Podologe/Podologin (m/w/d)
Podologinnen und Podologen behandeln medizinisch relevante Fußprobleme, insbesondere bei Diabetes, Durchblutungs- und Nervenerkrankungen. Sie arbeiten auf ärztliche Veranlassung, erkennen Risiken und grenzen kosmetische Fußpflege klar ab.
Aufgaben und berufliche Verantwortung
Podologinnen und Podologen behandeln medizinisch relevante Fußprobleme, insbesondere bei Diabetes, Durchblutungs- und Nervenerkrankungen. Sie arbeiten auf ärztliche Veranlassung, erkennen Risiken und grenzen kosmetische Fußpflege klar ab.
Typische Kernaufgaben
- Füße und Risikofaktoren beurteilen: Aufträge und Ausgangslagen fachgerecht analysieren, geeignete Verfahren auswählen und Ergebnisse kontrollieren.
- Nägel und Haut medizinisch behandeln: Aufträge und Ausgangslagen fachgerecht analysieren, geeignete Verfahren auswählen und Ergebnisse kontrollieren.
- Druckschutz und Orthosen anfertigen: Aufträge und Ausgangslagen fachgerecht analysieren, geeignete Verfahren auswählen und Ergebnisse kontrollieren.
- Diabetische und neurologische Risiken beachten: Aufträge und Ausgangslagen fachgerecht analysieren, geeignete Verfahren auswählen und Ergebnisse kontrollieren.
- Hygiene und Medizinprodukte sicher anwenden: Aufträge und Ausgangslagen fachgerecht analysieren, geeignete Verfahren auswählen und Ergebnisse kontrollieren.
- Befunde dokumentieren und interprofessionell abstimmen: Aufträge und Ausgangslagen fachgerecht analysieren, geeignete Verfahren auswählen und Ergebnisse kontrollieren.
Verantwortung im Arbeitsprozess
Podologe/Podologin übernehmen Verantwortung für fachgerechte Planung, sichere Durchführung, Qualitätskontrolle und vollständige Dokumentation. Je nach Einsatzfeld kommen Kundenkontakt, Termin- und Kostensteuerung, Datenschutz, Arbeitsschutz oder gesetzlich geregelte Nachweise hinzu.
Berufliche Entscheidungen müssen technisch beziehungsweise kaufmännisch begründet, mit Beteiligten abgestimmt und bei Abweichungen systematisch korrigiert werden.
Formale Voraussetzungen und persönliche Stärken
Formaler Zugang
Schulabschluss, gesundheitliche Eignung, Zuverlässigkeit und Deutschkenntnisse richten sich nach dem jeweiligen Berufsgesetz.
Ausbildungsbetriebe oder Schulen können zusätzlich Praktika, gesundheitliche Nachweise, Sprachniveau, Führungszeugnis oder bestimmte Noten verlangen. Verbindlich ist nur die Regelung des konkreten Ausbildungsorts.
Hilfreiche Stärken
- medizinisch-naturwissenschaftliches Interesse
- Einfühlungsvermögen
- sehr sorgfältiges Arbeiten
- Hygiene- und Verantwortungsbewusstsein
- psychische und körperliche Belastbarkeit
- verlässliche Zusammenarbeit im interprofessionellen Team
Ausbildungsform, Lernorte und Dauer
Rechtsstatus
Bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachausbildung
Berufsspezifisches Bundesgesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Lernorte
Staatlich anerkannte Schule und vorgeschriebene praktische Ausbildungsstellen
Praxisaufträge, Unterricht und selbstständige Vor- und Nachbereitung greifen ineinander.
Dauer
2 Jahre in Vollzeit oder bis zu 4 Jahre in Teilzeit
Verkürzung, Verlängerung, Teilzeit und Anrechnung bedürfen der rechtlichen Voraussetzungen und einer formalen Entscheidung.
Zentrale Ausbildungs- und Lernbereiche
Die folgende Gliederung verdichtet die berufsspezifischen Kompetenzfelder. Bei dualen Berufen bleiben Ausbildungsordnung und KMK-Rahmenlehrplan verbindlich; bei schulischen Ausbildungen gilt der Lehrplan des jeweiligen Landes und Bildungsgangs.
-
01Füße und Risikofaktoren beurteilen
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
02Nägel und Haut medizinisch behandeln
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
03Druckschutz und Orthosen anfertigen
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
04Diabetische und neurologische Risiken beachten
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren
-
05Hygiene und Medizinprodukte sicher anwenden
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
06Befunde dokumentieren und interprofessionell abstimmen
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
07Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
08Hygiene, Infektionsschutz und Arbeitssicherheit
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren
-
09Patientenorientierte Kommunikation, Ethik und Datenschutz
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
10Berufsspezifische Diagnostik, Therapie oder Assistenz
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
11Dokumentation, Qualitätsmanagement und Notfallkompetenz
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren -
12Praktische Ausbildung in geeigneten Versorgungseinrichtungen
Berufliche Situationen planen, durchführen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren
Prüfungen und Abschluss
Prüfungsstruktur
Staatliche Prüfung nach Podologengesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.
Anwendungsorientierte Leistungen
Geprüft werden nicht nur Einzelkenntnisse, sondern das fachgerechte Planen, Durchführen, Kontrollieren und Begründen berufstypischer Aufgaben. Praktische, schriftliche und gegebenenfalls mündliche Anteile richten sich nach der verbindlichen Ordnung.
Vergütung, Kosten und Förderung
Vergütung, Schulgeldfreiheit und Kosten hängen vom Berufsgesetz und Ausbildungsvertrag ab. Lernmittel, Schutzkleidung, Impf-, Fahrt- und Unterbringungskosten vorab klären.
Mögliche Kosten
Fahrten, Lernmittel, Arbeits- oder Schutzkleidung, Unterkunft sowie gegebenenfalls Prüfungs- oder Schulgebühren. Kostenübernahmen vorab klären.
Mögliche Unterstützung
Je nach Ausbildungsform kommen Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe, Schüler-BAföG, Bildungskredit, Wohngeld oder Leistungen des Trägers in Betracht.
Typische Arbeitgeber und Arbeitsorte
Arbeitgeber und Branche
Podologische Praxen
Betrieblicher Einsatz
Diabetes- und Fußambulanzen
Weiteres Arbeitsfeld
Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen
Berufseinstieg und Weiterbildung
Fachliche Vertiefung
Spezialisierung diabetisches Fußsyndrom
Aufstiegsweiterbildung
Praxisleitung und Qualitätsmanagement
Studium und Entwicklung
Studium Therapiewissenschaft oder Gesundheitsmanagement
Häufige Fragen
Welche Ausbildungsform gilt?
Bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachausbildung. Die konkreten Regelungen ergeben sich aus der genannten Rechtsgrundlage.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die reguläre beziehungsweise typische Dauer beträgt 2 Jahre in Vollzeit oder bis zu 4 Jahre in Teilzeit. Verkürzung, Teilzeit oder schulische Varianten sind nur nach der jeweils geltenden Regelung möglich.
Welcher Schulabschluss wird verlangt?
Schulabschluss, gesundheitliche Eignung, Zuverlässigkeit und Deutschkenntnisse richten sich nach dem jeweiligen Berufsgesetz.
Wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt?
Vergütung, Schulgeldfreiheit und Kosten hängen vom Berufsgesetz und Ausbildungsvertrag ab. Lernmittel, Schutzkleidung, Impf-, Fahrt- und Unterbringungskosten vorab klären.
Wie ist die Prüfung aufgebaut?
Staatliche Prüfung nach Podologengesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Prüfungsbereiche, Gewichtungen und Bestehensregeln sind vor dem Prüfungstermin bei der zuständigen Stelle zu prüfen.
Wo bestehen Beschäftigungsmöglichkeiten?
Podologische Praxen, Diabetes- und Fußambulanzen, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen.
Welche Fachthemen sind besonders wichtig?
Füße und Risikofaktoren beurteilen, Nägel und Haut medizinisch behandeln, Druckschutz und Orthosen anfertigen, Diabetische und neurologische Risiken beachten, Hygiene und Medizinprodukte sicher anwenden, Befunde dokumentieren und interprofessionell abstimmen.
Welche Weiterbildung passt zum Abschluss?
Spezialisierung diabetisches Fußsyndrom, Praxisleitung und Qualitätsmanagement, Studium Therapiewissenschaft oder Gesundheitsmanagement. Zulassungsvoraussetzungen sind beim jeweiligen Anbieter zu prüfen.
Quellen und Prüfvermerk
- Bundesagentur für Arbeit: BERUFENET
- KMK: Berufliche Schulen und landesrechtliche Bildungswege
- Bundesrecht: Podologengesetz
Redaktionell und hinsichtlich des veröffentlichten Produktbestands geprüft am 04.08.2026. Bei landesrechtlichen oder schulisch unterschiedlich benannten Bildungsgängen müssen Zugang, Stundentafel, Praktikumsumfang und Prüfungsform zusätzlich am vorgesehenen Ausbildungsort bestätigt werden.
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