Bürofachkraft für Blinde und Sehbehinderte (m/w/d)
Die Fortbildung qualifiziert blinde und sehbehinderte Menschen für kaufmännische Büroaufgaben mit barrierefreien Informations- und Kommunikationssystemen.
Welche Aufgaben prägen diese Qualifikation?
Die Fortbildung qualifiziert blinde und sehbehinderte Menschen für kaufmännische Büroaufgaben mit barrierefreien Informations- und Kommunikationssystemen.
Bürokommunikation bearbeiten
- Korrespondenz und E-Mail professionell führen
- Telefonate, Termine und Besprechungen organisieren
- Dokumente strukturiert erstellen und verwalten
Kaufmännische Vorgänge unterstützen
- Belege, Bestellungen und Rechnungen vorbereiten
- Datenbanken und Tabellen pflegen
- Kunden- und Verwaltungsprozesse dokumentieren
Assistive Technik nutzen
- Screenreader, Braillezeile und Vergrößerung sicher einsetzen
- Digitale Dokumente barrierefrei bearbeiten
- Datenschutz und Qualitätsanforderungen einhalten
Welche Voraussetzungen sind wichtig?
Formaler Zugang
- Blindheit oder Sehbehinderung sowie berufliche Eignung und weitere Voraussetzungen nach IHK-Regelung
- Alternative Zugangswege können über eine andere Berufsausbildung oder einschlägige Berufspraxis eröffnet sein
- Lehrgangsanbieter können zusätzliche Aufnahme- oder Modulvoraussetzungen festlegen
- Verbindlich entscheidet nur die in der jeweiligen Kammerregelung bezeichnete zuständige Stelle
Persönliche und fachliche Stärken
- Sicherer Umgang mit assistiver Informationstechnik
- Sehr gute sprachliche und organisatorische Fähigkeiten
- Sorgfältiger Datenschutz
- Selbstständige Arbeitsorganisation
Wie ist die Fortbildung aufgebaut?
Die Fortbildung baut auf beruflicher Vorbildung und Praxis auf. Vorbereitungslehrgänge unterstützen die Prüfungsvorbereitung, ersetzen aber nicht die formale Zulassungsentscheidung der zuständigen Stelle.
- 01Korrespondenz
- 02Telefon
- 03Terminorganisation
- 04Dokumentenmanagement
- 01Auftrag und Rechnung
- 02Buchführungsgrundlagen
- 03Datenpflege
- 04Kundenservice
- 01Screenreader
- 02Braillezeile
- 03Office-Anwendungen
- 04Digitale Barrierefreiheit und Datenschutz
Welche Themen gehören zur Fortbildung?
Die folgenden Themenfelder verdichten das fachliche Profil. Sie ersetzen keine amtliche Prüfungsordnung und keine verbindliche Stoffgliederung der zuständigen Stelle.
Büro und Kommunikation
- Korrespondenz
- Telefon
- Terminorganisation
- Dokumentenmanagement
Kaufmännische Grundlagen
- Auftrag und Rechnung
- Buchführungsgrundlagen
- Datenpflege
- Kundenservice
Barrierefreie IT
- Screenreader
- Braillezeile
- Office-Anwendungen
- Digitale Barrierefreiheit und Datenschutz
Wie kann die Prüfung aufgebaut sein?
Maßgeblich sind ausschließlich die für den Prüfungszeitpunkt geltende Rechtsgrundlage, die Prüfungsordnung und die Ladung der zuständigen Stelle.
Zulassung
Die zuständige Stelle prüft Berufsabschluss, Berufspraxis und gegebenenfalls weitere Nachweise nach ihrer Fortbildungsprüfungsregelung.
Schriftliche Leistungen
Prüfungsbereiche, Bearbeitungszeiten und Hilfsmittel richten sich ausschließlich nach der konkreten Kammerregelung.
Praxisbezogene Leistung
Projektarbeit, Arbeitsprobe, Präsentation oder Fachgespräch dürfen erst nach Prüfung der aktuell geltenden Regelung konkret angesetzt werden.
Aktuelle Durchführung
Ein Eintrag in der BIBB-Datenbank dokumentiert eine Regelung, belegt aber nicht automatisch einen aktuell angebotenen Lehrgang oder Prüfungstermin.
Welche Kosten und Fördermöglichkeiten sind zu beachten?
Eine Fortbildung ist kein Ausbildungsverhältnis. Daher besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ausbildungsvergütung. Bei berufsbegleitender Teilnahme kann das Arbeitsentgelt nach dem bestehenden Beschäftigungsverhältnis weiterlaufen.
Mögliche Kosten
- Lehrgangs-, Lernmittel- und Prüfungsgebühren sind möglich
- Fahrt-, Übernachtungs- und Freistellungskosten können hinzukommen
- Verbindliche Beträge vor der Anmeldung beim Anbieter und der prüfenden Stelle erfragen
Mögliche Finanzierung
- Betriebliche Kostenübernahme oder Bildungsbudget prüfen
- Steuerliche Berücksichtigung beruflich veranlasster Weiterbildung klären
- Bei anerkannten Aufstiegsfortbildungen Förderfähigkeit nach AFBG individuell prüfen
Wo kann man mit dieser Qualifikation arbeiten?
Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen in Verwaltungen, Unternehmen, Verbänden, Kundenservice und spezialisierten inklusiven Dienstleistungszentren.
Verwaltung
- Sachbearbeitung
- Dokumente
- Termine
Unternehmen
- Kundenservice
- Auftragsbearbeitung
- Datenpflege
Dienstleistung
- Telefonzentrale
- Backoffice
- Barrierefreie Dokumente
Welche Perspektiven eröffnet die Fortbildung?
Die Fortbildung erweitert die berufliche Handlungsfähigkeit, garantiert aber weder eine bestimmte Position noch ein bestimmtes Einkommen. Entwicklungsmöglichkeiten hängen von Vorbildung, Berufspraxis, Betrieb und regionalem Arbeitsmarkt ab.
Spezialisierung
- Kundenservice
- Dokumentenmanagement
- Datenpflege
Verantwortung
- Bürokoordination
- Qualität
- Teamassistenz
Weitere Bildung
- Kaufmännische Fachqualifikation
- Personal und Rechnungswesen
- Digitale Barrierefreiheit
Häufige Fragen zur Fortbildung
Ist dies eine Erstausbildung?
Nein. Es handelt sich um eine berufliche Fortbildung, Zusatzqualifikation oder Eignungsprüfung. Die genaue Einordnung steht im Statusbereich dieser Seite.
Wie lange dauert die Fortbildung?
Je nach Vollzeit-, Teilzeit- oder Modulmodell; die Rechtsgrundlage legt meist keine Lehrgangsdauer fest. Vorbereitungsdauer und rechtliche Prüfungszulassung sind voneinander zu unterscheiden.
Welche Voraussetzungen gelten?
Blindheit oder Sehbehinderung sowie berufliche Eignung und weitere Voraussetzungen nach IHK-Regelung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle anhand der maßgeblichen Regelung.
Wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt?
Nein. Es besteht kein Ausbildungsverhältnis. Möglich sind Arbeitsentgelt aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis oder eine individuelle Kostenübernahme.
Wer nimmt die Prüfung ab?
Jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer.
Ist ein Vorbereitungslehrgang zwingend?
Nicht automatisch. Bei öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen ist häufig die Prüfungszulassung entscheidend. Einzelne Kammer- oder Programmmodelle können jedoch Lehrgangs- oder Modulnachweise verlangen.
Ist bereits ein Produkt im TPM-Mediashop verlinkt?
Nein. Für diese Seite wurden keine bestätigten Fragenzahlen, Seitenzahlen oder Produktlinks übermittelt. Daher wird bewusst kein Produkt geschätzt oder fachfremd verlinkt.
Offizielle und unmittelbar zuständige Quellen
- BIBB: Bürofachkraft für Blinde und Sehbehinderte, Rechtsgrundlage und Zuständigkeitsbereich
- Berufsbildungsgesetz § 54: Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
Redaktionell überprüft am 3. August 2026. Bei kammer- oder anbieterbezogenen Regelungen müssen aktueller Status, Zulassung und Prüfungstermine vor einer Anmeldung direkt bestätigt werden.
Lernprodukte für Bürofachkraft für Blinde und Sehbehinderte
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