Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin (m/w/d)
Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagoginnen und -pädagogen planen Bildungsprozesse, begleiten Lernende und Ausbildungspersonal und sichern die Qualität beruflicher Aus- und Weiterbildung.
Welche Aufgaben prägen diese Qualifikation?
Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagoginnen und -pädagogen planen Bildungsprozesse, begleiten Lernende und Ausbildungspersonal und sichern die Qualität beruflicher Aus- und Weiterbildung.
Lernprozesse gestalten
- Lernziele, Methoden und Medien situationsgerecht auswählen
- Auszubildende und Beschäftigte individuell begleiten
- Lernschwierigkeiten erkennen und Entwicklungswege beraten
Bildung planen
- Ausbildungsordnungen umsetzen und Bildungsmaßnahmen organisieren
- Auszubildende gewinnen, auswählen und beurteilen
- Prüfungen und Leistungsbewertungen gestalten
Qualität entwickeln
- Ausbildungs- und Weiterbildungspersonal begleiten
- Bildungsprozesse evaluieren und verbessern
- Berufspädagogische Projekte planen und verantworten
Welche Voraussetzungen sind wichtig?
Formaler Zugang
- Mindestens dreijähriger anerkannter Ausbildungsberuf plus mindestens ein Jahr Berufspraxis
- Bei sonstigem anerkanntem Ausbildungsberuf mindestens zwei Jahre Berufspraxis
- Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben der Fortbildung
- Zusätzlich bestandene AEVO-Prüfung oder vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation
Persönliche und fachliche Stärken
- Pädagogisches Urteilsvermögen und adressatengerechte Kommunikation
- Sichere Planung komplexer Bildungsprozesse
- Beratungs-, Moderations- und Konfliktfähigkeit
- Qualitätsbewusstsein und reflektierter Medieneinsatz
Wie ist die Fortbildung aufgebaut?
Die Fortbildung baut auf beruflicher Vorbildung und Praxis auf. Vorbereitungslehrgänge unterstützen die Prüfungsvorbereitung, ersetzen aber nicht die formale Zulassungsentscheidung der zuständigen Stelle.
- 01Lernprozessgestaltung
- 02Lernpsychologie und Pädagogik
- 03Medienauswahl
- 04Lern- und Entwicklungsberatung
- 01Bildungsplanung
- 02Gewinnung und Auswahl
- 03Leistungsbewertung und Prüfungen
- 04Qualitätssicherung
- 01Projektarbeit
- 02Präsentation
- 03Fachgespräch
Welche Themen gehören zur Fortbildung?
Die folgenden Themenfelder verdichten das fachliche Profil. Sie ersetzen keine amtliche Prüfungsordnung und keine verbindliche Stoffgliederung der zuständigen Stelle.
Lernen
- Didaktik und Methodik
- Lernpsychologie
- Medien
- Individuelle Förderung
Planen
- Ausbildungsordnung
- Bildungsorganisation
- Auswahl und Beratung
- Prüfungsgestaltung
Entwickeln
- Qualitätssicherung
- Ausbildungspersonal
- Projektmanagement
- Berufspädagogische Beratung
Wie kann die Prüfung aufgebaut sein?
Maßgeblich sind ausschließlich die für den Prüfungszeitpunkt geltende Rechtsgrundlage, die Prüfungsordnung und die Ladung der zuständigen Stelle.
Lernprozesse und Lernbegleitung
Zwei abgestimmte schriftliche Aufgaben dauern zusammen 250 bis 280 Minuten; das Fachgespräch 30 bis 45 Minuten.
Planungsprozesse
Komplexe Aufgaben prüfen Organisation, Auswahl, Bewertung, Begleitung und Qualitätssicherung.
Berufspädagogisches Handeln
Die Projektarbeit wird innerhalb von 30 Kalendertagen erstellt; Präsentation und Fachgespräch dauern zusammen höchstens 45 Minuten.
Welche Kosten und Fördermöglichkeiten sind zu beachten?
Eine Fortbildung ist kein Ausbildungsverhältnis. Daher besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ausbildungsvergütung. Bei berufsbegleitender Teilnahme kann das Arbeitsentgelt nach dem bestehenden Beschäftigungsverhältnis weiterlaufen.
Mögliche Kosten
- Lehrgangs-, Lernmittel- und Prüfungsgebühren sind möglich
- Fahrt-, Übernachtungs- und Freistellungskosten können hinzukommen
- Verbindliche Beträge vor der Anmeldung beim Anbieter und der prüfenden Stelle erfragen
Mögliche Finanzierung
- Betriebliche Kostenübernahme oder Bildungsbudget prüfen
- Steuerliche Berücksichtigung beruflich veranlasster Weiterbildung klären
- Bei anerkannten Aufstiegsfortbildungen Förderfähigkeit nach AFBG individuell prüfen
Wo kann man mit dieser Qualifikation arbeiten?
Einsatzmöglichkeiten bestehen in Ausbildungsbetrieben, Bildungszentren, Kammern, Personalentwicklung, Weiterbildungseinrichtungen und beruflicher Rehabilitation.
Betriebliche Ausbildung
- Ausbildungsleitung
- Lernbegleitung
- Qualität
Weiterbildung
- Bildungsplanung
- Training
- Beratung
Personalentwicklung
- Kompetenzmodelle
- Führungskräftebegleitung
- Change-Lernen
Welche Perspektiven eröffnet die Fortbildung?
Die Fortbildung erweitert die berufliche Handlungsfähigkeit, garantiert aber weder eine bestimmte Position noch ein bestimmtes Einkommen. Entwicklungsmöglichkeiten hängen von Vorbildung, Berufspraxis, Betrieb und regionalem Arbeitsmarkt ab.
Leitung
- Ausbildungs- oder Bildungsleitung
- Qualitätsverantwortung
- Projektleitung
Spezialisierung
- Digitale Didaktik
- Prüfungswesen
- Coaching und Beratung
Weiterer Aufstieg
- Geprüfter Berufspädagoge
- Personalentwicklung
- Berufspädagogikstudium
Häufige Fragen zur Fortbildung
Ist dies eine Erstausbildung?
Nein. Es handelt sich um eine berufliche Fortbildung, Zusatzqualifikation oder Eignungsprüfung. Die genaue Einordnung steht im Statusbereich dieser Seite.
Wie lange dauert die Fortbildung?
Je nach Lehrgangsform und zuständiger Stelle unterschiedlich. Vorbereitungsdauer und rechtliche Prüfungszulassung sind voneinander zu unterscheiden.
Welche Voraussetzungen gelten?
Ausbildungsabschluss, einschlägige Praxis und AEVO-Nachweis nach § 2 AWPädFortbV. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle anhand der maßgeblichen Regelung.
Wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt?
Nein. Es besteht kein Ausbildungsverhältnis. Möglich sind Arbeitsentgelt aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis oder eine individuelle Kostenübernahme.
Wer nimmt die Prüfung ab?
Zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.
Ist ein Vorbereitungslehrgang zwingend?
Nicht automatisch. Bei öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen ist häufig die Prüfungszulassung entscheidend. Einzelne Kammer- oder Programmmodelle können jedoch Lehrgangs- oder Modulnachweise verlangen.
Ist bereits ein Produkt im TPM-Mediashop verlinkt?
Nein. Für diese Seite wurden keine bestätigten Fragenzahlen, Seitenzahlen oder Produktlinks übermittelt. Daher wird bewusst kein Produkt geschätzt oder fachfremd verlinkt.
Offizielle und unmittelbar zuständige Quellen
Redaktionell überprüft am 3. August 2026. Bei kammer- oder anbieterbezogenen Regelungen müssen aktueller Status, Zulassung und Prüfungstermine vor einer Anmeldung direkt bestätigt werden.
Lernprodukte für Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin
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Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin (m/w/d)
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