Fachpraktiker/-in im Ausbaufachwerk (m/w/d)
Fachpraktiker/-in im Ausbaufachwerk übernehmen berufstypische Aufgaben in den Bereichen Baustoff- und Baugrundlagen, Technische Zeichnung und Vermessung, Bauverfahren und Konstruktion. Die konkrete Tätigkeit richtet sich nach Einsatzfeld, Ausbildungsregelung und Betrieb.
Aufgaben und Tätigkeiten
Fachpraktiker/-in im Ausbaufachwerk übernehmen berufstypische Aufgaben in den Bereichen Baustoff- und Baugrundlagen, Technische Zeichnung und Vermessung, Bauverfahren und Konstruktion. Die konkrete Tätigkeit richtet sich nach Einsatzfeld, Ausbildungsregelung und Betrieb.
Planen
Baustellen einrichten
Durchführen
Untergründe und Bauteile vorbereiten
Prüfen
Baustoffe bearbeiten und einbauen
Dokumentieren
Konstruktionen herstellen
Sicherheit
Maße und Ausführung prüfen
Zusammenarbeit
Arbeitssicherheit und Umweltschutz beachten
Voraussetzungen und persönliche Stärken
Formaler Zugang
Voraussetzung ist, dass wegen Art und Schwere einer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt. Die Feststellung erfolgt im Reha-Verfahren durch die Bundesagentur für Arbeit
Wichtige Stärken
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
- Fachliches Interesse und Lernbereitschaft
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Sicherheits- und Qualitätsbewusstsein
Wie ist die Qualifizierung aufgebaut?
Besondere Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen nach § 66 BBiG beziehungsweise § 42r HwO. Die Dauer beträgt nach Regelung der zuständigen Stelle, häufig 36 Monate; einzelne Regelungen weichen ab. Lernorte sind Ausbildungsbetrieb oder Bildungseinrichtung und Berufsschule.
Praxis
- Baustellen einrichten
- Untergründe und Bauteile vorbereiten
- Baustoffe bearbeiten und einbauen
- Konstruktionen herstellen
- Maße und Ausführung prüfen
Theorie und Fachunterricht
- Baustoff- und Baugrundlagen
- Technische Zeichnung und Vermessung
- Bauverfahren und Konstruktion
- Dämmung, Abdichtung und Oberfläche
- Maschinen und Werkzeuge
Welche Inhalte gehören dazu?
Die Übersicht ordnet die fachlichen Inhalte verständlich. Bei landesrechtlichen Bildungsgängen ersetzt sie keine Stundentafel; bei dualen Berufen bleiben Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan verbindlich.
-
01Baustoff- und Baugrundlagen
Berufsspezifische Kenntnisse und sichere praktische Anwendung -
02Technische Zeichnung und Vermessung
Berufsspezifische Kenntnisse und sichere praktische Anwendung -
03Bauverfahren und Konstruktion
Berufsspezifische Kenntnisse und sichere praktische Anwendung -
04Dämmung, Abdichtung und Oberfläche
Berufsspezifische Kenntnisse und sichere praktische Anwendung
-
05Maschinen und Werkzeuge
Berufsspezifische Kenntnisse und sichere praktische Anwendung -
06Qualität, Sicherheit und Auftrag
Berufsspezifische Kenntnisse und sichere praktische Anwendung -
07Arbeitsschutz, Gesundheit und Umwelt
Berufsspezifische Kenntnisse und sichere praktische Anwendung -
08Qualitätssicherung und Dokumentation
Berufsspezifische Kenntnisse und sichere praktische Anwendung
-
09Digitale Arbeitsmittel und Kommunikation
Berufsspezifische Kenntnisse und sichere praktische Anwendung -
10Wirtschafts- und Sozialkunde
Berufsspezifische Kenntnisse und sichere praktische Anwendung -
11Kunden- und Auftragsorientierung
Berufsspezifische Kenntnisse und sichere praktische Anwendung -
12Nachhaltigkeit und Prozessverbesserung
Berufsspezifische Kenntnisse und sichere praktische Anwendung
Prüfungen und Abschluss
Prüfungsstruktur
Zwischen- und Abschlussprüfung nach der konkret erlassenen Ausbildungsregelung der zuständigen Stelle
Berufliche Handlungsfähigkeit
Praktische Aufgaben beziehen sich auf berufstypische Planung, Durchführung, Prüfung und Dokumentation.
Vergütung, Kosten und Förderung
Vertragliche Ausbildungsvergütung; Höhe nach Branche, Tarifbindung, Region und Ausbildungsjahr
Mögliche Kosten
Fahrten, private Lernmittel und gegebenenfalls auswärtige Unterbringung
Mögliche Unterstützung
Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe bei erfüllten Voraussetzungen und betriebliche Leistungen
Typische Arbeitgeber und Arbeitsorte
Arbeitgeber
Bau- und Ausbauunternehmen
Einsatzfeld
Handwerks- und Sanierungsbetriebe
Arbeitsumgebung
Spezialisierte Montageunternehmen
Berufseinstieg und Weiterbildung
Fachliche Vertiefung
Spezialisierungen ergeben sich aus Tätigkeitsfeld, Technik, Zielgruppe und Qualitätsanforderungen.
Aufstiegsweiterbildung
Meister-, Techniker-, Fachwirt- oder pädagogische Fortbildungen sind abhängig vom Ausgangsberuf und den Zulassungsvoraussetzungen.
Studium
Bei entsprechendem Hochschulzugang kommen fachverwandte Studiengänge in Betracht.
Häufige Fragen
Ist dies eine duale Ausbildung?
Nein beziehungsweise nicht bundeseinheitlich dual. Die konkrete Form richtet sich nach der für diesen Beruf geltenden Schul-, Lehrgangs- oder Landesregelung.
Wie lange dauert die Qualifizierung?
Die reguläre beziehungsweise typische Dauer beträgt nach Regelung der zuständigen Stelle, häufig 36 Monate; einzelne Regelungen weichen ab. Abweichungen durch Teilzeit, Verkürzung, Vorbildung oder Landesrecht sind möglich.
Welcher Schulabschluss wird benötigt?
Voraussetzung ist, dass wegen Art und Schwere einer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt. Die Feststellung erfolgt im Reha-Verfahren durch die Bundesagentur für Arbeit
Wird eine Vergütung gezahlt?
Vertragliche Ausbildungsvergütung; Höhe nach Branche, Tarifbindung, Region und Ausbildungsjahr
Wer ist für die Prüfung zuständig?
Zwischen- und Abschlussprüfung nach der konkret erlassenen Ausbildungsregelung der zuständigen Stelle
Wo bestehen Beschäftigungsmöglichkeiten?
Bau- und Ausbauunternehmen, Handwerks- und Sanierungsbetriebe, Spezialisierte Montageunternehmen.
Welche Inhalte sind besonders wichtig?
Baustoff- und Baugrundlagen, Technische Zeichnung und Vermessung, Bauverfahren und Konstruktion, Dämmung, Abdichtung und Oberfläche, Maschinen und Werkzeuge, Qualität, Sicherheit und Auftrag.
Was sollte vor Beginn geprüft werden?
Verbindlich zu prüfen sind die aktuelle Ausbildungs- oder Schulordnung, der konkrete Bildungsgang, die zuständige Stelle, Kosten, Vergütung und Prüfungsanforderungen.
Quellen und Prüfvermerk
- BIBB: Fachpraktikerberufe und Ausbildungsregelungen nach § 66 BBiG/§ 42r HwO
- Berufsbildungsgesetz § 66
- Handwerksordnung § 42r
Redaktionell geprüft am 1. August 2026. Berufsstatus, Ausbildungsart und Dauer wurden anhand der zuständigen amtlichen Berufsbildungs- und Berufsinformationsangebote eingeordnet. Bei landesrechtlichen Berufen sind konkrete Zugangs-, Stunden- und Prüfungsregelungen am vorgesehenen Schul- oder Beschäftigungsort zusätzlich zu prüfen.
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