Flugplatz Altena-Hegenscheid (ICAO EDKD)
Ausführliches Standortprofil zu Flugplatz Altena-Hegenscheid. Die Seite bündelt überprüfbare Basisdaten zu Lage, Platzhöhe, Bahnsystem und Betriebsrahmen sowie Hinweise zur sicheren Flugvorbereitung, regionalen Einordnung, Anbieterstruktur und passenden Luftfahrtprodukten.

Altena-Hegenscheid im Überblick
Der Flugplatz Altena-Hegenscheid liegt im Raum Iserlohn in Nordrhein-Westfalen. Der Standort trägt die ICAO-Kennung EDKD und wird als Verkehrslandeplatz geführt. Diese Detailseite bündelt Lage, Platzhöhe, Bahnsystem, Betriebsrahmen und regionale Einordnung in einer einheitlichen redaktionellen Struktur.
Die Platzhöhe beträgt rund 473 m beziehungsweise 1552 ft. Als wesentliche Flugbetriebsfläche sind 06/24 · 600 × 30 m · Gras dokumentiert. Veröffentlichte physische Abmessungen ersetzen weder deklarierte Strecken noch eine aktuelle betriebliche Freigabe.
Der Standort liegt in Nordrhein-Westfalen. Siedlungsdichte, kontrollierte Lufträume und örtliche Lärmschutzverfahren verlangen eine genaue Vorbereitung der Platzrunde und der Zu- und Abflugwege.
Technische Daten und Standortinformationen
- BezeichnungFlugplatz Altena-Hegenscheid
- ICAOEDKD
- EinordnungVerkehrslandeplatz
- Ort/RegionIserlohn
- BundeslandNordrhein-Westfalen
- Koordinaten51.312459 · 7.704134
- Platzhöhe1552 ft / 473 m MSL
- Bahnsystem06/24 · 600 × 30 m · Gras
- OberflächenGras
- Anzahl Betriebsflächen1
- BetriebsrahmenBetrieb zu veröffentlichten Zeiten
- FlugregelnVFR; IFR nur soweit veröffentlicht
- PPR/Abstimmungaußerhalb veröffentlichter Zeiten gegebenenfalls PPR
- Frequenzenaktuelle AIP-/Betreiberangabe prüfen
- TreibstoffVerfügbarkeit, Sorte und Zahlungsweise vor Bedarf bestätigen
- Betreiber/Verwaltungaktuelle Flugplatzverwaltung
- Operative DatenAIP, NOTAM und Betreiberfreigabe sind maßgeblich
Start- und Landebahn, Oberfläche und Anflugvorbereitung
Für EDKD sind folgende physische Bahndaten öffentlich verzeichnet: 06/24 · 600 × 30 m · Gras. Bahnlänge und Bahnbreite allein erlauben keine Aussage über verfügbare Start- oder Landestrecken, Schwellenversätze, Hindernisfreiheit oder aktuelle Betriebsbeschränkungen.
Bei Grasflächen beeinflussen Nässe, Bewuchs, Tragfähigkeit und saisonaler Pflegezustand die tatsächlich nutzbare Leistung.
RWY 06/24
600 × 30 m · Gras. Maßgeblich sind aktuelle AIP, NOTAM und Betreiberinformationen.
Betriebsrahmen und operative Vorbereitung
Als Verkehrslandeplatz ist der Standort grundsätzlich an veröffentlichte Betriebszeiten gebunden. Außerhalb dieser Zeiten oder für bestimmte Luftfahrzeugarten können vorherige Zustimmung, besondere Verfahren oder Einschränkungen gelten.
| Betriebsregelung | Betrieb zu veröffentlichten Zeiten; außerhalb veröffentlichter Zeiten gegebenenfalls PPR. |
|---|---|
| Flugregeln | VFR; IFR nur soweit veröffentlicht. Maßgeblich sind die aktuell veröffentlichten Verfahren. |
| Funk | Rufzeichen, Frequenzen und Erreichbarkeit ausschließlich aus aktueller AIP, NOTAM und Betreiberinformation übernehmen. |
| Wetter | METAR/TAF, GAFOR, Wind, Sicht, Wolkenuntergrenze und lokale Gelände- oder Küsteneffekte vor dem Flug bewerten. |
| Treibstoff und Service | Verfügbarkeit, Sorte, Öffnung, Zahlungsweise, Handling und Abstellung vorab bestätigen. |
| Örtliche Verfahren | Platzrunde, Pflichtmeldepunkte, Lärmschutz, Überflugverbote und Bodenwege nicht aus Sekundärquellen ableiten. |
Infrastruktur, Abstellung und Besucherplanung
Der Umfang der Infrastruktur richtet sich nach Klassifizierung, Betreiberkonzept und tatsächlichem Betriebsstatus. Aus der dokumentierten Bahnkonfiguration lässt sich nicht automatisch auf Tankstelle, Hangarplätze, Werkstatt, Gastronomie oder durchgehende Flugleitung schließen.
Gastpiloten sollten Abstellung, Sicherung des Luftfahrzeugs, Öffnung von Toren, Wege zum Vorfeld, Gebühren und Rücktransport vor dem Start verbindlich klären. Bei Verkehrsflughäfen können zusätzlich Handling- und Sicherheitsanforderungen gelten.
Bewegungsflächen
06/24 · 600 × 30 m · Gras. Rollwege, Vorfeld, Belastbarkeit und aktuelle Sperrungen sind getrennt zu prüfen.
Abstellung und Hangar
Keine pauschale Verfügbarkeitszusage. Kurz- und Langzeitabstellung sowie Unterstellung nur nach aktueller Betreiberbestätigung.
Besucher und Bodenverkehr
Anfahrt, Zugang, Parkplätze, ÖPNV, Taxi und Sicherheitsbereiche sind abhängig vom Standort und dem jeweiligen Betriebskonzept.
Nutzung, Allgemeine Luftfahrt und regionale Bedeutung
Der Standort dient vor allem regionaler Allgemeiner Luftfahrt, Geschäftsreiseverkehr, Ausbildung und weiteren zugelassenen Nutzungen.
Allgemeine Luftfahrt
Motorflug, Ultraleichtflug, Segelflug, Geschäftsreiseverkehr oder Ausbildung sind nur insoweit anzunehmen, wie sie aktuell genehmigt und veröffentlicht sind.
Regionale Funktion
Der Standort ergänzt die Luftfahrtinfrastruktur im Raum Iserlohn und verbindet den jeweiligen Regionalraum mit weiteren Flugplätzen.
Flugvorbereitung
Die regionale Einordnung hilft bei der Planung, ersetzt jedoch keine Strecken-, Wetter-, Luftraum- und Ausweichflugplatzanalyse.
Entwicklung und redaktionelle Einordnung
Die heutige Einordnung von Altena-Hegenscheid wird durch die Klassifizierung als Verkehrslandeplatz, die Platzhöhe und das vorhandene Bahnsystem bestimmt. Historische Einzelangaben, Betreiberwechsel und bauliche Veränderungen werden in diesem Verzeichnis nur übernommen, wenn sie durch belastbare öffentliche Quellen nachvollziehbar sind.
Das TPM-Media Luftfahrtverzeichnis trennt dauerhafte Standortinformationen von kurzfristigen Betriebsangaben. Temporäre Sperrungen, Frequenzen, Öffnungszeiten, NOTAM und Wetter werden deshalb nicht als dauerhaft gültige Zusage dargestellt.
Ausbau der Detailseite
Die Seite ist für die spätere Ergänzung um verifizierte Betreiberangaben, Ausbildungsbetriebe, regionale Anbieter, Presseberichte und dokumentierte Änderungen vorbereitet. Neue Inhalte werden mit Quellenhinweis und Redaktionsdatum ergänzt.
Standort in Iserlohn und regionale Anbindung
Der Standort liegt in Nordrhein-Westfalen. Siedlungsdichte, kontrollierte Lufträume und örtliche Lärmschutzverfahren verlangen eine genaue Vorbereitung der Platzrunde und der Zu- und Abflugwege.
Anreise am Boden: Straßen-, ÖPNV-, Taxi- und Zugangsinformationen sind über Betreiber und lokale Verkehrsangebote aktuell zu prüfen.
Luftseitige Einordnung: Nahegelegene Flugplätze sind keine automatisch geeigneten Ausweichplätze. Betriebszeiten, Zulassung, Wetter und Kraftstoff müssen für jeden Platz separat bewertet werden.
Flugplatzverwaltung und verlässliche Informationswege
Für operative Entscheidungen sind die amtlichen Luftfahrtinformationen und die aktuelle Bestätigung der Flugplatzverwaltung maßgeblich. Sekundärverzeichnisse dienen nur der Orientierung und können bei Frequenz, Bahnbezeichnung, Betriebszeit oder nutzbarer Strecke abweichen.
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Professionelles Komplettpaket für die Schulung auf der Cessna 208 Caravan.
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Didaktisch strukturierte Schulungsfolien für Flugschulen und Ausbildungsbetriebe.
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Editierbare Unterrichtsmaterialien für Briefing, Systemkunde und praktische Einweisung.
Quellen und redaktioneller Datenabgleich