Ergotherapeut/-in (m/w/d)
Ein vielseitiger Gesundheitsfachberuf, der Menschen jeden Alters dabei unterstützt, Selbstständigkeit, Handlungsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe im Alltag, in Schule, Beruf und Freizeit zu erhalten oder wiederzugewinnen. Diese Seite erklärt Berufsalltag, Ausbildung, Praxisbereiche, staatliche Prüfung und berufliche Perspektiven.
Was machen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten?
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten behandeln und beraten Menschen, deren Handlungsfähigkeit durch Krankheit, Verletzung, Behinderung, Entwicklungsstörung oder altersbedingte Veränderungen eingeschränkt ist. Im Mittelpunkt stehen bedeutungsvolle Betätigungen und konkrete Anforderungen des täglichen Lebens.
Befunden und gemeinsam planen
- Alltagsfähigkeiten und Betätigungsprobleme erfassen
- Motorische, sensorische, kognitive und psychosoziale Funktionen beurteilen
- Mit Klientinnen und Klienten realistische Therapieziele vereinbaren
Behandeln und trainieren
- Selbstversorgung, Schule, Arbeit und Freizeit trainieren
- Motorische, neuropsychologische und psychosoziale Verfahren einsetzen
- Therapieverläufe beobachten, auswerten und anpassen
Beraten und Umwelt anpassen
- Hilfsmittel, Schienen und Alltagstechniken erproben
- Wohnraum, Arbeitsplatz oder Lernumgebung anpassen
- Angehörige, Bezugspersonen und interprofessionelle Teams einbeziehen
Welche Voraussetzungen sind wichtig?
Gesetzlicher Bildungszugang
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer einen Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung besitzt. Möglich ist auch ein Hauptschulabschluss mit einer anschließend abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
- Schulen können ergänzende Bewerbungsunterlagen verlangen
- Häufig werden ein ärztlicher Nachweis und ein erweitertes Führungszeugnis benötigt
- Vorgaben zu Praktika und Impf- oder Immunitätsnachweisen können abweichen
Persönliche Stärken
- Einfühlungsvermögen und respektvolle Kommunikation
- Beobachtungsfähigkeit und analytisches Denken
- Kreativität, Geduld und praktisches Geschick
- Psychische Stabilität und professionelle Abgrenzung
- Verantwortungsbewusstsein und sorgfältige Dokumentation
- Interesse an Medizin, Psychologie und Pädagogik
Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
Die Ausbildung dauert drei Jahre und steht unter der Gesamtverantwortung einer staatlich anerkannten Schule für Ergotherapie. Sie verbindet mindestens 2.700 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht mit mindestens 1.700 Stunden praktischer Ausbildung in geeigneten Einrichtungen.
Unterricht an der Schule
- Medizinische, psychologische und sozialwissenschaftliche Grundlagen
- Ergotherapeutische Mittel, Modelle und Behandlungsverfahren
- Befunderhebung, Behandlungsplanung und Dokumentation
- Handwerkliche Techniken, Hilfsmittel und Schienen
- Berufsrecht, wissenschaftliches Arbeiten und Qualitätssicherung
Praktische Ausbildung
- 400 Stunden im psychosozialen Bereich
- 400 Stunden im motorisch-funktionellen, neurophysiologischen oder neuropsychologischen Bereich
- 400 Stunden im arbeitstherapeutischen Bereich
- Weitere 500 Stunden zur Verteilung auf die Praxisbereiche
- Einsätze mit Kindern, Erwachsenen und älteren Menschen
Die 22 Ausbildungsfächer im Überblick
Die Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gliedert den Unterricht in 22 Fächer. Im TPM-Media-Produktprogramm werden diese zur übersichtlichen Zuordnung als Handlungsfelder 1 bis 22 geführt. Zu den festgelegten Fachstunden kommen 250 Stunden, die auf die Fächer verteilt werden.
- HF 1 Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde 40 Std.
- HF 2 Fachsprache und wissenschaftliches Arbeiten 80 Std.
- HF 3 Gesundheitslehre und Hygiene 30 Std.
- HF 4 Biologie, Anatomie und Physiologie 180 Std.
- HF 5 Allgemeine Krankheitslehre 30 Std.
- HF 6 Spezielle Krankheitslehre 280 Std.
- HF 7 Arzneimittellehre 20 Std.
- HF 8 Arbeitsmedizin und Ergonomie 30 Std.
- HF 9 Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen 20 Std.
- HF 10 Psychologie und Pädagogik 210 Std.
- HF 11 Behindertenpädagogik 40 Std.
- HF 12 Medizinsoziologie und Gerontologie 70 Std.
- HF 13 Handwerkliche und gestalterische Techniken 500 Std.
- HF 14 Spiele, Hilfsmittel, Schienen und technische Medien 200 Std.
- HF 15 Grundlagen der Ergotherapie 140 Std.
- HF 16 Motorisch-funktionelle Behandlungsverfahren 100 Std.
- HF 17 Neurophysiologische Behandlungsverfahren 100 Std.
- HF 18 Neuropsychologische Behandlungsverfahren 100 Std.
- HF 19 Psychosoziale Behandlungsverfahren 100 Std.
- HF 20 Arbeitstherapeutische Verfahren 100 Std.
- HF 21 Adaptierende Verfahren in der Ergotherapie 40 Std.
- HF 22 Prävention und Rehabilitation 40 Std.
So ist die staatliche Prüfung aufgebaut
Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Jeder der drei Prüfungsteile muss bestanden werden. Nach bestandener Prüfung und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen wird die Erlaubnis zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung erteilt.
Drei Fächergruppen an drei Tagen
In drei Aufsichtsarbeiten werden Krankheitslehre und Arbeitsmedizin, Psychologie, Pädagogik und Berufskunde sowie die zentralen ergotherapeutischen Behandlungsverfahren geprüft. Jede Aufsichtsarbeit dauert 180 Minuten.
Anatomie, Gerontologie und Grundlagen der Ergotherapie
Die mündliche Prüfung umfasst Biologie, Anatomie und Physiologie, Medizinsoziologie und Gerontologie sowie Grundlagen der Ergotherapie. Pro Fach soll die Prüfung je Prüfling höchstens 15 Minuten dauern.
Therapeutischer Gegenstand und Patientenbehandlung
Geprüft werden die Herstellung und therapeutische Begründung eines Werkstücks, einer Schiene, eines Hilfsmittels oder eines anderen therapeutischen Gegenstands sowie eine ergotherapeutische Behandlung auf Grundlage von Befund, Behandlungsplanung und schriftlichem Prüfungsbericht.
Vergütung, Schulgeld und Förderung
Da es sich nicht um eine klassische duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz handelt, besteht kein bundeseinheitlicher Anspruch auf Ausbildungsvergütung. Die konkrete finanzielle Situation hängt von Schule, Träger, Bundesland und einem möglichen Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung ab.
| Bereich | Mögliche Ausgestaltung | Was vor Vertragsabschluss zu prüfen ist |
|---|---|---|
| Ausbildungsvergütung | Nicht bundeseinheitlich vorgeschrieben; bei einzelnen Trägern kann eine Vergütung vereinbart sein. | Ausbildungsvertrag, Tarifbindung und Angaben des Schul- oder Klinikträgers. |
| Schulgeld | Je nach Bundesland und Schulträger schulgeldfrei oder kostenpflichtig. | Monatliche Gebühren, Aufnahme- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten. |
| Praxiseinsätze | Die Vergütung praktischer Ausbildungsabschnitte kann unterschiedlich geregelt sein. | Fahrtkosten, Einsatzorte, Arbeitskleidung und Versicherungsfragen. |
| Förderung | Je nach persönlichen Voraussetzungen können Förderleistungen in Betracht kommen. | Schüler-BAföG, Bildungskredit, Wohngeld oder Leistungen des zuständigen Kostenträgers. |
Wo arbeiten Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten?
Ergotherapeutische Leistungen werden ambulant, stationär und teilstationär erbracht. Die Arbeit reicht von Einzel- und Gruppentherapie über Hausbesuche bis zur Beratung am Arbeitsplatz, in Schulen oder in Einrichtungen der Rehabilitation.
Medizin und Rehabilitation
Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen, geriatrische Zentren und sozialpädiatrische Angebote.
Ambulante Versorgung
Ergotherapiepraxen, interdisziplinäre Therapiezentren, Hausbesuche, Frühförderstellen und beratende Tätigkeit in der Lebenswelt der Klienten.
Teilhabe und Arbeit
Werkstätten, berufliche Rehabilitation, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und betriebliche Wiedereingliederung.
Berufseinstieg, Spezialisierung und Weiterbildung
Nach Erteilung der Berufserlaubnis ist eine Beschäftigung in vielen medizinischen, pädagogischen und rehabilitativen Arbeitsfeldern möglich. Berufserfahrung und gezielte Fortbildungen erlauben eine Spezialisierung auf bestimmte Altersgruppen, Störungsbilder, Methoden oder Leitungsaufgaben.
Fachliche Spezialisierung
- Neurologie und Neurorehabilitation
- Pädiatrie und Entwicklungsförderung
- Psychiatrie und psychosoziale Ergotherapie
- Handtherapie, Geriatrie oder Arbeitstherapie
Berufliche Entwicklung
- Praxisanleitung und Unterricht
- Leitung einer Therapieabteilung
- Qualitätsmanagement und Beratung
- Selbstständigkeit in eigener Praxis
Studium
- Ergotherapie oder Therapiewissenschaften
- Gesundheits- und Rehabilitationswissenschaften
- Berufspädagogik im Gesundheitswesen
- Management im Gesundheitswesen
Häufige Fragen zur Ausbildung
Ist Ergotherapie eine duale Ausbildung?
Nein. Es handelt sich um eine bundesrechtlich geregelte schulische Ausbildung unter Verantwortung einer staatlich anerkannten Ergotherapieschule. Umfangreiche praktische Ausbildungsabschnitte sind verbindlicher Bestandteil.
Welcher Schulabschluss wird benötigt?
Erforderlich ist grundsätzlich ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung. Alternativ ist der Zugang mit Hauptschulabschluss und einer danach abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung möglich.
Erhält man während der Ausbildung eine Vergütung?
Eine bundeseinheitlich vorgeschriebene Ausbildungsvergütung gibt es nicht. Ob eine Vergütung gezahlt wird und ob Schulgeld anfällt, hängt vom jeweiligen Träger, Bundesland und Vertragsmodell ab.
Wie viel Praxis ist vorgeschrieben?
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 1.700 Stunden. Vorgesehen sind Einsätze im psychosozialen, motorisch-funktionellen beziehungsweise neurobezogenen und arbeitstherapeutischen Bereich.
Wie endet die Ausbildung?
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Jeder Teil muss bestanden werden.
Darf man nach der Prüfung sofort die Berufsbezeichnung führen?
Die Berufsbezeichnung ist geschützt. Nach bestandener staatlicher Prüfung muss die zuständige Behörde die Erlaubnis erteilen. Dafür müssen auch die gesetzlichen persönlichen, gesundheitlichen und sprachlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Offizielle Quellen zum Nachlesen
- Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten
- Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- ErgThAPrV als PDF mit Stundentafel und Prüfungsbestimmungen
- Bundesagentur für Arbeit: Ergotherapeut/in
Redaktionell geprüft im Juli 2026. Aufnahmeverfahren, Schulgeld, Fördermöglichkeiten, Unterrichtsorganisation und Praxisverteilung können je nach Bundesland, Schule und Träger abweichen.
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Produktumfang, Preis, Verfügbarkeit und Nutzungsbedingungen richten sich nach den jeweils aktuellen Angaben auf der verlinkten Angebotsseite.