Pflegefachmann/-frau (m/w/d)
Pflegefachpersonen erheben Pflegebedarfe, planen und steuern Pflegeprozesse und übernehmen vorbehaltene Aufgaben. Die generalistische Ausbildung umfasst Akutpflege, Langzeitpflege, ambulante Versorgung, Pädiatrie und Psychiatrie.
Aufgaben und berufliche Verantwortung
Pflegefachpersonen erheben Pflegebedarfe, planen und steuern Pflegeprozesse und übernehmen vorbehaltene Aufgaben. Die generalistische Ausbildung umfasst Akutpflege, Langzeitpflege, ambulante Versorgung, Pädiatrie und Psychiatrie.
Typische Kernaufgaben
- Pflegebedarf erheben und Pflege planen: Aufträge und Ausgangslagen fachgerecht analysieren, geeignete Verfahren auswählen und Ergebnisse kontrollieren.
- Pflegerische Maßnahmen durchführen und evaluieren: Aufträge und Ausgangslagen fachgerecht analysieren, geeignete Verfahren auswählen und Ergebnisse kontrollieren.
- Medizinische Diagnostik und Therapie mitwirken: Aufträge und Ausgangslagen fachgerecht analysieren, geeignete Verfahren auswählen und Ergebnisse kontrollieren.
- Patienten beraten, anleiten und rehabilitativ fördern: Aufträge und Ausgangslagen fachgerecht analysieren, geeignete Verfahren auswählen und Ergebnisse kontrollieren.
- Notfälle erkennen und handeln: Aufträge und Ausgangslagen fachgerecht analysieren, geeignete Verfahren auswählen und Ergebnisse kontrollieren.
- Qualität, Recht und interprofessionelle Zusammenarbeit sichern: Aufträge und Ausgangslagen fachgerecht analysieren, geeignete Verfahren auswählen und Ergebnisse kontrollieren.
Verantwortung im Arbeitsprozess
Pflegefachmann/-frau übernehmen Verantwortung für fachgerechte Planung, sichere Durchführung, Qualitätskontrolle und vollständige Dokumentation. Je nach Einsatzfeld kommen Kundenkontakt, Termin- und Kostensteuerung, Datenschutz, Arbeitsschutz oder gesetzlich geregelte Nachweise hinzu.
Berufliche Entscheidungen müssen technisch beziehungsweise kaufmännisch begründet, mit Beteiligten abgestimmt und bei Abweichungen systematisch korrigiert werden.
Formale Voraussetzungen und persönliche Stärken
Formaler Zugang
Schulabschluss, gesundheitliche Eignung, Zuverlässigkeit und Deutschkenntnisse richten sich nach dem jeweiligen Berufsgesetz.
Ausbildungsbetriebe oder Schulen können zusätzlich Praktika, gesundheitliche Nachweise, Sprachniveau, Führungszeugnis oder bestimmte Noten verlangen. Verbindlich ist nur die Regelung des konkreten Ausbildungsorts.
Hilfreiche Stärken
- medizinisch-naturwissenschaftliches Interesse
- Einfühlungsvermögen
- sehr sorgfältiges Arbeiten
- Hygiene- und Verantwortungsbewusstsein
- psychische und körperliche Belastbarkeit
- verlässliche Zusammenarbeit im interprofessionellen Team
Ausbildungsform, Lernorte und Dauer
Rechtsstatus
Bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachausbildung
Berufsspezifisches Bundesgesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Lernorte
Staatlich anerkannte Schule und vorgeschriebene praktische Ausbildungsstellen
Praxisaufträge, Unterricht und selbstständige Vor- und Nachbereitung greifen ineinander.
Dauer
3 Jahre in Vollzeit; Teilzeit bis zu 5 Jahre
Verkürzung, Verlängerung, Teilzeit und Anrechnung bedürfen der rechtlichen Voraussetzungen und einer formalen Entscheidung.
Zentrale Ausbildungs- und Lernbereiche
Die folgende Gliederung verdichtet die berufsspezifischen Kompetenzfelder. Bei dualen Berufen bleiben Ausbildungsordnung und KMK-Rahmenlehrplan verbindlich; bei schulischen Ausbildungen gilt der Lehrplan des jeweiligen Landes und Bildungsgangs.
-
01Pflegebedarf erheben und Pflege planen
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
02Pflegerische Maßnahmen durchführen und evaluieren
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
03Medizinische Diagnostik und Therapie mitwirken
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
04Patienten beraten, anleiten und rehabilitativ fördern
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren
-
05Notfälle erkennen und handeln
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
06Qualität, Recht und interprofessionelle Zusammenarbeit sichern
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
07Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
08Hygiene, Infektionsschutz und Arbeitssicherheit
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren
-
09Patientenorientierte Kommunikation, Ethik und Datenschutz
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
10Berufsspezifische Diagnostik, Therapie oder Assistenz
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
11Dokumentation, Qualitätsmanagement und Notfallkompetenz
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
12Praktische Ausbildung in geeigneten Versorgungseinrichtungen
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren
Prüfungen und Abschluss
Prüfungsstruktur
Staatliche Prüfung nach Pflegeberufegesetz und Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.
Anwendungsorientierte Leistungen
Geprüft werden nicht nur Einzelkenntnisse, sondern das fachgerechte Planen, Durchführen, Kontrollieren und Begründen berufstypischer Aufgaben. Praktische, schriftliche und gegebenenfalls mündliche Anteile richten sich nach der verbindlichen Ordnung.
Vergütung, Kosten und Förderung
Vergütung, Schulgeldfreiheit und Kosten hängen vom Berufsgesetz und Ausbildungsvertrag ab. Lernmittel, Schutzkleidung, Impf-, Fahrt- und Unterbringungskosten vorab klären.
Mögliche Kosten
Fahrten, Lernmittel, Arbeits- oder Schutzkleidung, Unterkunft sowie gegebenenfalls Prüfungs- oder Schulgebühren. Kostenübernahmen vorab klären.
Mögliche Unterstützung
Je nach Ausbildungsform kommen Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe, Schüler-BAföG, Bildungskredit, Wohngeld oder Leistungen des Trägers in Betracht.
Typische Arbeitgeber und Arbeitsorte
Arbeitgeber und Branche
Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken
Betrieblicher Einsatz
Ambulante und stationäre Langzeitpflege
Weiteres Arbeitsfeld
Psychiatrische, pädiatrische und palliative Versorgung
Berufseinstieg und Weiterbildung
Fachliche Vertiefung
Fachpflege, Praxisanleitung oder Leitung
Aufstiegsweiterbildung
Pflegepädagogik und Qualitätsmanagement
Studium und Entwicklung
Studium Pflege, Advanced Nursing Practice oder Management
Häufige Fragen
Welche Ausbildungsform gilt?
Bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachausbildung. Die konkreten Regelungen ergeben sich aus der genannten Rechtsgrundlage.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die reguläre beziehungsweise typische Dauer beträgt 3 Jahre in Vollzeit; Teilzeit bis zu 5 Jahre. Verkürzung, Teilzeit oder schulische Varianten sind nur nach der jeweils geltenden Regelung möglich.
Welcher Schulabschluss wird verlangt?
Schulabschluss, gesundheitliche Eignung, Zuverlässigkeit und Deutschkenntnisse richten sich nach dem jeweiligen Berufsgesetz.
Wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt?
Vergütung, Schulgeldfreiheit und Kosten hängen vom Berufsgesetz und Ausbildungsvertrag ab. Lernmittel, Schutzkleidung, Impf-, Fahrt- und Unterbringungskosten vorab klären.
Wie ist die Prüfung aufgebaut?
Staatliche Prüfung nach Pflegeberufegesetz und Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Prüfungsbereiche, Gewichtungen und Bestehensregeln sind vor dem Prüfungstermin bei der zuständigen Stelle zu prüfen.
Wo bestehen Beschäftigungsmöglichkeiten?
Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken, Ambulante und stationäre Langzeitpflege, Psychiatrische, pädiatrische und palliative Versorgung.
Welche Fachthemen sind besonders wichtig?
Pflegebedarf erheben und Pflege planen, Pflegerische Maßnahmen durchführen und evaluieren, Medizinische Diagnostik und Therapie mitwirken, Patienten beraten, anleiten und rehabilitativ fördern, Notfälle erkennen und handeln, Qualität, Recht und interprofessionelle Zusammenarbeit sichern.
Welche Weiterbildung passt zum Abschluss?
Fachpflege, Praxisanleitung oder Leitung, Pflegepädagogik und Qualitätsmanagement, Studium Pflege, Advanced Nursing Practice oder Management. Zulassungsvoraussetzungen sind beim jeweiligen Anbieter zu prüfen.
Quellen und Prüfvermerk
- Bundesagentur für Arbeit: BERUFENET
- KMK: Berufliche Schulen und landesrechtliche Bildungswege
- Bundesrecht: Pflegeberufegesetz
Redaktionell und hinsichtlich des veröffentlichten Produktbestands geprüft am 04.08.2026. Bei landesrechtlichen oder schulisch unterschiedlich benannten Bildungsgängen müssen Zugang, Stundentafel, Praktikumsumfang und Prüfungsform zusätzlich am vorgesehenen Ausbildungsort bestätigt werden.
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