Augenoptikermeister/Augenoptikermeisterin (m/w/d)
Augenoptikermeisterinnen und Augenoptikermeister bestimmen Korrektionen, passen Brillen und Kontaktlinsen an, beurteilen visuelle Funktionen und führen augenoptische Betriebe.
Welche Aufgaben prägen diese Qualifikation?
Augenoptikermeisterinnen und Augenoptikermeister bestimmen Korrektionen, passen Brillen und Kontaktlinsen an, beurteilen visuelle Funktionen und führen augenoptische Betriebe.
Sehleistung analysieren
- Augenoptische Anamnese und Refraktionsbestimmungen durchführen
- Binokulare Funktionen und weitere optometrische Parameter prüfen
- Ergebnisse bewerten und bei Auffälligkeiten verantwortungsvoll handeln
Sehhilfen versorgen
- Brillen, Kontaktlinsen und Sondersehhilfen auswählen und anpassen
- Fertigungsvorgaben, Anpassparameter und Qualitätskontrollen festlegen
- Kundinnen und Kunden beraten und Versorgung dokumentieren
Betrieb führen
- Technische, kaufmännische und personelle Entscheidungen treffen
- Qualität, Datenschutz, Arbeitsschutz und Nachhaltigkeit organisieren
- Ausbilden, Mitarbeitende entwickeln und Marktangebote gestalten
Welche Voraussetzungen sind wichtig?
Formaler Zugang
- Gesellenprüfung im Augenoptiker-Handwerk oder entsprechender anerkannter Abschluss als Regelzugang
- Weitere Zulassungsmöglichkeiten nach § 49 Handwerksordnung
- Über die Zulassung entscheidet die zuständige Handwerkskammer
- Vorbereitungslehrgänge sind üblich, rechtlich aber von der Prüfungszulassung zu unterscheiden
Persönliche und fachliche Stärken
- Sehr präzises Arbeiten und fundiertes optisch-physiologisches Verständnis
- Sicherer und einfühlsamer Umgang mit Kundinnen und Kunden
- Handwerkliche, technische und digitale Kompetenz
- Unternehmerisches Denken und hohe gesundheitliche Verantwortung
Wie ist die Fortbildung aufgebaut?
Die Fortbildung baut auf beruflicher Vorbildung und Praxis auf. Vorbereitungslehrgänge unterstützen die Prüfungsvorbereitung, ersetzen aber nicht die formale Zulassungsentscheidung der zuständigen Stelle.
- 01Meisterprüfungsprojekt Kontaktlinsenversorgung
- 02Fachgespräch
- 03Situationsaufgabe mit binokularen und optometrischen Prüfungen
- 01Kundenanforderungen analysieren und Lösungen anbieten
- 02Leistungen erbringen, kontrollieren und übergeben
- 03Betrieb führen und organisieren
- 01Betriebswirtschaft, Recht und Unternehmensführung
- 02Berufs- und Arbeitspädagogik
- 03Regelungen der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung
Welche Themen gehören zur Fortbildung?
Die folgenden Themenfelder verdichten das fachliche Profil. Sie ersetzen keine amtliche Prüfungsordnung und keine verbindliche Stoffgliederung der zuständigen Stelle.
Optometrie
- Anamnese und Refraktion
- Binokularsehen
- Optometrische Untersuchungen
- Bewertung und Dokumentation
Versorgung
- Brillengläser und Fassungen
- Kontaktlinsenanpassung
- Sondersehhilfen
- Fertigung und Qualität
Betrieb
- Kalkulation und Marketing
- Personal und Ausbildung
- Datenschutz und Recht
- Digitalisierung und Nachhaltigkeit
Wie kann die Prüfung aufgebaut sein?
Maßgeblich sind ausschließlich die für den Prüfungszeitpunkt geltende Rechtsgrundlage, die Prüfungsordnung und die Ladung der zuständigen Stelle.
Meisterprüfungsprojekt
Planung, Durchführung, Kontrolle und Dokumentation werden nach der neuen Verordnung gewichtet bewertet.
Fachgespräch und Situationsaufgabe
Das Fachgespräch bezieht sich auf das Projekt; die Situationsaufgabe dauert 1,5 Stunden und umfasst mehrere optometrische Arbeiten.
Drei Handlungsfelder
Kundenanforderungen, Leistungserbringung und Betriebsführung werden fallbezogen geprüft.
Teile III und IV
Diese Teile richten sich nach der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung.
Welche Kosten und Fördermöglichkeiten sind zu beachten?
Eine Fortbildung ist kein Ausbildungsverhältnis. Daher besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ausbildungsvergütung. Bei berufsbegleitender Teilnahme kann das Arbeitsentgelt nach dem bestehenden Beschäftigungsverhältnis weiterlaufen.
Mögliche Kosten
- Lehrgangs-, Lernmittel- und Prüfungsgebühren sind möglich
- Fahrt-, Übernachtungs- und Freistellungskosten können hinzukommen
- Verbindliche Beträge vor der Anmeldung beim Anbieter und der prüfenden Stelle erfragen
Mögliche Finanzierung
- Betriebliche Kostenübernahme oder Bildungsbudget prüfen
- Steuerliche Berücksichtigung beruflich veranlasster Weiterbildung klären
- Bei anerkannten Aufstiegsfortbildungen Förderfähigkeit nach AFBG individuell prüfen
Wo kann man mit dieser Qualifikation arbeiten?
Augenoptikermeisterinnen und -meister arbeiten in Augenoptikbetrieben, Filialunternehmen, Kontaktlinsen- und Low-Vision-Bereichen, Industrie, Schulung oder Selbstständigkeit.
Augenoptikbetrieb
- Refraktion und Beratung
- Sehhilfenversorgung
- Betriebsleitung
Kontaktlinse und Spezialoptik
- Anpassung
- Kontrolle
- Sonderversorgung
Industrie und Bildung
- Produktberatung
- Anwendungstechnik
- Schulung und Ausbildung
Welche Perspektiven eröffnet die Fortbildung?
Die Fortbildung erweitert die berufliche Handlungsfähigkeit, garantiert aber weder eine bestimmte Position noch ein bestimmtes Einkommen. Entwicklungsmöglichkeiten hängen von Vorbildung, Berufspraxis, Betrieb und regionalem Arbeitsmarkt ab.
Selbstständigkeit
- Eigenen Betrieb führen
- Filial- oder Standortleitung
- Spezialisierte Versorgung
Fachliche Vertiefung
- Optometrie
- Kontaktlinsen
- Low Vision
Studium
- Augenoptik/Optometrie
- Betriebswirtschaft
- Berufspädagogik
Häufige Fragen zur Fortbildung
Ist dies eine Erstausbildung?
Nein. Es handelt sich um eine berufliche Fortbildung, Zusatzqualifikation oder Eignungsprüfung. Die genaue Einordnung steht im Statusbereich dieser Seite.
Wie lange dauert die Fortbildung?
Je nach Lehrgangsform und zuständiger Stelle unterschiedlich. Vorbereitungsdauer und rechtliche Prüfungszulassung sind voneinander zu unterscheiden.
Welche Voraussetzungen gelten?
Zulassung nach § 49 Handwerksordnung, regelmäßig Gesellenprüfung oder gleichgestellter Abschluss. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle anhand der maßgeblichen Regelung.
Wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt?
Nein. Es besteht kein Ausbildungsverhältnis. Möglich sind Arbeitsentgelt aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis oder eine individuelle Kostenübernahme.
Wer nimmt die Prüfung ab?
Meisterprüfungsausschuss der zuständigen Handwerkskammer.
Ist ein Vorbereitungslehrgang zwingend?
Nicht automatisch. Bei öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen ist häufig die Prüfungszulassung entscheidend. Einzelne Kammer- oder Programmmodelle können jedoch Lehrgangs- oder Modulnachweise verlangen.
Ist bereits ein Produkt im TPM-Mediashop verlinkt?
Nein. Für diese Seite wurden keine bestätigten Fragenzahlen, Seitenzahlen oder Produktlinks übermittelt. Daher wird bewusst kein Produkt geschätzt oder fachfremd verlinkt.
Offizielle und unmittelbar zuständige Quellen
- Gesetze im Internet: Augenoptikermeisterverordnung vom 8. Juli 2025, in Kraft seit 1. Juli 2026
- BIBB: Fortbildungsregelungen 2025, Neuordnung Augenoptikermeister/in
- Handwerksordnung § 49: Zulassung zur Meisterprüfung
Redaktionell überprüft am 3. August 2026. Bei kammer- oder anbieterbezogenen Regelungen müssen aktueller Status, Zulassung und Prüfungstermine vor einer Anmeldung direkt bestätigt werden.
Lernprodukte für Augenoptikermeister/Augenoptikermeisterin
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