Heilpraktiker - Handlungsfeld 13 gewerbliche Excel-Fragenkatalog Datenbank (Sofort-Download)

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€390,00 EUR
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Excel-/CSV-Fragenkatalog-Datenbank
Heilpraktiker (m/w/d)

Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen

Top-aktuelle Excel-/CSV-Datenbank mit 520 hochwertigen Multiple-Choice-Fragen zum Handlungsfeld 13 für den gewerblichen Einsatz in eigenen Trainern, Lernsystemen, Onlineportalen und Schulungsplattformen.

Ihre Vorteile auf einen Blick
Sofort verfügbarDirekt nach dem Kauf als Download nutzbar.
Infektionsschutzrecht und meldepflichtige ErkrankungenFragen zum Infektionsschutzgesetz, zu Meldepflichten, Meldewegen, Fristen, meldepflichtigen Krankheiten und Erregernachweisen, Tätigkeitsverboten, Gemeinschaftseinrichtungen, Schutzmaßnahmen und den besonderen Pflichten von Heilpraktikern.
Excel-/CSV-FormatIdeal zum Bearbeiten, Sortieren, Filtern und Importieren.
Gewerblicher EinsatzFür eigene Trainer, Onlineportale und Lernplattformen.
NEU: BEQUEM BEZAHLEN MIT KLARNA

Kauf auf Rechnung und Ratenzahlung über Klarna möglich

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Sofort-Download: Direkt nach dem Kauf einsatzbereit
Diese Fragenkatalog-Datenbank steht unmittelbar nach dem Kauf als Sofort-Download zur Verfügung und kann direkt in eigene Trainer, Onlinekurse, Lernplattformen oder interne Schulungssysteme eingearbeitet werden.
Professionelle Fragenkatalog-Datenbank für Heilpraktiker (m/w/d)

Mit dieser professionellen Fragenkatalog-Datenbank erhalten Sie eine sofort einsetzbare Sammlung mit 520 hochwertigen Multiple-Choice-Fragen zum Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen für Heilpraktiker.

Im Mittelpunkt stehen Zweck, Begriffe und Systematik des Infektionsschutzgesetzes, die krankheitsbezogene Meldepflicht nach § 6 IfSG, die erregerbezogene Meldepflicht nach § 7 IfSG, die Meldeverantwortung von Heilpraktikern nach § 8 IfSG, Inhalt, Frist und Adressat einer Meldung, namentliche und nichtnamentliche Meldungen, Behandlungsgrenzen, behördliche Schutzmaßnahmen sowie Anforderungen in Gemeinschaftseinrichtungen und im Lebensmittelbereich.

Die Datenbank wird im Excel-/CSV-Format bereitgestellt und eignet sich für Bildungsträger, Dozenten, Fachschulen, Verlage, E-Learning-Anbieter sowie Betreiber eigener Lernplattformen, Onlineportale oder Prüfungstrainer.

Die wichtigsten Produktvorteile
520 hochwertige MC-Fragen
Umfangreiche Fragenbasis für Lerntrainer, Wissenstests und Prüfungsvorbereitung.
Excel / CSV
Einfach zu öffnen, zu bearbeiten, zu sortieren, zu filtern und zu importieren.
Handlungsfeld 13 im Fokus
Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen systematisch thematisiert.
Gewerbliche Nutzung
Nutzbar in eigenen Trainern, Onlineportalen, Schulungsplattformen und Lernsystemen.
Sofort-Download
Direkte Bereitstellung nach dem Kauf.
Importfreundlich
Klare Datensatzstruktur für LMS, Quizsysteme und Prüfungstrainer.
Inhalt der Datenbank

Die Fragen behandeln die rechtlichen Grundlagen der Erkennung, Meldung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Besonderer Wert liegt auf der sicheren Unterscheidung von Krankheits- und Erregermeldungen, der Verantwortung des Heilpraktikers sowie auf korrekten Meldewegen, Fristen und Schutzmaßnahmen.

Zweck und Begriffe des IfSG
Meldepflichtige Krankheiten nach § 6 IfSG
Meldepflichtige Erregernachweise nach § 7 IfSG
Meldepflicht des Heilpraktikers nach § 8 IfSG
Namentliche und nichtnamentliche Meldungen
Meldewege, Meldefristen und Gesundheitsamt
Behandlungsgrenzen und Schutzmaßnahmen
Gemeinschaftseinrichtungen und Lebensmittelbereich
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Sie möchten nicht nur dieses einzelne Handlungsfeld nutzen, sondern das vollständige Angebot für Heilpraktiker ansehen? Das Komplettpaket bietet eine umfassende Grundlage für gewerbliche Lerntrainer, LMS-Systeme, Onlineportale, Schulungsplattformen und digitale Prüfungsvorbereitungen.

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Musterdaten: Einblick in die Excel-/CSV-Datenbank
MUSTERDATEN AUS DER EXCEL-/CSV-DATENBANK

Die Musterdaten werden in einem separaten Popup-Fenster angezeigt. Beim Öffnen sind zunächst etwa sechs Beispiele sichtbar. Insgesamt sind 20 Musterdatensätze hinterlegt, die vertikal und horizontal gescrollt werden können.

Musterdaten der Excel-/CSV-Fragenkatalog-Datenbank

Hinweis: Die folgende Ansicht zeigt 20 beispielhafte Musterdatensätze zum Handlungsfeld 13 „Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen“. Die vollständige Datenbank enthält 520 hochwertige Multiple-Choice-Fragen mit vier Antwortmöglichkeiten, richtiger Lösung, Schwierigkeitsgrad, Kategorie und Kurzbeschreibung.
ID Beruf Handlungsfeld Thema Frage Antwort A Antwort B Antwort C Antwort D Richtige Antwort Schwierigkeitsgrad Kategorie Kurzbeschreibung
1 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Gesetzeszweck Welches Hauptziel verfolgt das Infektionsschutzgesetz? Nur die statistische Erfassung von Krankheiten Übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern Ausschließlich die Zulassung von Arzneimitteln Nur die Organisation von Krankenhäusern B Leicht Grundlagen des IfSG § 1 IfSG beschreibt Prävention, Früherkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung als zentrale Zwecke.
27 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Krankheitsmeldung In welcher Vorschrift sind die bundesrechtlich meldepflichtigen Krankheiten insbesondere geregelt? § 6 IfSG § 7 IfSG § 34 StGB § 630a BGB A Leicht Meldepflichtige Krankheiten § 6 IfSG regelt insbesondere die Meldung bestimmter Krankheitsverdachte, Erkrankungen und Todesfälle.
53 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Erregernachweis Welche Vorschrift enthält den Katalog meldepflichtiger Nachweise von Krankheitserregern? § 3 IfSG § 7 IfSG § 20 IfSG § 42 IfSG B Leicht Meldepflichtige Erreger § 7 IfSG unterscheidet unter anderem namentlich und nichtnamentlich zu meldende Erregernachweise.
79 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Meldepflichtige Person Welche Aussage zur Meldepflicht eines Heilpraktikers ist richtig? Heilpraktiker sind generell von Meldungen nach dem IfSG ausgenommen Ein Heilpraktiker ist im Fall des § 6 Absatz 1 Satz 1 nach § 8 IfSG zur Meldung verpflichtet Nur Laborleitungen dürfen Erkrankungen melden Eine Meldung ist nur mit Einwilligung des Patienten zulässig B Mittel Berufspflichten § 8 Absatz 1 Nummer 8 IfSG nennt den Heilpraktiker ausdrücklich als meldepflichtige Person.
105 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Meldeadressat An welche Stelle ist eine namentliche Meldung grundsätzlich zu richten? An das örtlich zuständige Gesundheitsamt Direkt an die Krankenkasse An die Bundesärztekammer An das Standesamt A Leicht Meldeverfahren Die Meldung erfolgt grundsätzlich an das nach dem Aufenthaltsort der betroffenen Person zuständige Gesundheitsamt.
131 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Meldefrist Wann muss eine namentliche Meldung nach § 9 IfSG erfolgen? Erst nach Abschluss der Behandlung Unverzüglich und spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis Innerhalb eines Monats Nur zum Quartalsende B Mittel Meldeverfahren Die gesetzliche Frist verlangt eine unverzügliche Meldung, die spätestens innerhalb von 24 Stunden vorliegen muss.
157 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Masern Welche Ereignisse sind bei Masern nach § 6 IfSG namentlich meldepflichtig? Nur der labordiagnostisch bestätigte Tod Nur die Erkrankung Verdacht, Erkrankung und Tod Nur der Verdacht bei Erwachsenen C Mittel Meldepflichtige Krankheiten Bei Masern erfasst § 6 IfSG bereits den Verdacht sowie die Erkrankung und den Tod.
183 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Akute Gastroenteritis Wann kann eine akute infektiöse Gastroenteritis nach § 6 IfSG meldepflichtig sein? Wenn eine betroffene Person eine Tätigkeit nach § 42 Absatz 1 ausübt oder mindestens zwei gleichartige Erkrankungen mit wahrscheinlichem epidemischem Zusammenhang auftreten Nur wenn sie länger als vier Wochen dauert Ausschließlich nach einer Auslandsreise Nur bei stationärer Behandlung A Schwer Besondere Meldeanlässe Das IfSG knüpft die Meldepflicht hier unter anderem an Tätigkeiten im Lebensmittelbereich oder einen wahrscheinlichen epidemischen Zusammenhang.
209 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Bedrohliche Krankheit Was gilt bei Verdacht auf eine bedrohliche übertragbare Krankheit, die nicht bereits ausdrücklich im Katalog genannt ist? Sie kann nach § 6 IfSG dennoch meldepflichtig sein Sie darf grundsätzlich nicht gemeldet werden Sie wird nur anonym der Krankenkasse gemeldet Eine Meldung ist erst nach einem Jahr zulässig A Schwer Auffangtatbestand § 6 IfSG enthält einen Auffangtatbestand für bedrohliche übertragbare Krankheiten.
235 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Nichtnamentliche Meldung Welcher Erregernachweis wird nach § 7 IfSG grundsätzlich nichtnamentlich gemeldet? HIV Bacillus anthracis Bordetella pertussis Salmonella Typhi A Mittel Meldearten Der direkte oder indirekte Nachweis von HIV gehört zu den nichtnamentlich zu meldenden Nachweisen.
261 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Doppelmeldung Wann entfällt die eigene Meldepflicht nach § 8 Absatz 3 IfSG grundsätzlich? Wenn der Patient die Meldung ablehnt Wenn ein Nachweis vorliegt, dass bereits gemeldet wurde, und keine neuen meldepflichtigen Angaben erhoben wurden Wenn die Erkrankung am Wochenende festgestellt wird Wenn keine schriftliche Einwilligung vorliegt B Schwer Meldeverfahren Eine unnötige Doppelmeldung ist entbehrlich, sofern die frühere Meldung nachgewiesen und kein neuer relevanter Sachverhalt hinzugekommen ist.
287 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Schweigepflicht Welche Aussage zum Verhältnis von Schweigepflicht und gesetzlicher IfSG-Meldepflicht trifft zu? Die Schweigepflicht verhindert jede Meldung Die gesetzlich vorgeschriebene Meldung darf ohne gesonderte Einwilligung erfolgen Nur Angehörige dürfen eine Meldung erlauben Die Meldung muss immer nichtnamentlich erfolgen B Mittel Rechtspflichten Eine gesetzliche Offenbarungs- und Meldepflicht bildet eine Rechtsgrundlage für die erforderliche Datenübermittlung.
313 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Labormeldung Wer ist für die Meldung eines meldepflichtigen Erregernachweises nach § 7 IfSG typischerweise verantwortlich? Die Leitung der untersuchenden Stelle oder des Labors Nur der Patient selbst Das Einwohnermeldeamt Ausschließlich die Apotheke A Mittel Meldepflichtige Personen § 8 IfSG weist die Verantwortung für Erregernachweise insbesondere den Leitungen der untersuchenden Stellen zu.
339 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Nosokomiale Infektionen Wann ist das Auftreten nosokomialer Infektionen nach § 6 Absatz 3 IfSG namentlich zu melden? Bei jeder einzelnen Erkältung im Krankenhaus Bei zwei oder mehr Fällen, wenn ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird Nur nach Zustimmung der Klinikleitung Erst nach Veröffentlichung durch das RKI B Schwer Ausbruchsgeschehen Die Vorschrift erfasst Häufungen von mindestens zwei nosokomialen Infektionen mit wahrscheinlichem oder vermutetem epidemischem Zusammenhang.
365 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Ermittlungen Welche Behörde führt bei Hinweisen auf eine übertragbare Krankheit die erforderlichen Ermittlungen nach dem IfSG durch? Das Gesundheitsamt Das Gewerbeamt Das Finanzamt Die Führerscheinstelle A Leicht Behördliche Zuständigkeit Das Gesundheitsamt ermittelt insbesondere zu Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung.
391 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Absonderung Welche Maßnahme kann die zuständige Behörde zur Verhinderung der Weiterverbreitung bestimmter Krankheiten anordnen? Absonderung nach Maßgabe des IfSG Automatische Kündigung des Arbeitsvertrags Entzug der Staatsangehörigkeit Pfändung des Praxisinventars A Mittel Schutzmaßnahmen Das IfSG sieht unter gesetzlichen Voraussetzungen eine Absonderung erkrankter, krankheitsverdächtiger, ansteckungsverdächtiger oder ausscheidender Personen vor.
417 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Gemeinschaftseinrichtung Welche Einrichtung ist typischerweise eine Gemeinschaftseinrichtung im Sinne des § 33 IfSG? Eine Kindertageseinrichtung Ein reines Warenlager Eine Autowaschanlage Ein Steuerbüro ohne Publikumsverkehr A Leicht Gemeinschaftseinrichtungen Zu den Gemeinschaftseinrichtungen zählen insbesondere Einrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden.
443 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Betretungsverbot Was kann bei einer in § 34 IfSG genannten Erkrankung für eine betreute Person gelten? Sie darf die Gemeinschaftseinrichtung uneingeschränkt besuchen Sie darf die Einrichtung bis zur fehlenden Weiterverbreitungsgefahr grundsätzlich nicht betreten oder an Veranstaltungen teilnehmen Sie muss lediglich eine Gebühr zahlen Es bestehen ausschließlich Empfehlungen ohne rechtliche Wirkung B Mittel Gemeinschaftseinrichtungen § 34 IfSG enthält für bestimmte Erkrankungen und Verdachtsfälle gesetzliche Tätigkeits- und Betretungsverbote.
469 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Lebensmittelbereich Welchem Zweck dienen die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote des § 42 IfSG? Der Verhinderung der Übertragung bestimmter Krankheitserreger über Lebensmittel Der Regelung von Ladenöffnungszeiten Der Festlegung von Lebensmittelpreisen Der Zulassung von Küchengeräten A Mittel Lebensmittelhygiene Die Vorschrift schützt Verbraucher vor der Übertragung bestimmter Infektionen durch Tätigkeiten mit Lebensmitteln.
520 Heilpraktiker (m/w/d) Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen Landesrecht Welche Aussage zu den Meldepflichten ist fachlich richtig? Es gelten ausschließlich bundesweit identische Pflichten ohne Ergänzungen Zusätzlich zum IfSG können landesrechtliche Meldepflichten zu beachten sein Landesrecht darf Infektionsschutz niemals regeln Meldepflichten gelten nur für Krankenhäuser B Schwer Rechtsquellen Bei der praktischen Prüfung eines Meldefalls müssen neben dem Bundesrecht auch mögliche landesrechtliche Erweiterungen berücksichtigt werden.

Hinweis: Das Datenfenster enthält 20 Musterdatensätze. Bitte vertikal und horizontal scrollen, um alle Beispiele und Spalten zu sehen.

Vorteil: Die Musterdatentabelle zeigt einen realistischen Einblick in Aufbau, Schwierigkeitsgrade und Antwortverteilung.
Datensatzstruktur der Excel-/CSV-Datei

Jede Frage befindet sich vollständig in einer eigenen Tabellenzeile und lässt sich dadurch leicht in externe Programme, LMS-Systeme, Online-Trainer, Quizsysteme oder Schulungsportale importieren.

1. IDFortlaufende Nummer des Datensatzes.
2. BerufBerufsbezeichnung: Heilpraktiker (m/w/d).
3. HandlungsfeldHandlungsfeld 13 mit vollständiger Bezeichnung.
4. ThemaKurzes fachliches Thema zur Frage.
5. FrageKlare Multiple-Choice-Frage.
6. Antwort AErste Antwortmöglichkeit.
7. Antwort BZweite Antwortmöglichkeit.
8. Antwort CDritte Antwortmöglichkeit.
9. Antwort DVierte Antwortmöglichkeit.
10. Richtige AntwortLösungsbuchstabe A, B, C oder D.
11. SchwierigkeitsgradLeicht, Mittel oder Schwer.
12. KategorieFachliche Einordnung der Frage.
13. KurzbeschreibungKurze Begründung zur richtigen Lösung.
Importfreundlicher Aufbau: Keine verbundenen Zellen, keine Leerzeilen zwischen Datensätzen und keine unnötigen Sonderformatierungen.
Keine minderwertige Fragensammlung, sondern eine strukturierte Datenbasis

Diese Datenbank ist als hochwertige Grundlage für professionelle Lern- und Prüfungssysteme angelegt. Die Fragen unterstützen klare Lernziele und bilden typische Inhalte des Handlungsfeldes systematisch ab.

Gerade bei Meldepflichten, Meldefristen, Zuständigkeiten, Behandlungsgrenzen und behördlichen Schutzmaßnahmen ist eine fachlich saubere und eindeutig strukturierte Darstellung besonders wichtig.

Aufbau der Multiple-Choice-Fragen

Zu jeder Frage gibt es vier Antwortoptionen. Davon ist jeweils nur eine Antwort richtig. Die korrekten Lösungen sind innerhalb der Datenbank verteilt.

Typischer Aufbau: Frage + Antwort A + Antwort B + Antwort C + Antwort D + Kennzeichnung der richtigen Lösung.
Vorteile einer Excel-/CSV-Datenbank

Die Inhalte können direkt in Excel, LibreOffice, Google Sheets oder anderen Tabellenprogrammen geöffnet und an eigene Strukturen angepasst werden.

Sofort nutzbar
Direkt nach dem Download einsetzbar.
Einfach anpassbar
Fragen, Antworten, Kategorien und Strukturen bearbeiten.
Ideal für Import
Geeignet für viele Lernplattformen und Online-Trainer.
Übersichtlich strukturiert
Klare Zuordnung von Frage, Antwortoptionen und Lösung.
Gewerblich einsetzbar
Für eigene Schulungsangebote und digitale Lernsysteme.
Hohe Zeitersparnis
Keine vollständige Neuerstellung der Fragen erforderlich.
Geeignet für eigene digitale Lernsysteme

Die Datenbank eignet sich für Lerntrainer, Prüfungsvorbereitungen, E-Learning-Kurse, Schulungsplattformen und interne Wissensportale. Die Inhalte können importiert, erweitert, umsortiert und an eigene Kurslogiken angepasst werden.

Damit bildet sie eine hochwertige Grundlage für digitale Bildungsangebote zum Handlungsfeld 13: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen.

Lizenzhinweis zur gewerblichen Nutzung

Dieses Angebot richtet sich an gewerbliche Nutzer. Die Nutzung ist innerhalb eigener erstellter Trainer, Lernsysteme, Onlineportale, Schulungsplattformen oder interner Bildungsangebote erlaubt.

Nicht erlaubt ist der Einzelverkauf, die isolierte Weitergabe, die öffentliche Bereitstellung oder der unveränderte Weitervertrieb der Datenbank als eigenständige Excel-, CSV- oder vergleichbare Datei.

Lieferumfang
  • Fragenkatalog-Datenbank mit 520 hochwertigen Multiple-Choice-Fragen
  • Thema: Heilpraktiker (m/w/d), Handlungsfeld 13
  • Bezeichnung: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen
  • Excel-/CSV-Format für einfache Weiterverarbeitung
  • Frage, vier Antwortmöglichkeiten und richtige Lösung
  • Thema, Kategorie, Schwierigkeitsgrad und Kurzbeschreibung
  • Sofort-Download nach dem Kauf
  • Geeignet für den gewerblichen Einsatz in eigenen Lernsystemen
DOWNLOADARTIKEL

Jetzt kaufen, sofort herunterladen und direkt einsetzen

Diese Excel-/CSV-Fragenkatalog-Datenbank ist eine strukturierte Grundlage für Lerntrainer, Onlinekurse, Prüfungsvorbereitungen und digitale Schulungsangebote zum Handlungsfeld 13 für Heilpraktiker: Infektionsschutzrecht und meldepflichtige Erkrankungen.

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