Baugeräteführer

Zur Berufsübersicht Berufe stellen sich vor

Baugeräteführer/-in (m/w/d)

Baugeräteführerinnen und Baugeräteführer bedienen, transportieren, warten und prüfen Baumaschinen und richten deren Einsatz auf Baustellen sicher ein.

Anerkannter dualer Ausbildungsberuf Regeldauer: 36 Monate Zuständigkeitsbereich: Industrie und Handel Betrieb, Berufsschule und überbetriebliche Ausbildung Bundesrechtlich geregelte Ausbildung Berichtigt am: 6. August 2026
Redaktionelle Aktualisierung:
Die Berufsdetailseite wurde fachlich vertieft und mit den amtlichen Ausbildungsgrundlagen abgeglichen. Ergänzt bzw. präzisiert wurden insbesondere die 15 Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans mit insgesamt 840 Unterrichtsstunden, die vorgeschriebenen überbetrieblichen Ausbildungszeiten sowie Aufbau, Dauer und Inhalte der Zwischen- und Abschlussprüfung. Zusätzlich wurden Rechtsstand und Zuständigkeit präziser dargestellt.
TPM-Media Qualitätssiegel
TPM-Media Qualität
Ausbildungsart Duale Berufsausbildung
Regeldauer 36 Monate
Lernorte Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und überbetriebliche bzw. geeignete betriebliche Ausbildungsstätte
Zugang Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben
Vergütung Ausbildungsvergütung nach Vertrag, Branche, Region und Ausbildungsjahr
Abschluss Abschlussprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer
Berufsbild

Was machen Baugeräteführerinnen und Baugeräteführer?

Sie verbinden Maschinenbeherrschung mit Baustellenlogistik, Wartung, Störungsdiagnose und genauer Umsetzung von Plänen.

Einsatz vorbereiten

  • Baupläne, Gelände und Arbeitsauftrag prüfen
  • Geräte auswählen, transportieren und standsicher aufstellen
  • Arbeitsbereiche absperren und Einweiser abstimmen

Maschinen führen

  • Bagger, Lader, Walzen oder Spezialgeräte bedienen
  • Boden, Baustoffe und Lasten bewegen
  • Anbaugeräte wechseln und Maschinen präzise steuern

Technik erhalten

  • Betriebsstoffe und Verschleiß kontrollieren
  • Störungen systematisch eingrenzen
  • Wartung, kleine Reparaturen und Einsatzdaten dokumentieren
Wichtige Einordnung: Der Beruf geht über reines Fahren hinaus: Rüsten, Warten, Prüfen und sicheres Einrichten der Maschine gehören fest dazu.
Einstieg

Welche Voraussetzungen sind wichtig?

Formaler Zugang

  • Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben
  • Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Betrieb
  • Auswahlkriterien legt der Ausbildungsbetrieb fest
  • Gesundheitliche Eignung entsprechend den konkreten Tätigkeiten

Persönliche Stärken

  • Technisches Verständnis
  • Räumliches Sehen
  • Sehr hohe Aufmerksamkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Handwerkliches Geschick
  • Bereitschaft zu Außeneinsätzen
Vor der Anmeldung prüfen: Maßgeblich sind die aktuell geltende Ausbildungsordnung, der Rahmenlehrplan und die Prüfungsregelungen der zuständigen Stelle.
Betrieb und Berufsschule

Wie ist die duale Ausbildung aufgebaut?

Die Ausbildung dauert regulär 36 Monate. Betrieb und Berufsschule vermitteln die berufliche Handlungsfähigkeit. Zusätzlich schreibt die Ausbildungsordnung zur Ergänzung und Vertiefung Ausbildungsabschnitte in überbetrieblichen oder geeigneten betrieblichen Ausbildungsstätten vor: 16 Wochen im ersten, 14 Wochen im zweiten und 6 Wochen im dritten Ausbildungsjahr.

Im Ausbildungsbetrieb

  • Baumaschinen rüsten, aufstellen und bedienen
  • Erd-, Hebe- und Transportarbeiten ausführen
  • Wartung, Prüfung und Störungssuche durchführen
  • Arbeitsaufträge planen, durchführen, dokumentieren und auswerten
  • Arbeitsschutz, Umwelt- und Qualitätsvorgaben anwenden

In der Berufsschule

  • Maschinen-, Motoren- und Hydraulikgrundlagen
  • Bautechnik, Boden und Vermessung
  • Sicherheit, Logistik und Instandhaltung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde sowie berufsbezogene Kommunikation
  • Digitale Werkzeuge, Nachhaltigkeit, Recht und Sicherheit einbeziehen
Rechtsstand 2026: Für Baugeräteführer/-innen ist weiterhin die bundesrechtliche Ausbildungsordnung vom 12. Mai 1997 maßgeblich. Der abgestimmte KMK-Rahmenlehrplan umfasst 15 Lernfelder mit insgesamt 840 Unterrichtsstunden.
Amtlicher KMK-Rahmenlehrplan

Welche Lernfelder gehören zur Ausbildung?

Der mit der Ausbildungsordnung abgestimmte KMK-Rahmenlehrplan für Baugeräteführer/-innen umfasst 15 Lernfelder mit insgesamt 840 Unterrichtsstunden. Auf jedes Ausbildungsjahr entfallen 280 Stunden. Die nachfolgende Gliederung übernimmt die Lernfeldbezeichnungen und Zeitrichtwerte und ordnet die Inhalte knapp berufspraktisch ein.

1. Ausbildungsjahr 6 Lernfelder · 280 Stunden
  1. 01 Einrichten einer Baustelle
    Baustelleneinrichtung, Verkehrs- und Stellflächen, Vermessung, Pläne, Arbeitsschutz und Umweltschutz
    40 Std.
  2. 02 Errichten einer Mauer
    Mauerwerksarten, Baustoffbedarf, Verbände, Mörtel, Gerüste und bautechnische Grundlagen
    40 Std.
  3. 03 Herstellen eines Stahlbetonbauteils
    Beton, Bewehrung, Schalung, Baustoffbedarf, Spannungen und konstruktive Grundlagen
    40 Std.
  4. 04 Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen
    Werkstoffe, Trennen, Richten, Fügen, Schweißen, Messen und Reparaturgrundlagen
    40 Std.
  5. 05 Warten von Verbrennungsmotoren
    Diesel- und Ottomotoren, Kraftstoff-, Kühl- und Schmiersysteme, Wartung, Prüfung und Störungsvermeidung
    60 Std.
  6. 06 Kontrollieren von Baugruppen
    Hydraulik und Pneumatik, Drücke, Schaltpläne, Steuer- und Regelvorgänge sowie Funktionskontrolle
    60 Std.
2. Ausbildungsjahr 5 Lernfelder · 280 Stunden
  1. 07 Handhaben elektrischer Anlagen
    Elektrische Größen, Messungen, Batterie, Generator, Sensorik, Beleuchtung und Schutzmaßnahmen
    40 Std.
  2. 08 Warten von Triebwerken
    Kupplungen, Getriebe, Achsantriebe, Kraftfluss, Schmierstoffe, Übersetzungen und Wartung
    60 Std.
  3. 09 Instandhalten der Fahrwerke
    Achsen, Lenkung, Rad- und Kettenfahrwerke, Bremsanlagen, Verschleiß und sicherheitstechnische Prüfung
    60 Std.
  4. 10 Herstellen von Baugruben und Gräben
    Bodenarten, Verbau, Wasserhaltung, Böschungen, Baugrund, Aushubvolumen und Unfallverhütung
    40 Std.
  5. 11 Herstellen von Gründungen
    Fundamente, Entwässerung, Rohrleitungsgräben, Baugeräteauswahl, Lastaufnahmemittel und Baustellenablauf
    80 Std.
3. Ausbildungsjahr 4 Lernfelder · 280 Stunden
  1. 12 Führen von Geräten für Erdarbeiten
    Erdbaumaschinen, Arbeitsverfahren, Verdichtung, Baugrundverbesserung, Hydraulikpläne, Gerätekosten und Wartung
    120 Std.
  2. 13 Bedienen von Spezialtiefbaugeräten
    Bohr-, Ramm-, Injektions- und Schlitzwandtechnik, Geräteeinsatz, Transport, Sicherheit und Kosten
    40 Std.
  3. 14 Führen von Baugeräten im Straßenbau
    Trag- und Deckschichten, Straßenfertiger, Verdichtung, Recyclingverfahren, Leitungen und Arbeitsprotokolle
    60 Std.
  4. 15 Betonieren einer Geschoßdecke
    Kranarten, Tragmittel, Anschlagmittel, Lasten, Standsicherheit, Transport, Sicherheitsprüfungen und Kontrollbuch
    60 Std.
Verbindliche Einordnung: Der Rahmenlehrplan wurde am 13. März 1997 beschlossen. Die KMK führt ihn weiterhin für den Ausbildungsberuf Baugeräteführer/Baugeräteführerin. Die Lernfelder 1 bis 6 entfallen auf das erste, 7 bis 11 auf das zweite und 12 bis 15 auf das dritte Ausbildungsjahr.
Zwischen- und Abschlussprüfung

Wie ist die Prüfung nach der geltenden Ausbildungsordnung aufgebaut?

Die Ausbildungsordnung sieht weiterhin eine Zwischenprüfung sowie eine Abschlussprüfung vor. Für Baugeräteführer/-innen gilt keine gestreckte Abschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den §§ 8 und 9 der Ausbildungsordnung vom 12. Mai 1997.

§ 8 Ausbildungsordnung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

Zwischenprüfung

Die praktische Zwischenprüfung dauert insgesamt höchstens sechs Stunden und umfasst eine Arbeitsprobe sowie ein Prüfungsstück. Die schriftliche Prüfung dauert insgesamt höchstens 180 Minuten und bezieht praxisbezogene Aufgaben unter anderem zu Arbeitsschutz, technischen Unterlagen, Kraft- und Schmierstoffen, Baugerätebaugruppen, Bauverfahren sowie technischen Berechnungen ein.

§ 9 Ausbildungsordnung Praxis · höchstens 7 Stunden

Praktische Abschlussprüfung

In insgesamt höchstens sieben Stunden sind drei Arbeitsproben durchzuführen. In Betracht kommen beispielsweise Hebezeugeinsatz, Herstellen einer Baugrube oder Grabensohle, Anlegen einer Böschung, Verlegen von Fertigteilen, Umrüsten eines Baugeräts, Verladen eines selbstfahrenden Baugeräts oder das Eingrenzen und Beheben von Störungen an mechanischen, hydraulischen, pneumatischen oder elektrischen Baugruppen.

§ 9 Ausbildungsordnung Schriftliche Abschlussprüfung

Vier schriftliche Prüfungsfächer

Geprüft werden Technologie mit höchstens 150 Minuten, Arbeitsplanung mit höchstens 90 Minuten, Technische Mathematik mit höchstens 60 Minuten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde mit höchstens 60 Minuten. Innerhalb der schriftlichen Prüfung hat Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht. Zum Bestehen müssen in der praktischen und in der schriftlichen Prüfung sowie im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.

Zuständige Stelle: Der Beruf ist dem Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel zugeordnet. Maßgeblich sind die bundesrechtliche Ausbildungsordnung und die organisatorischen Vorgaben der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Finanzielle Rahmenbedingungen

Ausbildungsvergütung und laufende Kosten

Auszubildende erhalten eine vertraglich vereinbarte Vergütung. Die Höhe richtet sich nach Branche, Tarifbindung, Region und Ausbildungsjahr; deshalb werden hier keine pauschalen Eurobeträge genannt.

Mögliche Eigenkosten

  • Fahrtkosten zu Betrieb, Berufsschule und Lehrgängen
  • Persönliche Schutzausrüstung nach betrieblicher Regelung
  • Führerschein- oder Zusatzqualifikationen nur nach Vertragsvereinbarung
  • Private Lernmittel oder Prüfungsvorbereitung

Mögliche Unterstützung

  • Ausbildungsvergütung des Betriebs
  • Berufsausbildungsbeihilfe bei erfüllten Voraussetzungen
  • Unterstützung für Fahrt oder Unterkunft nach den jeweils geltenden Regeln
  • Beratung durch Berufsberatung, Betrieb und zuständige Kammer
Vertrag und Tarif prüfen: Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Lernmittel, Fahrt- und Unterbringungskosten sollten vor Vertragsabschluss schriftlich geklärt werden.
Beschäftigung

Wo kann man arbeiten?

Typische Arbeitgeber sind Hoch-, Tief-, Straßen- und Spezialbauunternehmen, Steinbrüche, Recyclingbetriebe und Maschinenvermieter.

Typische Arbeitgeber

  • Bauunternehmen
  • Steinbrüche und Rohstoffbetriebe
  • Maschinenvermietung und Recycling

Berufliche Einsatzfelder

  • Erd- und Tiefbau
  • Straßen- und Verkehrswegebau
  • Abbruch, Gewinnung und Materialumschlag

Arbeitsumgebung

  • Baustellen im Freien
  • Maschinenkabine
  • Werkstatt und Betriebshof
Nach dem Abschluss

Berufseinstieg und Weiterbildung

Mit Erfahrung sind Spezialisierungen auf Geräteklassen, digitale Maschinensteuerung oder Baustellenkoordination möglich.

Fachliche Vertiefung

  • Großgeräte und Spezialtiefbau
  • 3-D-Maschinensteuerung
  • Wartung und Diagnose

Aufstiegsfortbildung

  • Baumaschinenmeister/-in
  • Geprüfte/r Polier/-in
  • Techniker/-in Maschinentechnik

Studium bei Hochschulzugang

  • Bauingenieurwesen
  • Maschinenbau
  • Logistik oder Baubetrieb
Berufliche Entwicklung: Telematik, Assistenzsysteme, alternative Antriebe und digitale Geländemodelle erhöhen Präzision und Dokumentationsbedarf.
Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Ausbildungsberuf

Ist dies eine duale Ausbildung?

Ja. Die Ausbildung findet im Betrieb und in der Berufsschule statt; ergänzend sind nach der Ausbildungsordnung Ausbildungsabschnitte in überbetrieblichen oder geeigneten betrieblichen Ausbildungsstätten vorgesehen.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regeldauer beträgt 36 Monate. Verkürzung oder Verlängerung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Welcher Schulabschluss wird benötigt?

Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben; Betriebe legen ihre Auswahlkriterien fest.

Wird eine Vergütung gezahlt?

Ja. Die konkrete Ausbildungsvergütung ergibt sich aus Vertrag und gegebenenfalls Tarifvertrag.

Welche Stelle prüft?

Die zuständige Industrie- und Handelskammer als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz.

Welche Inhalte sind besonders berufstypisch?

Maschinenführung, Hydraulik, Erdarbeiten, Wartung, Baustellenlogistik und Sicherheit.

Welche Schutzregeln sind wichtig?

Standsicherheit, Tragfähigkeit, Sichtbereiche, Einweiser, Lasten und tägliche Maschinenkontrolle sind entscheidend.

Welche Weiterbildung ist möglich?

Baumaschinenmeister-, Polier- oder Technikerfortbildungen sind mögliche Aufstiegswege.

Geprüfte Grundlagen

Quellen zum Nachlesen

Redaktionell berichtigt am 6. August 2026. Die weiterhin geltende Ausbildungsordnung vom 12. Mai 1997, der KMK-Rahmenlehrplan mit 15 Lernfeldern und 840 Unterrichtsstunden, die überbetrieblichen Ausbildungszeiten sowie die Zwischen- und Abschlussprüfung wurden mit den amtlichen Grundlagen abgeglichen.

Praxispartner und Werbepartner

Bauunternehmen und Maschinenparks

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Lern- und Prüfungskonzept Schule, Wiederholung und Prüfungsvorbereitung

Fragenkatalog Baugeräteführer/-in

Der geplante Fragenkatalog soll Baumaschinen, Hydraulik, Erdarbeiten, Wartung, Logistik und Arbeitssicherheit abdecken. Fragenzahl, Seitenumfang und Produktlink werden erst nach abgeschlossener Produktplanung ergänzt.

Baumaschinen, Hydraulik, Erdarbeiten, Wartung, Logistik und Arbeitssicherheit Umfang wird nach Produktplanung ergänzt Lösungen und Kurzerklärungen vorgesehen Kein bestätigter Produktlink vorgegeben
Produktseite wird ergänzt

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