Flugplatz Nabern/Teck EDTN: Pressechronik und öffentliche Berichterstattung
Öffentlich dokumentierte Entwicklungen, Presseberichte, Ereignisse und Hintergrundinformationen zum Sonderlandeplatz Nabern/Teck. Die Chronik wird redaktionell geführt und nach Aktualität geordnet.
Der Sonderlandeplatz Nabern/Teck mit der ICAO-Kennung EDTN gehört seit Jahrzehnten zur Luftfahrtgeschichte am Fuß der Schwäbischen Alb. Betreiber ist die Wolf Hirth GmbH. Der Flugplatz liegt am Ortsrand von Nabern und verfügt über eine Graspiste. Am Standort sind unter anderem Luftsportaktivitäten sowie private Motor- und Ultraleichtflugzeuge beheimatet.
Die nachfolgende Chronik fasst öffentlich dokumentierte Berichte und Entwicklungen redaktionell zusammen. Positive, neutrale und kritische Inhalte werden gleichermaßen berücksichtigt. Die neuesten Veröffentlichungen stehen grundsätzlich an erster Stelle.
Flugbewegungen erneut Thema im Ortschaftsrat Nabern
In der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Nabern vom 15. Juni 2026 stand der Flugplatz erneut auf der Tagesordnung. Unter dem Punkt „Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten“ wurde ausdrücklich der Unterpunkt „Starts und Landungen Flugplatz Nabern“ geführt.
Aus der öffentlich zugänglichen Tagesordnung selbst geht allerdings nicht hervor, ob damit eine bestimmte Entwicklung, eine Veränderung der Flugbewegungen oder Beschwerden verbunden waren. Es wäre deshalb nicht sachgerecht, allein aus der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes einen Konflikt oder eine konkrete Kritik am Flugplatz abzuleiten.
Die Veröffentlichung zeigt jedoch, dass die Entwicklung der Start- und Landebewegungen am Flugplatz auf kommunaler Ebene weiterhin beobachtet und dokumentiert wird.
113 Start- und Landevorgänge im ersten Halbjahr 2025
In der Berichterstattung über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrats Nabern vom 22. September 2025 wurde auch über den Flugplatz informiert.
Nach den dort veröffentlichten Angaben wurden im ersten Halbjahr 2025 insgesamt 113 Start- und Landevorgänge am Flugplatz Nabern gezählt.
Die Zahl wurde im Rahmen der allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten bekannt gegeben. Die Veröffentlichung enthält keine Aussage darüber, dass mit dieser Zahl eine besondere Belastung, ein Konflikt oder eine Überschreitung zulässiger Flugbewegungen verbunden gewesen wäre.
Für die langfristige Pressechronik ist die Angabe dennoch interessant, weil sich hieraus künftig eine zeitliche Entwicklung der öffentlich dokumentierten Flugbewegungen ableiten lässt, sofern entsprechende Vergleichszahlen veröffentlicht werden.
Ultraleichtflugzeug rollt über das Ende der Landebahn hinaus
Im Juni 2025 kam es auf dem Flugplatz Nabern zu einem Flugunfall, der ohne Personenschaden endete.
Nach einer korrigierten Mitteilung des Polizeipräsidiums Reutlingen geriet ein 74 Jahre alter Pilot mit einem Ultraleichtflugzeug vom Typ Aeropro über das Ende der Landebahn hinaus. Das Flugzeug kam anschließend in einem angrenzenden Maisfeld zum Stillstand.
Der Pilot und seine 49-jährige Begleiterin blieben unverletzt.
Nach ersten Feststellungen entstand am Flugzeug insbesondere im Bereich des Propellers ein Sachschaden von ungefähr 2.000 Euro. Zusätzlich wurden Pflanzen in einem Maisfeld und einem Kartoffelacker beschädigt.
Die Polizei bezeichnete den Vorgang als „unglückliche Landung von Leichtflugzeug“. Weitere Schlussfolgerungen über eine Unfallursache sollten daraus nicht gezogen werden, soweit diese nicht behördlich festgestellt wurden.
Fachmedium aktualisiert Analyse des schweren Cessna-Unfalls von 2020
Das Fachmagazin „fliegermagazin“ veröffentlichte bereits am 1. September 2022 eine umfangreiche Aufarbeitung des schweren Cessna-Unfalls vom August 2020 und aktualisierte den Beitrag zuletzt am 5. April 2025.
Grundlage der fachjournalistischen Analyse waren unter anderem Erkenntnisse der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung und vorhandenes Videomaterial.
Nach der Rekonstruktion beschleunigte die Cessna auf der Graspiste nur langsam. Die Maschine erreichte das Ende der Bahn, ohne abzuheben, setzte ihre Bewegung über eine angrenzende Grasfläche fort und kollidierte schließlich hinter einer Böschung und Hecke mit abgestellten Fahrzeugen.
Die Auswertung des Videomaterials ermöglichte eine vergleichsweise genaue Rekonstruktion des Startlaufs. Die Fachberichterstattung nennt unter anderem eine Geschwindigkeit von ungefähr 40 Knoten im Bereich der Halbbahnmarkierung und höchstens etwa 42 Knoten am Pistenende.
Das Flugzeug war der Aufarbeitung zufolge nicht überladen. Daneben wurden weitere Aspekte wie Flugerfahrung, Flugpraxis, Startstreckenberechnung, Außentemperatur und Dichtehöhe diskutiert.
Bei einer redaktionellen Wiedergabe dieser Untersuchung ist entscheidend, zwischen dokumentierten Tatsachen und fachjournalistischen Bewertungen zu unterscheiden.
Jauchertbach am Flugplatz wird ökologisch aufgewertet
Eine positive Entwicklung wurde Anfang 2024 aus dem unmittelbaren Umfeld des Flugplatzes gemeldet.
Der Jauchertbach bei Nabern wurde in einem Abschnitt wieder geöffnet und naturnäher gestaltet. Bereits seit den 1980er-Jahren war die Öffnung der Verdolung auf Höhe des Flugplatzes ein Thema bei der NABU-Gruppe Teck.
Mitte Dezember 2023 wurde der erste Bauabschnitt geflutet. Auf einer Länge von rund 400 Metern sollte dadurch neuer Lebensraum entstehen.
Die Maßnahme ist nicht als eigenes Umweltprojekt des Flugplatzbetreibers einzuordnen. Sie steht jedoch in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang mit dem Flugplatz.
Nabern als mögliche sichere Ausweichlandemöglichkeit
Im Zusammenhang mit dem Hahnweide-Segelflugwettbewerb wurde Nabern/Teck ausdrücklich als Bestandteil der regionalen Luftfahrtinfrastruktur erwähnt.
Für Piloten, die bei der Rückkehr die Hahnweide nicht mehr sicher erreichen konnten, wurden Nabern und Dettingen als nahe gelegene Landemöglichkeiten genannt.
Für EDTN stellt diese Erwähnung eine positive funktionale Einordnung dar.
Schwerer Unfall von 2020 wird flugsicherheitstechnisch aufgearbeitet
Das fliegermagazin nahm den Unfall vom 19. August 2020 zwei Jahre später noch einmal ausführlich unter dem Gesichtspunkt der Flugsicherheit auf.
Der Bericht konzentrierte sich auf die Frage, welche Erkenntnisse Piloten daraus für Startstreckenberechnungen, Startabbrüche und die Beurteilung der tatsächlichen Beschleunigung eines Flugzeugs gewinnen können.
Flugplatzfläche wird in Gewerbeflächendiskussion als Alternative genannt
Während der Diskussion um neue Gewerbeflächen in Weilheim wurde auch der Flugplatz Nabern in einer öffentlichen Veranstaltung angesprochen.
Dabei handelte es sich ausdrücklich um eine Position innerhalb einer öffentlichen Diskussion und nicht um einen Beschluss zur Schließung, Verlagerung oder Bebauung des Flugplatzes.
Schwerer Startunfall mit einer Cessna
Am 19. August 2020 ereignete sich einer der schwerwiegendsten in der neueren öffentlichen Berichterstattung dokumentierten Unfälle am Flugplatz Nabern/Teck.
Eine mit vier Personen besetzte Cessna befand sich auf dem Startlauf. Am Ende der Graspiste hob die Maschine nicht ab, sondern überquerte am Boden eine angrenzende Grünfläche und kollidierte anschließend auf einem Parkplatz mit abgestellten Fahrzeugen.
Alle vier Personen wurden verletzt und medizinisch versorgt.
Flugplatz und Teck als Standortqualität im Industriepark
2018 tauchte der Flugplatz in einem anderen Zusammenhang in der regionalen Presse auf.
In einer kommunalpolitischen Diskussion wurde ein Grundstück mit Blick auf Flugplatz und Teck als attraktive Lage beschrieben.
Die gleichzeitig vorgebrachte Kritik von Anwohnern richtete sich gegen zusätzliches Verkehrsaufkommen durch die gewerbliche Entwicklung und nicht gegen den Flugbetrieb.
Luftfahrtgeschichte zwischen Pionierleistung und kritischer Vergangenheit
Ein historischer Bericht beschäftigte sich mit dem Leben von Wolf Hirth und der Luftfahrtgeschichte rund um Nabern und die Teck.
Wolf Hirth gehörte zu den bedeutenden Persönlichkeiten des deutschen Segelflugs und war als Pilot, Flugzeugkonstrukteur, Unternehmer und Lehrer international tätig.
Die historische Aufarbeitung nennt zugleich Rüstungsaufträge während der nationalsozialistischen Zeit und den Einsatz von Zwangsarbeitern in der damaligen Produktion.
Diese historischen Vorgänge dürfen nicht mit dem heutigen Betreiber oder dem heutigen Flugplatzbetrieb gleichgesetzt werden.
Ultraleichtflugzeug kollidiert mit abgestellten Sportflugzeugen
Am 10. September 2016 kam es auf dem Flugplatz Nabern zu einem Unfall mit einem Ultraleichtflugzeug vom Typ Ikarus C42.
Das Flugzeug geriet beim Landevorgang abseits der Graspiste und kollidierte mit drei abgestellten Sportflugzeugen.
Der Pilot wurde leicht verletzt, sein Begleiter blieb unverletzt. Der Sachschaden wurde zunächst auf mehr als 200.000 Euro geschätzt.
Schwerer Unfall mit motorisiertem Hängegleiter
Im März 2012 berichtete die regionale Presse über einen Unfall unmittelbar auf der Startbahnwiese des Flugplatzes Nabern.
Ein Mann wollte mit einem Hängegleiter mit Hilfsmotor starten. Nach einem misslungenen Startversuch stürzte er beim Abbruch des Vorgangs und erlitt schwere Verletzungen.
Wichtige Abgrenzung zu anderen Fluggeländen
Nicht jeder Flugunfall, der in Presseberichten geografisch mit Nabern oder der Teck in Verbindung gebracht wird, ereignete sich auf dem Sonderlandeplatz EDTN. Hahnweide, Nabern/Teck und weitere Fluggelände der Umgebung müssen redaktionell sauber voneinander getrennt werden.
Cessna auf dem Weg nach Nabern muss auf Feldweg notlanden
Im April 2013 musste ein Pilot seine Cessna wegen Treibstoffmangels auf einem Feldweg bei Weilheim notlanden.
Der Flug sollte nach Nabern führen. Das Ereignis ereignete sich jedoch nicht auf dem Flugplatz Nabern selbst.
Motorsegler stürzt bei Nabern ab
Ein Motorsegler stürzte im Bereich von Nabern in ein Getreidefeld. Der Pilot wurde schwer verletzt.
Das Flugzeug war jedoch auf der Hahnweide gestartet. Der Unfall sollte deshalb nicht als Unfall auf dem Sonderlandeplatz Nabern/Teck EDTN geführt werden.
Redaktionelle Einordnung
Die öffentlich zugängliche Berichterstattung über Nabern/Teck ergibt kein ausschließlich positives oder negatives Bild.
Auf der positiven und neutralen Seite stehen die historische Bedeutung der Luftfahrt am Standort, seine Funktion innerhalb der regionalen Luftfahrtinfrastruktur sowie ökologische Entwicklungen im unmittelbaren Umfeld.
Auf der kritischen Seite stehen mehrere dokumentierte Flugunfälle und Zwischenfälle. Besonders relevant sind die Ereignisse von 2012, 2016, 2020 und 2025.
Hinzu kommen historische Aspekte der Luftfahrtindustrie während des Nationalsozialismus sowie politische Diskussionen über eine mögliche alternative Nutzung von Flächen. Diese Sachverhalte müssen zeitlich und sachlich klar vom heutigen Flugplatzbetrieb getrennt werden.
Rechtliche Grundlage der redaktionellen Veröffentlichung und Quellenbenennung
Diese Pressechronik ist als eigenständige redaktionelle Berichterstattung über öffentlich dokumentierte Vorgänge angelegt. Die ausgewerteten Presseartikel und Veröffentlichungen werden nicht vollständig übernommen, sondern die darin enthaltenen Informationen werden recherchiert, eingeordnet und in eigener redaktioneller Form zusammengefasst.
Die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt. Dazu gehört grundsätzlich auch die Möglichkeit, Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen zu recherchieren und journalistisch aufzubereiten.
Auch das Urheberrecht ist zu beachten. Die öffentliche Zugänglichkeit eines Presseartikels bedeutet nicht, dass dieser vollständig oder in umfangreichen Passagen übernommen werden darf. Deshalb werden fremde Veröffentlichungen hier grundsätzlich nicht kopiert, sondern ihre tatsächlichen Inhalte eigenständig redaktionell beschrieben.
Die Nennung der jeweiligen Quelle dient der Transparenz und ermöglicht dem Leser, die Grundlage einer veröffentlichten Information nachzuvollziehen.
Bei Unfallmeldungen und personenbezogenen Vorgängen werden außerdem journalistische Sorgfalt und Persönlichkeitsrechte berücksichtigt.
- Presseberichte werden in eigener redaktioneller Sprache zusammengefasst.
- Tatsachen und Bewertungen werden soweit möglich voneinander getrennt.
- Ungeklärte Unfallursachen werden nicht als erwiesene Ursachen dargestellt.
- Eine eigenständige persönliche Schuldzuweisung findet nicht statt.
- Nicht erforderliche personenbezogene Angaben werden zurückhaltend behandelt.
- Die jeweilige öffentliche Quelle wird unmittelbar beim Bericht genannt.
- Spätere Korrekturen und neue Erkenntnisse können redaktionell ergänzt werden.
- Ereignisse anderer Flugplätze werden nicht ohne belastbare Grundlage EDTN zugerechnet.
Rechtlicher und redaktioneller Informationsstand: 7. August 2026. Dieser Abschnitt beschreibt die allgemeinen Grundsätze der redaktionellen Arbeitsweise und stellt keine rechtliche Einzelfallprüfung eines konkreten Pressebeitrags dar.
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