahmenlehrplan

Die offiziellen Lerngebiete im Überblick

Der von der KMK am 29. April 1992 beschlossene Rahmenlehrplan ist in Lerngebiete gegliedert und weist für jedes der drei Ausbildungsjahre 280 berufsbezogene Zeitrichtwertstunden aus. Er verwendet damit nicht die Lernfeldstruktur neuerer Rahmenlehrpläne. Das BIBB führt diesen Rahmenlehrplan weiterhin beim aktuellen Ausbildungsberuf. Für die betriebliche Ausbildung gilt die Ausbildungsordnung von 2004.

1. Ausbildungsjahr 6 Lerngebiete · 280 Std.
  1. LG 1.1 Gewinnungs- und Aufbereitungstechnik 40 Std.
  2. LG 1.2 Fertigungs- und Prüftechnik 80 Std.
  3. LG 1.3 Werkstofftechnik 40 Std.
  4. LG 1.4 Maschinen- und Gerätetechnik 20 Std.
  5. LG 1.5 Informations- und Steuerungstechnik 40 Std.
  6. LG 1.6 Technische Kommunikation 60 Std.
2. Ausbildungsjahr 4 Lerngebiete · 280 Std.
  1. LG 2.1 Gewinnungs- und Aufbereitungstechnik 120 Std.
  2. LG 2.2 Maschinen- und Gerätetechnik 40 Std.
  3. LG 2.3 Steuerungs- und Regelungstechnik 80 Std.
  4. LG 2.4 Technische Kommunikation 40 Std.
3. Ausbildungsjahr 4 Lerngebiete · 280 Std.
  1. LG 3.1 Gewinnungs- und Aufbereitungstechnik 100 Std.
  2. LG 3.2 Maschinen- und Gerätetechnik 80 Std.
  3. LG 3.3 Steuerungs- und Regelungstechnik 60 Std.
  4. LG 3.4 Technische Kommunikation 40 Std.
Unterrichtsbezug: Naturwissenschaftliche und mathematische Inhalte, technische Kommunikation, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Wirtschafts- und Sozialkunde werden mit den technologischen Lerngebieten verbunden. Die konkrete schulische Umsetzung kann landes- und schulabhängig organisiert sein.
Zwischen- und Abschlussprüfung

So sind die Prüfungen aufgebaut

Die Ausbildungsverordnung sieht eine Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres und eine Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung vor. Es handelt sich nicht um eine gestreckte Abschlussprüfung.

Zwischenprüfung · praktisch Prüfungsstück bis 4 Std. · Arbeitsproben zusammen bis 2 Std.

Mechanische Baugruppe und zwei Arbeitsproben

Als Prüfungsstück kommt insbesondere eine mechanische Baugruppe durch manuelles und maschinelles Spanen, Kaltumformen und Fügen in Betracht, einschließlich Arbeitsplan und Prüfprotokoll. Als Arbeitsproben nennt die Verordnung eine mechanische Verbindung sowie den Aufbau und die Funktionsprüfung einer steuerungstechnischen Baugruppe.

Zwischenprüfung · schriftlich Insgesamt bis 180 Minuten

Technische und rohstoffbezogene Grundlagen

Geprüft werden praxisbezogene Aufgaben zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz, technischen Unterlagen, berufsbezogenen Berechnungen, Rohstoffeigenschaften, Gewinnungs- und Aufbereitungsverfahren, Maschinen und Anlagen sowie Grundlagen der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.

Abschlussprüfung · praktisch Prüfungsstück bis 6 Std. · Arbeitsproben zusammen bis 4 Std.

Prüfungsstück und vier Arbeitsproben

Das Prüfungsstück ist eine Baugruppe mit elektropneumatischen oder elektrohydraulischen und elektrotechnischen Steuerungselementen einschließlich Funktionsprüfung oder ein fachrichtungsspezifisches Produkt. Die vier Arbeitsproben betreffen das Einstellen oder Inbetriebnehmen einer Anlage, die Instandsetzung einer mechanischen Baugruppe, Probenahme und Analyse mit Dokumentation sowie die Fehlersuche. Das Prüfungsstück zählt 40 Prozent, die Arbeitsproben zusammen 60 Prozent des praktischen Prüfungsteils.

Abschlussprüfung · schriftlich 360 Minuten Höchstzeit

Vier schriftliche Prüfungsfächer

Technologie wird mit höchstens 120 Minuten geprüft, Arbeitsplanung und Technische Mathematik jeweils mit höchstens 90 Minuten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde mit höchstens 60 Minuten. Innerhalb des schriftlichen Teils hat Technologie gegenüber jedem anderen Prüfungsfach das doppelte Gewicht.

Bestehen: Im praktischen und im schriftlichen Teil sowie innerhalb des schriftlichen Teils im Prüfungsfach Technologie müssen jeweils mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden. Unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen kann eine mündliche Ergänzungsprüfung in einzelnen schriftlichen Fächern stattfinden.
Ausbildungsvergütung

Was verdient man während der Ausbildung?

Die tatsächliche Ausbildungsvergütung hängt von Fachrichtung, Branche, Bundesland, Ausbildungsbetrieb und Tarifbindung ab. Der allgemeine BERUFENET-Steckbrief nennt mit Stand 1. Juli 2026 folgende beispielhafte monatliche Spannen:

Ausbildungsjahr Beispielhafte monatliche Vergütung
1. Ausbildungsjahr 800 € bis 1.270 €
2. Ausbildungsjahr 854 € bis 1.355 €
3. Ausbildungsjahr 977 € bis 1.433 €
Wichtig: Die Werte sind Orientierungsangaben und keine verbindliche Zusage. Einzelne Fachrichtungen oder Tarifbereiche können deutlich abweichen. Maßgeblich sind das konkrete Ausbildungsangebot, der Ausbildungsvertrag und ein gegebenenfalls anwendbarer Tarifvertrag.
Beschäftigung

Wo arbeiten Aufbereitungsmechanikerinnen und Aufbereitungsmechaniker?

Typische Arbeitsorte sind Leitstände von Gewinnungs- und Aufbereitungsanlagen, Maschinenhallen, Werkstätten, Betriebslabore, Verladebereiche sowie Anlagen und Abbaustellen im Freien. Je nach Betrieb und Prozess ist Schichtarbeit möglich.

Steine, Erden, Sand und Kies

Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben, Baggerseen sowie Aufbereitungsbetriebe, Granit-, Zement- oder Fertigteilwerke.

Keramische Rohstoffe

Abbau- und Aufbereitungsbetriebe für Ton, Kaolin, Bauxit oder Quarz sowie Hersteller keramischer und feuerfester Erzeugnisse.

Kohlewirtschaft

Braunkohlentagebaue, Betriebe der Braunkohleaufbereitung sowie Betriebe der Steinkohleaufbereitung, beispielsweise Kokereien.

Nach dem Abschluss

Berufseinstieg, Spezialisierung und Weiterbildung

Nach bestandener Abschlussprüfung sind Tätigkeiten in Anlagenbetrieb, Prozessüberwachung, Instandhaltung, Qualitätssicherung, Betriebslabor, Rohstofflogistik oder Verladung möglich. Die konkrete Entwicklung hängt stark von Fachrichtung, Betrieb und zusätzlichen Qualifikationen ab.

Fachliche Spezialisierung

  • Trocken- und Nassaufbereitung
  • Prozessleit- und Automatisierungstechnik
  • Probenahme, Analytik und Qualitätssicherung
  • Mechanische, hydraulische und pneumatische Instandhaltung
  • Umwelt-, Staub- und Emissionsschutz

Aufstiegsweiterbildung

  • Geprüfte/-r Industriemeister/-in Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik
  • Techniker/-in Maschinentechnik mit Schwerpunkt Verfahrenstechnik
  • Je nach Fachrichtung Techniker/-in Steintechnik oder vergleichbare Qualifikation
  • Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in nach geeigneter Vorqualifikation

Studium

  • Rohstoffingenieurwesen
  • Verfahrenstechnik
  • Geotechnologie oder Bergbau
  • Wirtschaftsingenieurwesen
Hinweis: Zulassungsvoraussetzungen, Bezeichnungen und Verfügbarkeit von Weiterbildungen unterscheiden sich nach Bildungsträger, Bundesland, Fachrichtung und zuständiger Stelle. Die IHK-Prüfung „Industriemeister/-in Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik“ wird nach Angaben der IHK Regensburg derzeit zentral dort angeboten.
Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur Ausbildung

Ist Aufbereitungsmechaniker/-in eine duale Ausbildung?

Ja. Die dreijährige Ausbildung findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Sie ist ein anerkannter Ausbildungsberuf der Industrie.

Welcher Schulabschluss wird benötigt?

Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe legen ihre Auswahlkriterien fest. In der Praxis werden je nach Fachrichtung häufig Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss oder erstem Schulabschluss eingestellt.

Welche Fachrichtungen gibt es?

Die Verordnung nennt Naturstein, feuerfeste und keramische Rohstoffe, Sand und Kies, Steinkohle sowie Braunkohle. Die fachrichtungsspezifische Vertiefung erfolgt im dritten Ausbildungsjahr.

Hat der Beruf Lernfelder oder Lerngebiete?

Der offizielle KMK-Rahmenlehrplan vom 29. April 1992 ist in Lerngebiete gegliedert und umfasst 280 berufsbezogene Zeitrichtwertstunden je Ausbildungsjahr. Einzelne Länder oder Schulen können diese Vorgaben in eigene Lernfeld- oder Unterrichtsstrukturen übertragen.

Ist die Abschlussprüfung eine gestreckte Prüfung?

Nein. Die Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung und eine davon getrennte Abschlussprüfung vor. Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil.

Arbeitet man nur mit Gestein?

Nein. Je nach Fachrichtung werden Naturstein, Sand und Kies, feuerfeste und keramische Rohstoffe, Steinkohle oder Braunkohle gewonnen und aufbereitet.

Findet die Arbeit überwiegend im Freien statt?

Das hängt von Fachrichtung und Betrieb ab. Einsatzorte können Abbaustellen im Freien, Leitstände, Maschinenhallen, Werkstätten, Betriebslabore, Ladefahrzeuge und Verladebereiche sein.

Geprüfte Grundlagen

Offizielle Quellen zum Nachlesen

Redaktionell geprüft im Juli 2026. Auswahlverfahren, konkrete Vergütung, Berufsschulorganisation, Fachrichtungsangebot, Schichtsysteme und betriebliche Schwerpunkte können je nach Bundesland, Schule, Tarifbindung und Ausbildungsbetrieb abweichen.

Ausbildungsbetriebe und Werbepartner

Ausbildungsbetriebe in Rohstoffgewinnung und Aufbereitung

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